22.09.2015 11:33 Uhr in Gesellschaft & Familie von Bundesrat
Praxis zur Besetzung von Arbeitsgruppen bestätigt
Kurzfassung: Praxis zur Besetzung von Arbeitsgruppen bestätigtIn seiner heute verkündeten Entscheidung hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe die langjährige Praxis zur Besetzung von Arbeitsgruppen und i ...
[Bundesrat - 22.09.2015] Praxis zur Besetzung von Arbeitsgruppen bestätigt
In seiner heute verkündeten Entscheidung hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe die langjährige Praxis zur Besetzung von Arbeitsgruppen und informellen Gesprächsrunden des Vermittlungsausschusses bestätigt.
Es führte aus, dass der Grundsatz der Spiegelbildlichkeit von Parlament und Ausschüssen nicht für Arbeitsgruppen des Vermittlungsausschusses gilt. Zur Vorbereitung eines politischen Kompromisses zwischen Bundestag und Bundesrat dürfe sich der Vermittlungsausschuss formeller und informeller Gremien bedienen, die nach anderen Kriterien als dem der Spiegelbildlichkeit zusammengesetzt sind.
Anlass der heutigen Entscheidung war ein Verfahren, das die Bundestagsfraktion DIE LINKE und zwei ehemalige Abgeordnete vor dem höchsten deutschen Gericht angestrengt hatten. Sie beklagten, dass sie in den Jahren 2010/11 zu Unrecht von Arbeitsgruppen bzw. informellen Gesprächskreisen des Vermittlungsausschusses zur Reform des Hartz-IV-Gesetzes ausgeschlossen worden seien. Das Gericht sah darin jedoch keine verfassungswidrige Benachteiligung.
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Telefax: 01888/9100-198
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Anlass der heutigen Entscheidung war ein Verfahren, das die Bundestagsfraktion DIE LINKE und zwei ehemalige Abgeordnete vor dem höchsten deutschen Gericht angestrengt hatten. Sie beklagten, dass sie in den Jahren 2010/11 zu Unrecht von Arbeitsgruppen bzw. informellen Gesprächskreisen des Vermittlungsausschusses zur Reform des Hartz-IV-Gesetzes ausgeschlossen worden seien. Das Gericht sah darin jedoch keine verfassungswidrige Benachteiligung.
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