Gefängnis für Steuersünder

Gefängnis für Steuersünder
Kurzfassung: Steuersünder werden härter bestraft. Dafür sorgt das neue Urteil des Bundesgerichtshofs (Az. 1 StR 525/11) vom 07.02.2012. Die Richter des ersten Strafsenats bestätigen die Rechtsprechung aus dem Jahr 2008: Wer Steuern in Höhe von mehr als einer Million Euro hinterzieht, muss grundsätzlich ins Gefängnis. Nur bei "besonders gewichtigen Milderungsgründen" könnte eine Bewährungsstrafe in Betracht gezogen werden. In dem Urteil aus 2008 (Az. 1 StR 416/08) wurden die Strafen für Steuerhinterzieher vom BGH erhöht. Bei einer hinterzogenen Steuerschuld in Höhe von 50.000 Euro kann eine Geldstrafe verhängt werden. Liegt die hinterzogene Steuerschuld zwischen 50.000 und 100.000 Euro kann der Richter ja nach Einzelfall entscheiden. Bei eklatant hohen Beträgen, die hinterzogen wurden, können Gefängnisstrafen zwischen 6 Monaten und 10 Jahren als Strafe folgen. Es besteht aber die Möglichkeit, dass diese zur Bewährung ausgesetzt werden können. Dies kann regelmäßig bei einem Hinterziehungsbetrag bis zu 1 Millionen Euro gelten.
Gefängnis für Steuersünder Gefängnis für Steuersünder
[GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater - 16.02.2012] http://www.grprainer.com/Steuerstrafrecht.html

Steuersünder werden härter bestraft. Dafür sorgt das neue Urteil des Bundesgerichtshofs (Az. 1 StR 525/11) vom 07.02.2012. Die Richter des ersten Strafsenats bestätigen die Rechtsprechung aus dem Jahr 2008: Wer Steuern in Höhe von mehr als einer Million Euro hinterzieht, muss grundsätzlich ins Gefängnis. Nur bei "besonders gewichtigen Milderungsgründen" könnte eine Bewährungsstrafe in Betracht gezogen werden. In dem Urteil aus 2008 (Az. 1 StR 416/08) wurden die Strafen für Steuerhinterzieher vom BGH erhöht. Bei einer hinterzogenen Steuerschuld in Höhe von 50.000 Euro kann eine Geldstrafe verhängt werden. Liegt die hinterzogene Steuerschuld zwischen 50.000 und 100.000 Euro kann der Richter ja nach Einzelfall entscheiden. Bei eklatant hohen Beträgen, die hinterzogen wurden, können Gefängnisstrafen zwischen 6 Monaten und 10 Jahren als Strafe folgen. Es besteht aber die Möglichkeit, dass diese zur Bewährung ausgesetzt werden können. Dies kann regelmäßig bei einem Hinterziehungsbetrag bis zu 1 Millionen Euro gelten.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Hamburg, München www.grprainer.com führt aus: In ihrem Urteil haben sich die Richter mit der Frage auseinandergesetzt, wann solche gewichtigen Milderungsgründe vorliegen. In dem zu entscheidenden Fall war ein Unternehmer aus Bayern vom Landgericht zu zwei Jahren Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt worden, der insgesamt über 1 Millionen Euro Steuern am Fiskus vorbeigeschleust hatte. Hinzu kam, dass er die Voraussetzungen einer regelmäßig anzunehmenden besonders schweren Tat erfüllte, indem er falsche Unterlagen hergestellt hatte.

Der BGH hielt das Strafmaß für unangemessen niedrig. So muss nach Ansicht des BGH weder die Konsultierung eines Steuerberaters noch ein Geständnis noch die Nachzahlung der tatsächlich angefallenen Steuern zwingend mildernd berücksichtigt werden.

Mit diesem Urteil hat der BGH ein deutlich gemacht, dass Steuerhinterzieher mittlerweile mehr zu befürchten haben als eine Geld- oder Bewährungsstrafe und sich nicht mehr so einfach auf Milderungsgründe berufen können.

Spätestens mit diesem Urteil ist klar: Steuerhinterziehung ist ein ernstzunehmendes Delikt, dessen Konsequenzen den Steuersünder empfindlich treffen können.
Es empfiehlt sich daher, im Zweifelsfall bereits im Vorfeld den Rat fachkundiger Rechtsanwälte einzuholen. Spätestens aber bei Vorliegen eines Verdachts der Steuerhinterziehung sollte umgehend ein Rechtsanwalt eingeschaltet werden.

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