12.06.2015 13:06 Uhr in Gesellschaft & Familie von Bundesrat
Bundesrat strebt vollständige Gleichbehandlung an
Kurzfassung: Bundesrat strebt vollständige Gleichbehandlung anDie Länder setzen sich für die Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare ein. Mit einer in der Plenarsitzung am 12. Juni 2015 gefassten Ents ...
[Bundesrat - 12.06.2015] Bundesrat strebt vollständige Gleichbehandlung an
Die Länder setzen sich für die Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare ein. Mit einer in der Plenarsitzung am 12. Juni 2015 gefassten Entschließung fordern sie die Bundesregierung auf, die weiterhin bestehende Benachteiligung gleichgeschlechtlicher Paare zu beenden und eine vollständige Gleichbehandlung der Ehe im gesamten Bundesrecht herzustellen. Hierzu sei das Bürgerlichen Gesetzbuch zu ändern und ein volles gemeinschaftliches Adoptionsrecht zu schaffen.
Zur Begründung führt der Bundesrat aus, dass die Eherverwehrung für gleichgeschlechtliche Paare eine konkrete rechtliche und symbolische Diskriminierung darstellt. Aufgrund des gesellschaftlichen Wandels gebe es keine Gründe mehr, am Ehehindernis der Gleichgeschlechtlichkeit weiter festhalten.
Die Entschließung wird nun der Bundesregierung zugeleitet.
Kontakt:
Bundesrat
Leipziger Straße 3-4
10117 Berlin
Deutschland
Telefon: 01888/9100-0
Telefax: 01888/9100-198
Mail: internetredaktion@bundesrat.de
URL: http://www.bundesrat.de
Die Länder setzen sich für die Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare ein. Mit einer in der Plenarsitzung am 12. Juni 2015 gefassten Entschließung fordern sie die Bundesregierung auf, die weiterhin bestehende Benachteiligung gleichgeschlechtlicher Paare zu beenden und eine vollständige Gleichbehandlung der Ehe im gesamten Bundesrecht herzustellen. Hierzu sei das Bürgerlichen Gesetzbuch zu ändern und ein volles gemeinschaftliches Adoptionsrecht zu schaffen.
Zur Begründung führt der Bundesrat aus, dass die Eherverwehrung für gleichgeschlechtliche Paare eine konkrete rechtliche und symbolische Diskriminierung darstellt. Aufgrund des gesellschaftlichen Wandels gebe es keine Gründe mehr, am Ehehindernis der Gleichgeschlechtlichkeit weiter festhalten.
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