17.11.2011 11:46 Uhr in Handel & Dienstleistungen von KLARTEXT ONLINE

Augen auf beim Hackfleischkauf

Bundesweiter Überwachungsplan: Händler lagern Produkte teilweise falsch
Kurzfassung: Lebensmittelkontrolleure haben im Jahr 2010 verpacktes Hackfleisch im Einzelhandel unter die Lupe genommen - im Rahmen des Bundesweiten Überwachungsplans (BÜp). 10 Prozent der Proben wiesen einen Keimgehalt von 107 KbE/G auf, das sind 107 so genannte "Kolonien bildende Einheiten pro Gramm", und zwar noch bevor sie das Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) erreicht hatten. Die Ergebnisse deuteten darauf hin, erklären die Experten als Fazit, dass Händler die Lagerung des Hackfleisches teilweise falsch einschätzten.
Augen auf beim Hackfleischkauf Augen auf beim Hackfleischkauf
[KLARTEXT ONLINE - 17.11.2011] Viele Händler und Konsumenten zeigten sich beim Urteilen verunsichert, weil das MHD eine nur sehr allgemeine Aussage macht, erklärt Marc Büttgenbach, Sales Director Labels and Consumables bei Bizerba. Hier kämen so genannte Frischeindikatoren wie das OnVu-Etikett ins Spiel: "Je länger Spediteure, Händler und Verbraucher das Produkt warm lagern, desto schneller entfärbt sich die blaue Pigmentfarbe im Inneren des Thermometer-Symbols. Ist es heller als die Umgebungsfarbe, ist das Produkt ungenießbar". Das Etikett sei somit eine Hilfe für das Mindesthaltbarkeitsdatum.
Die Kontrolleure fanden in 1,6 Prozent der Proben den Erreger Listeria monocytogenes. Er mache 10 bis 30 Prozent aller lebensmittelbedingten Infektionen aus, verursache grippeähnliche Symptome und Durchfall, und sei somit besonders für schwangere Frauen und immungeschwächte Menschen ein Gesundheitsrisiko, so ein Bericht des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR). Ein besonderes Merkmal der Listerien sei ihre Fähigkeit, sich auch unter ungünstigen Bedingungen zu vermehren - etwa bei niedrigen Temperaturen im Kühlschrank, bei niedrigem pH-Wert sowie hohem Salzgehalt.
Ziel des Bundesweiten Überwachungsplans ist es herauszufinden, ob Betriebe in Deutschland die lebensmittelrechtlichen Vorschriften einhalten. Eine Risikoanalyse bestimmt, welche Betriebe es vor dem Hintergrund welcher Fragestellung zu untersuchen gilt. Die Kontrolleure müssen je 1.000 Einwohner fünf Proben nehmen. Bei einer Bevölkerungszahl von 82 Millionen entspricht dies etwa 37.000 Proben pro Jahr. Die Überwachungsbehörden der Länder stellen die Daten dem Bundesministerium für Verbraucherschutz (BVL) zur Verfügung. Dieses veröffentlicht sie im jährlichen Bericht für Lebensmittelsicherheit und diskutiert Maßnahmen, die das Risiko minimieren könnten.
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) ist eine Agentur der Europäischen Union mit 450 Mitarbeitern, die politischen Entscheidungsträgern beratend zur Seite stehen, wenn es darum geht, Gesetze zu verabschieden oder zu überarbeiten. "Aufgrund der Globalisierung der Nahrungsmittelkette, des Klimawandels und der technischen Innovationen in der Lebensmittelindustrie wird es zunehmend wichtiger, dass die EFSA in internationalen Foren der Risikoeinschätzung Einfluss ausübt und Zugang zu den entsprechenden Daten hat", sagt Catherine Geslain-Lanéelle, geschäftsführende Direktorin der EFSA, in einer Erklärung der Agentur. Man arbeite auch eng mit den nationalen Behörden und der Weltgesundheitsorganisation zusammen
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