Inkrafttreten des Gesetzes zur Neubestimmung des Bleiberechts und der Aufenthaltsbeendigung

Kurzfassung: Inkrafttreten des Gesetzes zur Neubestimmung des Bleiberechts und der AufenthaltsbeendigungGesetz zur Neubestimmung des Bleiberechts und der Aufenthaltsbeendigung tritt morgen in Kraft.Erstmalig ist e ...
[Bundesministerium des Innern (BMI) - 31.07.2015] Inkrafttreten des Gesetzes zur Neubestimmung des Bleiberechts und der Aufenthaltsbeendigung

Gesetz zur Neubestimmung des Bleiberechts und der Aufenthaltsbeendigung tritt morgen in Kraft.
Erstmalig ist es damit in Deutschland möglich, ein Bleiberecht für nachhaltige Integrationsleistungen zu erhalten. Ebenso wird die Bleibeperspektive für gut integrierte jugendliche und heranwachsende Ausländer ohne sicheren Aufenthaltsstatus deutlich verbessert.
Bundesinnenminister Dr. Thomas de Maizière würdigte das Gesetz als wichtiges Signal an viele tausend Geduldete in Deutschland, die hier besondere Integrationsleistungen erbracht haben: "Die Botschaft ist: Ihr gehört zu uns!"
Daneben hilft das Gesetz, bestehende Ausreisepflichten schneller und konsequenter als bisher durchzusetzen. Angesichts des derzeitigen Flüchtlingszustroms ist es not-wendig, dass nicht schutzbedürftige Ausländer ohne Bleibeperspektive zügig in ihre Heimatländer zurückkehren. Dies gilt insbesondere für abgelehnte Asylbewerber aus den Staaten des Westbalkans.
"Es muss klar unterschieden werden zwischen jenen, die Anspruch auf Schutz haben und jenen, die diesen Anspruch nicht haben. Wer unter keinem Aspekt für ein Bleiberecht in Betracht kommt, muss unser Land auch wieder verlassen." betonte de Maizière anlässlich der 2./3. Lesung im Deutschen Bundestag.

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