30.07.2015 13:38 Uhr in Gesellschaft & Familie von Bundesfinanzhof
Vizepräsident des Bundesfinanzhofs Hermann-Ulrich Viskorf tritt in den Ruhestand
Kurzfassung: Vizepräsident des Bundesfinanzhofs Hermann-Ulrich Viskorf tritt in den RuhestandDer Vizepräsident des Bundesfinanzhofs Hermann-Ulrich Viskorf tritt Ende Juli 2015 in den Ruhestand. Er wird am heutig ...
[Bundesfinanzhof - 30.07.2015] Vizepräsident des Bundesfinanzhofs Hermann-Ulrich Viskorf tritt in den Ruhestand
Der Vizepräsident des Bundesfinanzhofs Hermann-Ulrich Viskorf tritt Ende Juli 2015 in den Ruhestand. Er wird am heutigen Donnerstag im Rahmen einer Feierstunde im Bundesfinanzhof durch die Staatssekretärin im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Dr. Stefanie Hubig verabschiedet.
Der gebürtige Münsteraner war nach dem Studium der Rechtswissenschaften an den Universitäten in Münster und Tübingen zunächst zwei Jahre als Rechtsanwalt tätig. Anfang 1980 wechselte er als Richter an das Finanzgericht in Münster, dem er - unterbrochen durch eine zweijährige Abordnung als wissenschaftlicher Mitarbeiter an den Bundesfinanzhof - bis zu seiner Ernennung zum Richter am Bundesfinanzhof im Juli 1991 angehörte. Hier war er Mitglied im II. Senat, der sich im Wesentlichen mit Fragen der Einheitsbewertung, Grunderwerbsteuer und der Erbschaft- und Schenkungsteuer befasst. Dessen Vorsitz übernahm er im April 2007 und behielt ihn auch nach seiner Ernennung zum Vizepräsidenten im Januar 2008 bis heute bei.
Hermann-Ulrich Viskorf, unbestritten ein ausgewiesener Fachmann der Rechtsmaterien des II. Senats, hat die Rechtsprechung insbesondere des Erbschaft- und Schenkungsteuerrechts maßgeblich mit geprägt und einen wesentlichen Beitrag zur Fortentwicklung dieser Rechtsmaterie geleistet. Unermüdlich hat er in all den Jahren für eine gerechte und verfassungsgemäße Erbschaftsteuer gekämpft. Mit Nachdruck trat und tritt Hermann-Ulrich Viskorf für eine grundlegende Reform des Erbschaftsteuergesetzes ein.
Auch neben seiner eigentlichen richterlichen Arbeit hat sich Hermann-Ulrich Viskorf in zahlreichen Funktionen im Bundesfinanzhof engagiert. Von Juni 2005 bis zu seiner Ernennung zum Vorsitzenden Richter am Bundesfinanzhof war er Präsidialrichter im Bundesfinanzhof. Viele Jahre war er Mitglied des Präsidialrats und des Präsidiums, bevor er als Vizepräsident erneut diese Funktionen übernommen hat. Mehrere Jahre nahm er zudem Aufgaben im Zusammenhang mit dem Ausbau der Informationstechnik für die richterliche Tätigkeit im Bundesfinanzhof wahr.
In der Fachöffentlichkeit ist Hermann-Ulrich Viskorf als Mitherausgeber und Autor anerkannter Kommentare sowie zahlreicher wissenschaftlicher Beiträge bekannt.
Bundesfinanzhof
Pressestelle Tel. (089) 9231-400
Pressereferent Tel. (089) 9231-300
Der Vizepräsident des Bundesfinanzhofs Hermann-Ulrich Viskorf tritt Ende Juli 2015 in den Ruhestand. Er wird am heutigen Donnerstag im Rahmen einer Feierstunde im Bundesfinanzhof durch die Staatssekretärin im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Dr. Stefanie Hubig verabschiedet.
Der gebürtige Münsteraner war nach dem Studium der Rechtswissenschaften an den Universitäten in Münster und Tübingen zunächst zwei Jahre als Rechtsanwalt tätig. Anfang 1980 wechselte er als Richter an das Finanzgericht in Münster, dem er - unterbrochen durch eine zweijährige Abordnung als wissenschaftlicher Mitarbeiter an den Bundesfinanzhof - bis zu seiner Ernennung zum Richter am Bundesfinanzhof im Juli 1991 angehörte. Hier war er Mitglied im II. Senat, der sich im Wesentlichen mit Fragen der Einheitsbewertung, Grunderwerbsteuer und der Erbschaft- und Schenkungsteuer befasst. Dessen Vorsitz übernahm er im April 2007 und behielt ihn auch nach seiner Ernennung zum Vizepräsidenten im Januar 2008 bis heute bei.
Hermann-Ulrich Viskorf, unbestritten ein ausgewiesener Fachmann der Rechtsmaterien des II. Senats, hat die Rechtsprechung insbesondere des Erbschaft- und Schenkungsteuerrechts maßgeblich mit geprägt und einen wesentlichen Beitrag zur Fortentwicklung dieser Rechtsmaterie geleistet. Unermüdlich hat er in all den Jahren für eine gerechte und verfassungsgemäße Erbschaftsteuer gekämpft. Mit Nachdruck trat und tritt Hermann-Ulrich Viskorf für eine grundlegende Reform des Erbschaftsteuergesetzes ein.
Auch neben seiner eigentlichen richterlichen Arbeit hat sich Hermann-Ulrich Viskorf in zahlreichen Funktionen im Bundesfinanzhof engagiert. Von Juni 2005 bis zu seiner Ernennung zum Vorsitzenden Richter am Bundesfinanzhof war er Präsidialrichter im Bundesfinanzhof. Viele Jahre war er Mitglied des Präsidialrats und des Präsidiums, bevor er als Vizepräsident erneut diese Funktionen übernommen hat. Mehrere Jahre nahm er zudem Aufgaben im Zusammenhang mit dem Ausbau der Informationstechnik für die richterliche Tätigkeit im Bundesfinanzhof wahr.
In der Fachöffentlichkeit ist Hermann-Ulrich Viskorf als Mitherausgeber und Autor anerkannter Kommentare sowie zahlreicher wissenschaftlicher Beiträge bekannt.
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