25.08.2020 14:05 Uhr in Energie & Umwelt von Bayernwerk AG
Zum Jahreswechsel endet die Förderung für zahlreiche bayerische EEG-Anlagen - Bayernwerk und LEW Verteilnetz fordern Perspektiven für Weiterbetrieb
Kurzfassung: (Mynewsdesk) Regensburg. Zum Jahreswechsel endet für die ersten Einspeise-Anlagen in den Netzgebieten der Bayernwerk Netz GmbH (Bayernwerk) und der LEW Verteilnetz (LVN) die zwanzigjährige EEG-Förderung. Der Weiterbetrieb der Anlagen steht vor einer unsicheren Zukunft. Eine weitere Einspeisung ins Netz ist aufgrund der aktuellen gesetzlichen Rahmenbedingungen nicht ohne weiteres möglich. Es ist dazu ein Vertrag mit einem Direktvermarkter erforderlich. Ein wirtschaftlicher Weiterbetrieb ...
[Bayernwerk AG - 25.08.2020] (Mynewsdesk) Regensburg. Zum Jahreswechsel endet für die ersten Einspeise-Anlagen in den Netzgebieten der Bayernwerk Netz GmbH (Bayernwerk) und der LEW Verteilnetz (LVN) die zwanzigjährige EEG-Förderung. Der Weiterbetrieb der Anlagen steht vor einer unsicheren Zukunft. Eine weitere Einspeisung ins Netz ist aufgrund der aktuellen gesetzlichen Rahmenbedingungen nicht ohne weiteres möglich. Es ist dazu ein Vertrag mit einem Direktvermarkter erforderlich. Ein wirtschaftlicher Weiterbetrieb scheint schwierig. Somit droht vielen regenerativen Kleinanlagen das Aus. Die Energieunternehmen Bayernwerk und LVN fordern daher eine schnelle politische Lösung, um den Weiterbetrieb dieser Anlagen zu ermöglichen.
Nach dem Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) erhalten die Betreiber dezentraler Anlagen bisher für jede eingespeiste Kilowattstunde eine feste Vergütung. Zum Jahreswechsel läuft für die ersten Einspeiseanlagen in den Netzgebieten des Bayernwerks und der LVN die auf 20 Jahre befristete Förderung des in die Stromnetze eingespeisten Stroms aus. Im Netzgebiet des Bayernwerks trifft das in den nächsten drei Jahren mehr als 10.000 Anlagen. Rund 9.000 Anlagen davon sind Kleinanlagen mit einer Leistung von unter sieben Kilowatt. Mit dem Ende der EEG- Förderung gibt es für die Betreiber somit keine feste Vergütung mehr. Zudem dürften sie nach derzeitiger Rechtslage erzeugten Strom auch nicht mehr ins öffentliche Netz einspeisen – außer sie schließen einen Vertrag mit einem so genannten Direktvermarkter, der den durch die Anlage erzeugten Strom vermarktet. Für viele kleinere Photovoltaikanlagen mit einer Leistung von unter sieben Kilowatt könnte hier eine wirtschaftlich tragfähige Lösung schwierig werden, da für eine Direktvermarktung in der Regel technische Nachrüstungen nötig sind, die den Ertrag übersteigen. Diese Anlagen stünden damit gegenwärtig vor dem wirtschaftlichen Aus oder die Betreiber müssten die Leistung ihrer Anlagen so drosseln, dass kein Strom mehr ins öffentliche Netz eingespeist wird – die so genannte Nulleinspeisung. Die Erzeugungskapazität der Anlagen würde damit nicht mehr voll genutzt. Sollte sich die Umrüstung auf Eigenverbrauch nicht lohnen, stünde am Ende sogar die Stilllegung der Anlage.
Gemeinsame Erklärung: Energieunternehmen fordern politische Lösung für Weiterbetrieb kleinerer Anlagen
Bayernwerk und LVN fordern deshalb in einer gemeinsamen Erklärung eine schnelle politische Lösung, um den Weiterbetrieb dieser kleineren Anlagen zu sichern – ergänzend zur Option der Direktvermarktung. „Zentraler Punkt unserer Forderung ist eine unkomplizierte Regelung für kleinere PV-Anlagen. Die Verteilnetzbetreiber sollen weiter direkt den Strom vom Anlagenbetreiber in das Netz aufnehmen können. Der eingespeiste Strom könnte nach dem Marktwert vergütet werden“, betont Dr. Egon Westphal, Technischer Vorstand des Bayernwerks. Ein Anreiz, möglichst viel selbst erzeugten Strom selbst zu verbrauchen, bleibe damit für die Betreiber weiterhin bestehen. Lösungen wie Batteriespeicher können laut Westphal dazu beitragen, selbst erzeugten Strom noch effizienter für den Eigenbedarf zu nutzen. Egon Westphal: „Die Kunden des Bayernwerks haben mit ihren PV-Anlagen über Jahre hinweg die Erfolgsstory der Energiezukunft geschrieben. Tausende Pioniere der ersten Stunde stehen aber mit ihren Anlagen vor einer unsicheren Zukunft. Sie brauchen jetzt Perspektiven für einen wirtschaftlichen Weiterbetrieb. Es wäre energetisch und symbolisch falsch, wenn verfügbare regenerative Energiequellen nicht mehr genutzt werden können. Das kann nicht das Ergebnis der Energiewende sein. Die Bundespolitik ist gefordert, zügig konstruktive Lösungen anzubieten“, fordert Egon Westphal.
Vereinfachung auch für Direktvermarktung
Auch im Bereich der Direktvermarktung plädieren die Netzbetreiber für möglichst unkomplizierte Lösungen, etwa im Hinblick auf die Messkonzepte bei kleineren Anlagen. Nach derzeitiger Gesetzeslage sind auch hier spezielle Zähler notwendig, die kontinuierlich die Stromerzeugung messen. Hier könnten übergangsweise auch pauschale Ansätze, so genannte Lastprofile, zum Einsatz kommen und sicherstellen, dass auch Anlagen dieser Größenordnung weiterhin am Netz bleiben und Energie einspeisen, zum Beispiel in regionalen Strommarktmodellen.
290.000 PV-Anlagen führen zur Rekordwerten bei regenerativer Energie
In Summe speisen derzeit knapp 300.000 dezentrale Anlagen in das Netz des Bayernwerks ein, rund 200.000 davon sind PV-Anlagen. Sie sorgen dafür, dass rund sieben Millionen Menschen über das Stromnetz des Bayernwerks im Jahresdurchschnitt mit 70 Prozent regenerativer Energie versorgt werden. Bis Ende 2025 endet für rund 40.000 Anlagen die EEG-Vergütung.
Diese Pressemitteilung wurde via Mynewsdesk versendet. Weitere Informationen finden Sie im Bayernwerk AG
Nach dem Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) erhalten die Betreiber dezentraler Anlagen bisher für jede eingespeiste Kilowattstunde eine feste Vergütung. Zum Jahreswechsel läuft für die ersten Einspeiseanlagen in den Netzgebieten des Bayernwerks und der LVN die auf 20 Jahre befristete Förderung des in die Stromnetze eingespeisten Stroms aus. Im Netzgebiet des Bayernwerks trifft das in den nächsten drei Jahren mehr als 10.000 Anlagen. Rund 9.000 Anlagen davon sind Kleinanlagen mit einer Leistung von unter sieben Kilowatt. Mit dem Ende der EEG- Förderung gibt es für die Betreiber somit keine feste Vergütung mehr. Zudem dürften sie nach derzeitiger Rechtslage erzeugten Strom auch nicht mehr ins öffentliche Netz einspeisen – außer sie schließen einen Vertrag mit einem so genannten Direktvermarkter, der den durch die Anlage erzeugten Strom vermarktet. Für viele kleinere Photovoltaikanlagen mit einer Leistung von unter sieben Kilowatt könnte hier eine wirtschaftlich tragfähige Lösung schwierig werden, da für eine Direktvermarktung in der Regel technische Nachrüstungen nötig sind, die den Ertrag übersteigen. Diese Anlagen stünden damit gegenwärtig vor dem wirtschaftlichen Aus oder die Betreiber müssten die Leistung ihrer Anlagen so drosseln, dass kein Strom mehr ins öffentliche Netz eingespeist wird – die so genannte Nulleinspeisung. Die Erzeugungskapazität der Anlagen würde damit nicht mehr voll genutzt. Sollte sich die Umrüstung auf Eigenverbrauch nicht lohnen, stünde am Ende sogar die Stilllegung der Anlage.
Gemeinsame Erklärung: Energieunternehmen fordern politische Lösung für Weiterbetrieb kleinerer Anlagen
Bayernwerk und LVN fordern deshalb in einer gemeinsamen Erklärung eine schnelle politische Lösung, um den Weiterbetrieb dieser kleineren Anlagen zu sichern – ergänzend zur Option der Direktvermarktung. „Zentraler Punkt unserer Forderung ist eine unkomplizierte Regelung für kleinere PV-Anlagen. Die Verteilnetzbetreiber sollen weiter direkt den Strom vom Anlagenbetreiber in das Netz aufnehmen können. Der eingespeiste Strom könnte nach dem Marktwert vergütet werden“, betont Dr. Egon Westphal, Technischer Vorstand des Bayernwerks. Ein Anreiz, möglichst viel selbst erzeugten Strom selbst zu verbrauchen, bleibe damit für die Betreiber weiterhin bestehen. Lösungen wie Batteriespeicher können laut Westphal dazu beitragen, selbst erzeugten Strom noch effizienter für den Eigenbedarf zu nutzen. Egon Westphal: „Die Kunden des Bayernwerks haben mit ihren PV-Anlagen über Jahre hinweg die Erfolgsstory der Energiezukunft geschrieben. Tausende Pioniere der ersten Stunde stehen aber mit ihren Anlagen vor einer unsicheren Zukunft. Sie brauchen jetzt Perspektiven für einen wirtschaftlichen Weiterbetrieb. Es wäre energetisch und symbolisch falsch, wenn verfügbare regenerative Energiequellen nicht mehr genutzt werden können. Das kann nicht das Ergebnis der Energiewende sein. Die Bundespolitik ist gefordert, zügig konstruktive Lösungen anzubieten“, fordert Egon Westphal.
Vereinfachung auch für Direktvermarktung
Auch im Bereich der Direktvermarktung plädieren die Netzbetreiber für möglichst unkomplizierte Lösungen, etwa im Hinblick auf die Messkonzepte bei kleineren Anlagen. Nach derzeitiger Gesetzeslage sind auch hier spezielle Zähler notwendig, die kontinuierlich die Stromerzeugung messen. Hier könnten übergangsweise auch pauschale Ansätze, so genannte Lastprofile, zum Einsatz kommen und sicherstellen, dass auch Anlagen dieser Größenordnung weiterhin am Netz bleiben und Energie einspeisen, zum Beispiel in regionalen Strommarktmodellen.
290.000 PV-Anlagen führen zur Rekordwerten bei regenerativer Energie
In Summe speisen derzeit knapp 300.000 dezentrale Anlagen in das Netz des Bayernwerks ein, rund 200.000 davon sind PV-Anlagen. Sie sorgen dafür, dass rund sieben Millionen Menschen über das Stromnetz des Bayernwerks im Jahresdurchschnitt mit 70 Prozent regenerativer Energie versorgt werden. Bis Ende 2025 endet für rund 40.000 Anlagen die EEG-Vergütung.
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