29.07.2015 16:56 Uhr in Gesellschaft & Familie von DIE LINKE
Legalisierung von Hausbesetzungen ist keine Enteignung
Kurzfassung: Legalisierung von Hausbesetzungen ist keine EnteignungDer Immobilienverband Deutschland (IVD) kritisiert Marco Hönes Forderung nach einer Legalisierung von Hausbesetzungen als Verstoß gegen die Eige ...
[DIE LINKE - 29.07.2015] Legalisierung von Hausbesetzungen ist keine Enteignung
Der Immobilienverband Deutschland (IVD) kritisiert Marco Hönes Forderung nach einer Legalisierung von Hausbesetzungen als Verstoß gegen die Eigentumsgarantie des Grundgesetzes und attestiert - da es sich angeblich um eine Straftat handele - eine "Erosion des Rechtsbewusstseins". Dazu erklärt Marco Höne, Mitglied im Parteivorstand der LINKEN:
Abgesehen davon, dass der IVD die Legislative nicht zur Kenntnis nimmt, geht es bei Hausbesetzungen nicht um eine Enteignung. Hausbesetzungen erfüllen nach 123, Strafgesetzbuch, den Tatbestand des Hausfriedensbruchs. In den Niederlanden hatte man bis 2010 Besetzern unter gewissen Umständen den Hausfrieden zugestanden.
Es geht also darum, ob es bei zunehmender Wohnungsknappheit in den großen Städten geduldet wird, dass bis zum Nachweis einer tatsächlichen Nutzung Leerstand zu Wohnraum wird. Das Eigentum - das laut Grundgesetz Artikel 14 dem Wohle der Allgemeinheit dienen soll - bleibt davon unberührt.
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Telefax: 030 24009 220
Mail: bundesgeschaeftsstelle@die-linke.de
URL: http://die-linke.de
Der Immobilienverband Deutschland (IVD) kritisiert Marco Hönes Forderung nach einer Legalisierung von Hausbesetzungen als Verstoß gegen die Eigentumsgarantie des Grundgesetzes und attestiert - da es sich angeblich um eine Straftat handele - eine "Erosion des Rechtsbewusstseins". Dazu erklärt Marco Höne, Mitglied im Parteivorstand der LINKEN:
Abgesehen davon, dass der IVD die Legislative nicht zur Kenntnis nimmt, geht es bei Hausbesetzungen nicht um eine Enteignung. Hausbesetzungen erfüllen nach 123, Strafgesetzbuch, den Tatbestand des Hausfriedensbruchs. In den Niederlanden hatte man bis 2010 Besetzern unter gewissen Umständen den Hausfrieden zugestanden.
Es geht also darum, ob es bei zunehmender Wohnungsknappheit in den großen Städten geduldet wird, dass bis zum Nachweis einer tatsächlichen Nutzung Leerstand zu Wohnraum wird. Das Eigentum - das laut Grundgesetz Artikel 14 dem Wohle der Allgemeinheit dienen soll - bleibt davon unberührt.
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