15.08.2012 13:27 Uhr in Energie & Umwelt von aid
Afrikanische Schweinepest in der Ukraine: Keine Schweinefleischerzeugnisse mitbringen
Kurzfassung: Afrikanische Schweinepest in der Ukraine: Keine Schweinefleischerzeugnisse mitbringen(aid) - Die Befürchtungen von Veterinären, dass sich die Afrikanische Schweinepest weiter ausbreitet und auf dem ...
[aid - 15.08.2012] Afrikanische Schweinepest in der Ukraine: Keine Schweinefleischerzeugnisse mitbringen
(aid) - Die Befürchtungen von Veterinären, dass sich die Afrikanische Schweinepest weiter ausbreitet und auf dem Weg nach Westen ist, sind offensichtlich wahr geworden. Der Erreger ist nun erstmals in der Ukraine in einem Schweinebestand nachgewiesen worden, teilte das Bundeslandwirtschaftsministerium mit. Die Einfuhr von lebenden Schweinen und Schweinefleischerzeugnissen in die EU aus den osteuropäischen Staaten, in denen die Afrikanische Schweinepest seit etwa fünf Jahren auftritt, ist seitdem verboten. Wie das BMELV mitteilt, ist eine Verschleppung des Erregers aber auch über Lebensmittel, wie Rohwürste oder Salami möglich. Reisende dürfen aus gefährdeten Regionen keine derartigen Lebensmittel mitbringen.
Die Afrikanische Schweinepest ist eine anzeigepflichtige Tierseuche. Ähnlich wie die Klassische Schweinepest führt sie bei infizierten Tieren zu Störungen des Allgemeinbefindens, hohem Fieber, Apathie, wässrigem Durchfall und Atemproblemen.
Renate Kessen, www.aid.de
Weitere Informationen:
Die Afrikanische Schweinepest ist anzeigepflichtig. Sie wird in dem aid-Heft "Anzeigepflichtige Tierseuchen" ausführlich beschrieben. Bestell-Nr. 61-1046, Preis: 4,00 EUR, http://www.aid-medienshop.de
http://www.aid.de/presse/archiv.php?mode=beitrag
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Friedrich-Ebert-Straße 3
53177 Bonn
Deutschland
Telefon: 02 28/ 84 99-0
Telefax: 02 28/ 84 99-177
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(aid) - Die Befürchtungen von Veterinären, dass sich die Afrikanische Schweinepest weiter ausbreitet und auf dem Weg nach Westen ist, sind offensichtlich wahr geworden. Der Erreger ist nun erstmals in der Ukraine in einem Schweinebestand nachgewiesen worden, teilte das Bundeslandwirtschaftsministerium mit. Die Einfuhr von lebenden Schweinen und Schweinefleischerzeugnissen in die EU aus den osteuropäischen Staaten, in denen die Afrikanische Schweinepest seit etwa fünf Jahren auftritt, ist seitdem verboten. Wie das BMELV mitteilt, ist eine Verschleppung des Erregers aber auch über Lebensmittel, wie Rohwürste oder Salami möglich. Reisende dürfen aus gefährdeten Regionen keine derartigen Lebensmittel mitbringen.
Die Afrikanische Schweinepest ist eine anzeigepflichtige Tierseuche. Ähnlich wie die Klassische Schweinepest führt sie bei infizierten Tieren zu Störungen des Allgemeinbefindens, hohem Fieber, Apathie, wässrigem Durchfall und Atemproblemen.
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