29.07.2015 16:38 Uhr in Gesellschaft & Familie von CSU
Pressemitteilung der MU zur heutigen Entscheidung im Bundeskabinett zum Bürokratieabbau beim Mindestlohn.
Kurzfassung: Pressemitteilung der MU zur heutigen Entscheidung im Bundeskabinett zum Bürokratieabbau beim Mindestlohn.MU-Vorsitzender Dr. h.c. Hans Michelbach, MdB und MU-Vorstand Dr. Andreas Lenz, MdB zur heutig ...
[CSU - 29.07.2015] Pressemitteilung der MU zur heutigen Entscheidung im Bundeskabinett zum Bürokratieabbau beim Mindestlohn.
MU-Vorsitzender Dr. h.c. Hans Michelbach, MdB und MU-Vorstand Dr. Andreas Lenz, MdB zur heutigen Entscheidung im Bundeskabinett zum Bürokratieabbau beim Mindestlohn:
"Verbesserungen beim Mindestlohn erster Schritt in die richtige Richtung - weitere Nachbesserungen notwendig!" - auch Arbeitszeitgesetz reformieren
Die Mittelstands-Union (MU) begrüßt die heute vom Bundeskabinett beschlossenen teilweisen bürokratischen Erleichterungen beim Mindestlohn und die Klarstellung bei der Arbeitgeberhaftung. Die MU hat sich seit Einführung des Mindestlohns gegen die bürokratischen Erschwernisse und gegen einen damit verbundenen Generalverdacht gegenüber dem Mittelstand ausgesprochen.
MU-Vorsitzender und stellvertretender PKM-Vorsitzender Dr. h.c. Hans Michelbach, MdB: "Es sind gute Nachrichten für den Mittelstand: Der Mindestlohn wird entschlackt, die Aufzeichnungspflichten werden gelockert. Damit wird der Mindestlohn praxistauglicher. Die Mittelstands-Union hatte immer wieder auf Änderungen gedrängt. Es ist gut, dass Andrea Nahles nun endlich zu Korrekturen bereit ist!" Damit sei sie ein Stück weit in der Realität angekommen, so Michelbach.
Künftig müssen Arbeitgeber bei Arbeitsverhältnissen mit längerem Bestand die Arbeitszeit nicht mehr aufzeichnen, wenn der regelmäßige Lohn 2000 Euro übersteigt und die letzten zwölf Monate auch tatsächlich bezahlt wurde.
MU-Vorstandsmitglied Dr. Andreas Lenz, MdB, Mitglied im Wirtschaftsausschuss des Bundestags: "Die Absenkung der Lohnuntergrenze bedeutet für die betroffenen Unternehmen eine deutliche Erleichterung." Der Mindestlohn werde dadurch nicht eingeschränkt. Die Mittelstandspolitiker der Unionsfraktion hatten seit Monaten eine Herabsetzung auf 1.900 Euro verlangt.
Zu begrüßen sei auch die Herausnahme von mitarbeitenden Familienangehörigen aus der Dokumentationspflicht. "Das ist vor allem für die Landwirtschaft ein wichtiges Signal", so Lenz weiter.
Es gebe weiteren Korrekturbedarf. Auch hier werde die CSU nicht locker lassen. Notwendig sei etwa die Abschaffung oder zumindest weitestgehende Entbürokratisierung und Vereinfachung der Dokumentationspflichten bei geringfügig Beschäftigten. "Gerade bei Minijobs stehen Aufwand und Ertrag bei der Aufzeichnung in keinem sinnvollen Verhältnis. Die Dokumentationspflicht ist überflüssig, wenn ein schriftlicher Arbeitsvertrag vorliegt, aus dem sich Arbeitszeit und Stundenlohn eindeutig ergeben", so Hans Michelbach.
Auch Praktikanten sollten aus dem Anwendungsbereich des Mindestlohns ausgenommen werden: "Unseren ehrenamtlich Tätigen dürfen keine Steine in den Weg gelegt werden", so Andreas Lenz.
"Die angekündigte Klarstellung der Auftraggeberhaftung - der Haftung von Auftraggebern für Subunternehmer - ist ein erster richtiger Schritt. Diese muss nun gesetzlich fixiert werden, um Rechtssicherheit für die Unternehmen zu schaffen", so MU-Landesvorsitzender Michelbach.
Dr. Andreas Lenz forderte darüber hinaus: "Mittel- und Langfristig muss es jedoch auch das Ziel sein, das Arbeitszeitgesetz praxistauglich auszugestalten." Die tägliche 10-Stunden-Grenze sei gerade bei saisonalen Spitzenzeiten zu starr: "Flexibilität muss belohnt und nicht verhindert werden. Dabei bietet die die Europäische Richtlinie, welche eine wöchentliche Höchstarbeitsdauer von 48 Stunden vorsieht durchaus Möglichkeiten." Lenz verwies auf einen kürzlich entsprechend erfolgten Beschluss des Landesvorstands der MU.
Hintergrund: Die Mittelstands-Union ist der einzige Wirtschaftsverband, der ausschließlich Mittelstand und Mittelschicht vertritt und dies, als Arbeitsgemeinschaft der CSU, direkt in der Politik.
Weitere Informationen zur MU auf www.mu-bayern.de bzw. www.facebook.de/mittelstandsunion
Den MU-Beschluss zum Arbeitszeitgesetz finden Sie auf
http://www.csu.de/common/csu/content/csu/hauptnavigation/partei/parteiarbeit/mu/150713_Beschluss_Arbeitswelt_4.0.pdf
CSU Landesleitung
Franz Josef Strauß-Haus, Nymphenburger Str. 64
80335 München
Telefon: 0 89 12 43 0
Telefax: 0 89 12 43- 299
Mail: landesleitung@csu-bayern.de
URL: http://www.csu.de
MU-Vorsitzender Dr. h.c. Hans Michelbach, MdB und MU-Vorstand Dr. Andreas Lenz, MdB zur heutigen Entscheidung im Bundeskabinett zum Bürokratieabbau beim Mindestlohn:
"Verbesserungen beim Mindestlohn erster Schritt in die richtige Richtung - weitere Nachbesserungen notwendig!" - auch Arbeitszeitgesetz reformieren
Die Mittelstands-Union (MU) begrüßt die heute vom Bundeskabinett beschlossenen teilweisen bürokratischen Erleichterungen beim Mindestlohn und die Klarstellung bei der Arbeitgeberhaftung. Die MU hat sich seit Einführung des Mindestlohns gegen die bürokratischen Erschwernisse und gegen einen damit verbundenen Generalverdacht gegenüber dem Mittelstand ausgesprochen.
MU-Vorsitzender und stellvertretender PKM-Vorsitzender Dr. h.c. Hans Michelbach, MdB: "Es sind gute Nachrichten für den Mittelstand: Der Mindestlohn wird entschlackt, die Aufzeichnungspflichten werden gelockert. Damit wird der Mindestlohn praxistauglicher. Die Mittelstands-Union hatte immer wieder auf Änderungen gedrängt. Es ist gut, dass Andrea Nahles nun endlich zu Korrekturen bereit ist!" Damit sei sie ein Stück weit in der Realität angekommen, so Michelbach.
Künftig müssen Arbeitgeber bei Arbeitsverhältnissen mit längerem Bestand die Arbeitszeit nicht mehr aufzeichnen, wenn der regelmäßige Lohn 2000 Euro übersteigt und die letzten zwölf Monate auch tatsächlich bezahlt wurde.
MU-Vorstandsmitglied Dr. Andreas Lenz, MdB, Mitglied im Wirtschaftsausschuss des Bundestags: "Die Absenkung der Lohnuntergrenze bedeutet für die betroffenen Unternehmen eine deutliche Erleichterung." Der Mindestlohn werde dadurch nicht eingeschränkt. Die Mittelstandspolitiker der Unionsfraktion hatten seit Monaten eine Herabsetzung auf 1.900 Euro verlangt.
Zu begrüßen sei auch die Herausnahme von mitarbeitenden Familienangehörigen aus der Dokumentationspflicht. "Das ist vor allem für die Landwirtschaft ein wichtiges Signal", so Lenz weiter.
Es gebe weiteren Korrekturbedarf. Auch hier werde die CSU nicht locker lassen. Notwendig sei etwa die Abschaffung oder zumindest weitestgehende Entbürokratisierung und Vereinfachung der Dokumentationspflichten bei geringfügig Beschäftigten. "Gerade bei Minijobs stehen Aufwand und Ertrag bei der Aufzeichnung in keinem sinnvollen Verhältnis. Die Dokumentationspflicht ist überflüssig, wenn ein schriftlicher Arbeitsvertrag vorliegt, aus dem sich Arbeitszeit und Stundenlohn eindeutig ergeben", so Hans Michelbach.
Auch Praktikanten sollten aus dem Anwendungsbereich des Mindestlohns ausgenommen werden: "Unseren ehrenamtlich Tätigen dürfen keine Steine in den Weg gelegt werden", so Andreas Lenz.
"Die angekündigte Klarstellung der Auftraggeberhaftung - der Haftung von Auftraggebern für Subunternehmer - ist ein erster richtiger Schritt. Diese muss nun gesetzlich fixiert werden, um Rechtssicherheit für die Unternehmen zu schaffen", so MU-Landesvorsitzender Michelbach.
Dr. Andreas Lenz forderte darüber hinaus: "Mittel- und Langfristig muss es jedoch auch das Ziel sein, das Arbeitszeitgesetz praxistauglich auszugestalten." Die tägliche 10-Stunden-Grenze sei gerade bei saisonalen Spitzenzeiten zu starr: "Flexibilität muss belohnt und nicht verhindert werden. Dabei bietet die die Europäische Richtlinie, welche eine wöchentliche Höchstarbeitsdauer von 48 Stunden vorsieht durchaus Möglichkeiten." Lenz verwies auf einen kürzlich entsprechend erfolgten Beschluss des Landesvorstands der MU.
Hintergrund: Die Mittelstands-Union ist der einzige Wirtschaftsverband, der ausschließlich Mittelstand und Mittelschicht vertritt und dies, als Arbeitsgemeinschaft der CSU, direkt in der Politik.
Weitere Informationen zur MU auf www.mu-bayern.de bzw. www.facebook.de/mittelstandsunion
Den MU-Beschluss zum Arbeitszeitgesetz finden Sie auf
http://www.csu.de/common/csu/content/csu/hauptnavigation/partei/parteiarbeit/mu/150713_Beschluss_Arbeitswelt_4.0.pdf
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Mail: landesleitung@csu-bayern.de
URL: http://www.csu.de
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