15.11.2011 10:18 Uhr in Handel & Dienstleistungen von Protected Shops GmbH
Hohe Abmahngefahr für Onlinehändler bei Verwendung der alten Widerrufsbelehrung!
Hohe Abmahngefahr für Onlinehändler bei Verwendung der alten Widerrufsbelehrung!Kurzfassung: Online Händler aufgepasst! Seit dem 5.11. muss zwingend die neue Widerrufsbelehrung verwendet werden. Viele Händler haben die Umstellung verpasst und sind akut abmahngefährdet.
Protected Shops (www.protectedshops.de) sichert Internethändler hier ab. Dies zahlt sich aus und verringert das Risiko teure Abmahnungen auf die Widerrufsbelehrung zu erhalten.
Protected Shops (www.protectedshops.de) sichert Internethändler hier ab. Dies zahlt sich aus und verringert das Risiko teure Abmahnungen auf die Widerrufsbelehrung zu erhalten.
[Protected Shops GmbH - 15.11.2011] München, den 15.11.2011
Zum 04.08.2011 wurden die rechtlichen Bestimmungen des Widerrufsrechts bei Fernabsatzverträgen geändert. Online-Händler hatten drei Monate Zeit, ihre Widerrufsbelehrungen den neuen gesetzlichen Regelungen anzupassen. Zahlreiche Händler haben diese Frist jedoch versäumt. Diese sind nun in großer Gefahr, abgemahnt zu werden.
Protected Shops sichert seine Kunden ab. Diese erhalten die korrekte Widerrufsbelehrung bereits seit August. "Onlinehändler, welche noch die alte Widerrufsbelehrung verwenden, sollten jetzt schnell handeln, um einer Abmahnung zuvorzukommen" so Philip Heilberger, Geschäftsführer der Protected Shops GmbH. "Jeder weitere Tag an dem die veraltete Widerrufsbelehrung verwendet wird, erhöht die Gefahr einer Abmahnung!" so Heilberger weiter.
Protected Shops versorgt nun schon über 5.000 Onlineshops mit abmahnsicheren Rechtstexten. Neben den wichtigsten Rechtstexten für den Onlinehandel, wie AGB, Widerrufsbelehrung, Impressum, Datenschutzerklärung und Batteriegesetz liefert Protected Shops ebenso die wichtigen Versandkosteninformationen sowohl fürs In- und Ausland. Im Rahmen der Haftungsübernahmegarantie übernimmt Protected Shops die Abmahnkosten des Onlinehändlers im Falle einer Abmahnung. Durch das Protected Shops Siegel werden die Online-Shops optimal geschützt. Bisher wurde die Haftungsübernahmegarantie nicht in Anspruch genommen.
Darüber hinaus kann man bei Protected Shops das erste anwaltlich betreute
Bewertungssystem buchen. Das Bewertungs-Widget lässt sich in Größe, Farbe und Umrandung
ganz nach dem Geschmack der Händler in verschiedenen Layouts an ihren Shop anpassen.
Zum 04.08.2011 wurden die rechtlichen Bestimmungen des Widerrufsrechts bei Fernabsatzverträgen geändert. Online-Händler hatten drei Monate Zeit, ihre Widerrufsbelehrungen den neuen gesetzlichen Regelungen anzupassen. Zahlreiche Händler haben diese Frist jedoch versäumt. Diese sind nun in großer Gefahr, abgemahnt zu werden.
Protected Shops sichert seine Kunden ab. Diese erhalten die korrekte Widerrufsbelehrung bereits seit August. "Onlinehändler, welche noch die alte Widerrufsbelehrung verwenden, sollten jetzt schnell handeln, um einer Abmahnung zuvorzukommen" so Philip Heilberger, Geschäftsführer der Protected Shops GmbH. "Jeder weitere Tag an dem die veraltete Widerrufsbelehrung verwendet wird, erhöht die Gefahr einer Abmahnung!" so Heilberger weiter.
Protected Shops versorgt nun schon über 5.000 Onlineshops mit abmahnsicheren Rechtstexten. Neben den wichtigsten Rechtstexten für den Onlinehandel, wie AGB, Widerrufsbelehrung, Impressum, Datenschutzerklärung und Batteriegesetz liefert Protected Shops ebenso die wichtigen Versandkosteninformationen sowohl fürs In- und Ausland. Im Rahmen der Haftungsübernahmegarantie übernimmt Protected Shops die Abmahnkosten des Onlinehändlers im Falle einer Abmahnung. Durch das Protected Shops Siegel werden die Online-Shops optimal geschützt. Bisher wurde die Haftungsübernahmegarantie nicht in Anspruch genommen.
Darüber hinaus kann man bei Protected Shops das erste anwaltlich betreute
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Weitere Informationen
Protected Shops GmbH, Herr Philip Heilberger
Kobellstrasse 15, 80336 München, Deutschland
Tel.: 089-72989050; http://www.protectedshops.de
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Autor der Pressemeldung "Hohe Abmahngefahr für Onlinehändler bei Verwendung der alten Widerrufsbelehrung!" ist Protected Shops GmbH, vertreten durch Philip Heilberger.