23.04.2017 17:02 Uhr in Energie & Umwelt und in Wirtschaft & Finanzen von NAEB Stromverbraucherschutz e.V.
NAEB: Windenergie ist teuer und umweltfeindlich
AbsurdKurzfassung: Selbst nach 25 Jahren ist Flatterstrom aus Windgeneratoren immer noch nicht konkurrenzfähig und Vögel werden immer noch erschlagen. Nach 25 Jahren sind Rückbau und Entsorgung fällig.
[NAEB Stromverbraucherschutz e.V. - 23.04.2017] Zu Ostern gab es zu viel Windstrom, der teuer entsorgt wurde, während die Umweltminister von Bund und Ländern weiter Ausnahmegenehmigungen für neue Windstromanlagen in Wäldern und sogar im Bereich von Naturschutzgebieten erteilen, durch die immer mehr Vogelarten ihren Lebensraum verlieren und so vom Aussterben bedroht sind. Die Naturschutzverbände schauen diesem Treiben tatenlos zu oder befürworten sogar diese Politik unter dem Hinweis auf die Klimarettung.
Stillstand von Windkraftanlagen
Ostern war es mal wieder so weit. Während in Ostfriesland traditionelle Osterfeuer brannten, standen fast alle Windgeneratoren still, die sich rund um die Ortschaften in die Höhe recken und an vielen Stellen die Sicht auf den früher freien Horizont versperren. Der Grund für den Stillstand war jedoch keine Flaute, sondern ein bereits tagelang wehender Starkwind mit Sturmböen in der Spitze. Die Stromnachfrage während des langen Osterwochenendes war gering. Der überschüssige Windstrom hätte das Netz überlastet. Daher wurden viele Anlagen abgestellt. Ein weiterer Grund mögen noch die kräftigen Sturmböen gewesen sein, die immer wieder Windstromanlagen umlegen oder Flügel zerstören, wie es in der Vergangenheit geschehen ist.
Nicht gelieferter Strom wird vergütet
Die Betreiber der Anlagen stört das Abschalten nicht. Sie erhalten trotzdem eine hohe Vergütung nach dem EEG, dem Erneuerbaren-Energien-Gesetz für den Strom, den sie hätten liefern können, der aber nicht gebraucht wurde. Die Vergütungskosten müssen alle Stromkunden mit ihrer Stromrechnung begleichen. Zu Ostern wurde zusätzlich noch viel überschüssiger Windstrom unter Zuzahlung über die Strombörsen entsorgt. Genaue Zahlen liegen noch nicht vor. Die Entsorgungskosten dürften allerdings die Millionengrenze weit übersteigen.
Bundesnaturschutzgesetz mit Füßen getreten
Trotz dieser Überschüsse werden immer noch Windstromanlagen genehmigt, auch dann, wenn dadurch Vögel und Fledermäuse akut gefährdet werden. Allein in Niedersachsen wurden bis zum Jahr 2016 insgesamt 61 Anträge gestellt, artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigungen zu erteilen. Das geht aus der Antwort des Umweltministeriums auf eine FDP-Anfrage im Landtag hervor, über die Marco Seng von der Nord-West-Zeitung berichtet hat. Von den Anträgen haben die lokalen Kreisbehörden 56 genehmigt. In zwei weiteren Fällen wurde eine Genehmigung mit Auflagen erteilt. Die letzten drei Anträge sind noch im Genehmigungsverfahren. Betroffen sind Gebiete mit teils streng geschützten Vogelarten wie Sturmfalke, Mäusebussard, Großer Brachvogel, Feldlerche, Kiebitz und Sturmmöwe. Mit diesen Genehmigungen wurde massiv gegen das Bundesnaturschutzgesetz verstoßen. Danach ist es verboten, geschützte Arten zu fangen, zu verletzen, zu töten, zu stören oder der Population zu schaden. Berufen wurde sich dabei auf mögliche Ausnahmen, wenn zwingende Gründe des öffentlichen Interesses vorliegen. Dazu zählen wirtschaftliche und soziale Interessen.
Unwirtschaftlicher Windstrom
Wirtschaftlich entpuppen sich Windgeneratoren immer mehr zu einem Flop. Die Stromerzeugung ist zu teuer. Windstrom ist nicht planbar und nahezu wertlos für eine verlässliche Stromversorgung. Bei Windstille werden Brennstoffkraftwerke in Betrieb genommen. Durch den unzuverlässigen Ökostrom wird kein einziges Brennstoffkraftwerk eingespart. Das wirtschaftliche Interesse, auf das sich die Genehmigungsbehörden berufen, liegt allein bei den Profiteuren der Energiewende, die an den lukrativen Einspeisevergütungen prächtig zu Lasten der Stromkunden mit geringem Einkommen verdienen, die mit immer höheren Stromrechnungen unter die Armutsgrenze getrieben werden. Hier findet eine gesetzlich verordnete riesige Umverteilung von unten nach oben statt, die von den Umweltministerien und Ämtern im Bund, den Ländern und den Kreisen immer mehr ausgeweitet wird. Die Verwaltungen stützen die Profiteure massiv.
Korruption allerorten
Auch der Hinweis auf soziale Interessen zieht nicht. Die Umverteilung von unten nach oben führt derzeit zu immer größeren sozialen Spannungen, statt zu mehr sozialem Frieden. Demzufolge sind die Umweltminister in Bund und Ländern die größten Umweltsünder. Sie sollten endlich ihre eigenen Gesetze durchsetzen oder zurücktreten. Sie sind schlimmer als Antragssteller, von denen berichtet wird, sie würden Rotmilane, die auch Aasfresser sind, mit vergifteten Mäusen aus Gebieten entfernen, in denen sie Windgeneratoren errichten wollen.
Zahnlose Umweltschützer
Leider unterstützen auch die Umweltschutzvereinigungen, wie der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) und der Naturschutzbund Deutschland (NABU), die weitere Aufstellung von Windturbinen. Sie tragen nur hilflose Vorschläge vor, aus den Aufstellungsgebieten gefährdete Vogelarten zu vergrämen oder ihre Futterplätze zu ändern. Nur ein Baustopp hilft, doch der wird nicht gefordert. So verstoßen auch diese Verbände gegen den Umweltschutz und damit gegen ihre eigenen Satzungen.
Die Sonne steuert das Wetter
Die geschilderten Umweltzerstörungen durch Windgeneratoren seien erforderlich, um das Klima zu retten. Mit diesem Argument werden Kritiker mundtot gemacht. Doch wer denken kann und Fakten bewertet, kommt bald zu dem Schluss: Die Aktivitäten der Menschen sind im Hinblick auf das Wetter und damit das Klima viel zu winzig, um Einfluss zu haben. Die Sonne und die Erdumlaufbahn steuern maßgeblich unser Klima. Politische Entscheidungen sollten aufgrund von Fakten erfolgen, statt größenwahnsinnige Bauprojekte zu fördern. Nur so kann die Umwelt im Rahmen menschlicher Möglichkeiten geschützt werden.
Prof. Dr. Hans-Günter Appel
Pressesprecher NAEB e.V. Stromverbraucherschutz
www.NAEB.de und www.NAEB.tv
Bildquelle:
[1] Green Energy 036 von Ultimate Photos Pack - www.ultimatephotospack.com
ifo Institut - Hans-Werner Sinn: Schafft es Deutschland, den Zappelstrom zu bändigen?
www.youtube.com/watch?v=8dIB4L4D4qI
Stillstand von Windkraftanlagen
Ostern war es mal wieder so weit. Während in Ostfriesland traditionelle Osterfeuer brannten, standen fast alle Windgeneratoren still, die sich rund um die Ortschaften in die Höhe recken und an vielen Stellen die Sicht auf den früher freien Horizont versperren. Der Grund für den Stillstand war jedoch keine Flaute, sondern ein bereits tagelang wehender Starkwind mit Sturmböen in der Spitze. Die Stromnachfrage während des langen Osterwochenendes war gering. Der überschüssige Windstrom hätte das Netz überlastet. Daher wurden viele Anlagen abgestellt. Ein weiterer Grund mögen noch die kräftigen Sturmböen gewesen sein, die immer wieder Windstromanlagen umlegen oder Flügel zerstören, wie es in der Vergangenheit geschehen ist.
Nicht gelieferter Strom wird vergütet
Die Betreiber der Anlagen stört das Abschalten nicht. Sie erhalten trotzdem eine hohe Vergütung nach dem EEG, dem Erneuerbaren-Energien-Gesetz für den Strom, den sie hätten liefern können, der aber nicht gebraucht wurde. Die Vergütungskosten müssen alle Stromkunden mit ihrer Stromrechnung begleichen. Zu Ostern wurde zusätzlich noch viel überschüssiger Windstrom unter Zuzahlung über die Strombörsen entsorgt. Genaue Zahlen liegen noch nicht vor. Die Entsorgungskosten dürften allerdings die Millionengrenze weit übersteigen.
Bundesnaturschutzgesetz mit Füßen getreten
Trotz dieser Überschüsse werden immer noch Windstromanlagen genehmigt, auch dann, wenn dadurch Vögel und Fledermäuse akut gefährdet werden. Allein in Niedersachsen wurden bis zum Jahr 2016 insgesamt 61 Anträge gestellt, artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigungen zu erteilen. Das geht aus der Antwort des Umweltministeriums auf eine FDP-Anfrage im Landtag hervor, über die Marco Seng von der Nord-West-Zeitung berichtet hat. Von den Anträgen haben die lokalen Kreisbehörden 56 genehmigt. In zwei weiteren Fällen wurde eine Genehmigung mit Auflagen erteilt. Die letzten drei Anträge sind noch im Genehmigungsverfahren. Betroffen sind Gebiete mit teils streng geschützten Vogelarten wie Sturmfalke, Mäusebussard, Großer Brachvogel, Feldlerche, Kiebitz und Sturmmöwe. Mit diesen Genehmigungen wurde massiv gegen das Bundesnaturschutzgesetz verstoßen. Danach ist es verboten, geschützte Arten zu fangen, zu verletzen, zu töten, zu stören oder der Population zu schaden. Berufen wurde sich dabei auf mögliche Ausnahmen, wenn zwingende Gründe des öffentlichen Interesses vorliegen. Dazu zählen wirtschaftliche und soziale Interessen.
Unwirtschaftlicher Windstrom
Wirtschaftlich entpuppen sich Windgeneratoren immer mehr zu einem Flop. Die Stromerzeugung ist zu teuer. Windstrom ist nicht planbar und nahezu wertlos für eine verlässliche Stromversorgung. Bei Windstille werden Brennstoffkraftwerke in Betrieb genommen. Durch den unzuverlässigen Ökostrom wird kein einziges Brennstoffkraftwerk eingespart. Das wirtschaftliche Interesse, auf das sich die Genehmigungsbehörden berufen, liegt allein bei den Profiteuren der Energiewende, die an den lukrativen Einspeisevergütungen prächtig zu Lasten der Stromkunden mit geringem Einkommen verdienen, die mit immer höheren Stromrechnungen unter die Armutsgrenze getrieben werden. Hier findet eine gesetzlich verordnete riesige Umverteilung von unten nach oben statt, die von den Umweltministerien und Ämtern im Bund, den Ländern und den Kreisen immer mehr ausgeweitet wird. Die Verwaltungen stützen die Profiteure massiv.
Korruption allerorten
Auch der Hinweis auf soziale Interessen zieht nicht. Die Umverteilung von unten nach oben führt derzeit zu immer größeren sozialen Spannungen, statt zu mehr sozialem Frieden. Demzufolge sind die Umweltminister in Bund und Ländern die größten Umweltsünder. Sie sollten endlich ihre eigenen Gesetze durchsetzen oder zurücktreten. Sie sind schlimmer als Antragssteller, von denen berichtet wird, sie würden Rotmilane, die auch Aasfresser sind, mit vergifteten Mäusen aus Gebieten entfernen, in denen sie Windgeneratoren errichten wollen.
Zahnlose Umweltschützer
Leider unterstützen auch die Umweltschutzvereinigungen, wie der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) und der Naturschutzbund Deutschland (NABU), die weitere Aufstellung von Windturbinen. Sie tragen nur hilflose Vorschläge vor, aus den Aufstellungsgebieten gefährdete Vogelarten zu vergrämen oder ihre Futterplätze zu ändern. Nur ein Baustopp hilft, doch der wird nicht gefordert. So verstoßen auch diese Verbände gegen den Umweltschutz und damit gegen ihre eigenen Satzungen.
Die Sonne steuert das Wetter
Die geschilderten Umweltzerstörungen durch Windgeneratoren seien erforderlich, um das Klima zu retten. Mit diesem Argument werden Kritiker mundtot gemacht. Doch wer denken kann und Fakten bewertet, kommt bald zu dem Schluss: Die Aktivitäten der Menschen sind im Hinblick auf das Wetter und damit das Klima viel zu winzig, um Einfluss zu haben. Die Sonne und die Erdumlaufbahn steuern maßgeblich unser Klima. Politische Entscheidungen sollten aufgrund von Fakten erfolgen, statt größenwahnsinnige Bauprojekte zu fördern. Nur so kann die Umwelt im Rahmen menschlicher Möglichkeiten geschützt werden.
Prof. Dr. Hans-Günter Appel
Pressesprecher NAEB e.V. Stromverbraucherschutz
www.NAEB.de und www.NAEB.tv
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[1] Green Energy 036 von Ultimate Photos Pack - www.ultimatephotospack.com
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www.youtube.com/watch?v=8dIB4L4D4qI
Weitere Informationen
NAEB Stromverbraucherschutz e.V., Herr Heinrich Duepmann
Forststr. 15, 14163 Berlin, Deutschland
Tel.: 05241 70 2908; http://www.NAEB.de
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