16.03.2012 12:13 Uhr in Wirtschaft & Finanzen von GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater
BGH entscheidet über die Beweislast im Falle behaupteter Markenfälschung
BGH entscheidet über die Beweislast im Falle behaupteter MarkenfälschungKurzfassung: In der Entscheidung vom 15.03.2012 hat der BGH eine Entscheidung zur Beweislast im Falle einer behaupteten Markenfälschung gefällt.
Die Klägerin ist die Firma Converse Inc. Sie ist Inhaberin der Marke "Converse" und vertreibt und produziert unter anderem Schuhe hierrunter. Die Beklagte handelt mit Sportschuhen, unter anderem mit "Converse"-Schuhen. Die Klägerin hat auf Unterlassung des Vertriebs mit der Behauptung, die Beklagte vertreibe Fälschungen, geklagt. Die Beklagte hat behauptet, dass sie die Schuhe mit Zustimmung der Klägerin vertrieben habe und sich daraus die Erschöpfung des Markenrechts ergebe.
Die Klägerin ist die Firma Converse Inc. Sie ist Inhaberin der Marke "Converse" und vertreibt und produziert unter anderem Schuhe hierrunter. Die Beklagte handelt mit Sportschuhen, unter anderem mit "Converse"-Schuhen. Die Klägerin hat auf Unterlassung des Vertriebs mit der Behauptung, die Beklagte vertreibe Fälschungen, geklagt. Die Beklagte hat behauptet, dass sie die Schuhe mit Zustimmung der Klägerin vertrieben habe und sich daraus die Erschöpfung des Markenrechts ergebe.
[GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater - 16.03.2012] GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Hamburg, München www.grprainer.com erläutert: Der BGH hat entschieden, dass die Beklagte bezüglich der Frage, ob es sich bei der Ware, die sie vertreibt, um Fälschungen handelt, beweispflichtig bleibt. Sie muss somit darlegen, dass sie mit Originalware gehandelt hat. Der Markeninhaber muss allerdings Anhaltspunkte liefern, dass die Produkte gefälscht sind. Dies ist der Klägerin im vorliegenden Fall gelungen, so dass der Beklagte beweisfällig blieb. Der BGH hat die Sache an das zuständige OLG zurückgewiesen. Dieses wird sich nun mit der Frage beschäftigen müssen, ob die von der Beklagten vertriebenen Schuhe Originalmarkenschuhe waren.
Bezüglich der Rechtmäßigkeit des Inverkehrbringens der Originalmarkenschuhe auf dem europäischen Markt soll ebenfalls die Beklagte beweispflichtig sein. Allerdings ist es der Beklagten nicht gelungen, darzulegen, dass sie die Schuhe von einem slowenischen Vertriebspartner der Klägerin erworben hat. Der Einwand der Erschöpfung des Markenrechts lief damit leer.
http://www.grprainer.com/Markenrecht-Markeneintragung.html
Bezüglich der Rechtmäßigkeit des Inverkehrbringens der Originalmarkenschuhe auf dem europäischen Markt soll ebenfalls die Beklagte beweispflichtig sein. Allerdings ist es der Beklagten nicht gelungen, darzulegen, dass sie die Schuhe von einem slowenischen Vertriebspartner der Klägerin erworben hat. Der Einwand der Erschöpfung des Markenrechts lief damit leer.
http://www.grprainer.com/Markenrecht-Markeneintragung.html
Weitere Informationen
GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater, Herr Michael Rainer
Hohenzollernring 21-23, 50672 Köln, Deutschland
Tel.: 0221-2722750; http://www.grprainer.com/
Hohenzollernring 21-23, 50672 Köln, Deutschland
Tel.: 0221-2722750; http://www.grprainer.com/
Weitere Meldungen dieses Unternehmens
13.04.2012 KanAm Grundinvest wird nicht wieder geöffnet
13.04.2012 Db Immoflex wird liquidiert
Pressefach abonnieren
via RSS-Feed abonnieren
via E-Mail abonnieren
Pressekontakt
Herr Michael Rainer
GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater
Hohenzollernring 21-23
50672 Köln
Deutschland
Drucken
Weiterempfehlen
PDF
Schlagworte
Permanentlinks
https://www.prmaximus.de/42036GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater
Hohenzollernring 21-23
50672 Köln
Deutschland
https://www.prmaximus.de/pressefach/grp-rainer-llp-rechtsanwälte-steuerberater-pressefach.html
Die Pressemeldung "BGH entscheidet über die Beweislast im Falle behaupteter Markenfälschung" unterliegt dem Urheberrecht.
Jegliche Verwendung dieses Textes, auch auszugsweise, erfordert die vorherige schriftliche Erlaubnis des Autors.
Autor der Pressemeldung "BGH entscheidet über die Beweislast im Falle behaupteter Markenfälschung" ist GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater, vertreten durch Michael Rainer.