20.05.2015 12:02 Uhr in Gesellschaft & Familie von Bundesfinanzhof
Fachgespräch zwischen Bundesrechtsanwaltskammer und Bundesfinanzhof
Kurzfassung: Fachgespräch zwischen Bundesrechtsanwaltskammer und BundesfinanzhofHeute haben sich Mitglieder des Ausschusses Steuerrecht der Bundesrechtsanwaltskammer mit Vertretern des Bundesfinanzhofs zu einem m ...
[Bundesfinanzhof - 20.05.2015] Fachgespräch zwischen Bundesrechtsanwaltskammer und Bundesfinanzhof
Heute haben sich Mitglieder des Ausschusses Steuerrecht der Bundesrechtsanwaltskammer mit Vertretern des Bundesfinanzhofs zu einem mehrstündigen Fachgespräch im Bundesfinanzhof getroffen. Der Präsident des Bundesfinanzhofs Prof. Dr. h.c. Rudolf Mellinghoff hieß die Delegation unter Leitung des Vizepräsidenten der Bundesrechtsanwaltskammer Hansjörg Staehle herzlich willkommen und betonte die große Bedeutung eines regelmäßigen Meinungsaustausches mit der Anwaltschaft, die als Prozessvertreter der Steuerbürger eine wichtige Funktion im finanzgerichtlichen Verfahren wahrnimmt.
Gegenstand des Fachgesprächs waren unter anderem neue Methoden der Außenprüfung (z.B. summarische Risikoprüfung) und ihre Auswirkungen auf den Rechtsschutz des Steuerpflichtigen. Auch die anstehende Modernisierung des steuerlichen Verfahrensrechts und ihre Auswirkungen auf das Prozessrecht wurden erörtert. Die Vertreter des Bundesfinanzhofs informierten die Mitglieder des Ausschusses Steuerrecht der Bundesrechtsanwaltskammer zudem über die anstehenden Änderungen durch den elektronischen Rechtsverkehr.
Der gegenseitige Meinungsaustausch wurde von beiden Seiten als fruchtbar angesehen und soll fortgesetzt werden.
Bundesfinanzhof
Pressestelle Tel. (089) 9231-400
Pressereferent Tel. (089) 9231-300
Heute haben sich Mitglieder des Ausschusses Steuerrecht der Bundesrechtsanwaltskammer mit Vertretern des Bundesfinanzhofs zu einem mehrstündigen Fachgespräch im Bundesfinanzhof getroffen. Der Präsident des Bundesfinanzhofs Prof. Dr. h.c. Rudolf Mellinghoff hieß die Delegation unter Leitung des Vizepräsidenten der Bundesrechtsanwaltskammer Hansjörg Staehle herzlich willkommen und betonte die große Bedeutung eines regelmäßigen Meinungsaustausches mit der Anwaltschaft, die als Prozessvertreter der Steuerbürger eine wichtige Funktion im finanzgerichtlichen Verfahren wahrnimmt.
Gegenstand des Fachgesprächs waren unter anderem neue Methoden der Außenprüfung (z.B. summarische Risikoprüfung) und ihre Auswirkungen auf den Rechtsschutz des Steuerpflichtigen. Auch die anstehende Modernisierung des steuerlichen Verfahrensrechts und ihre Auswirkungen auf das Prozessrecht wurden erörtert. Die Vertreter des Bundesfinanzhofs informierten die Mitglieder des Ausschusses Steuerrecht der Bundesrechtsanwaltskammer zudem über die anstehenden Änderungen durch den elektronischen Rechtsverkehr.
Der gegenseitige Meinungsaustausch wurde von beiden Seiten als fruchtbar angesehen und soll fortgesetzt werden.
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