17.08.2012 12:54 Uhr in Gesellschaft & Familie von Die Linke. im Bundestag
Blasphemie-Straftatbestand in Deutschland abschaffen
Kurzfassung: Blasphemie-Straftatbestand in Deutschland abschaffen"Das Verfahren gegen die drei Musikerinnen der russischen Band Pussy Riot erhitzt die Gemüter, denn es zeigt, dass angesichts der sich immer weiter ...
[Die Linke. im Bundestag - 17.08.2012] Blasphemie-Straftatbestand in Deutschland abschaffen
"Das Verfahren gegen die drei Musikerinnen der russischen Band Pussy Riot erhitzt die Gemüter, denn es zeigt, dass angesichts der sich immer weiter verschärfenden Unterdrückung der Opposition in Russland von einer 'lupenreinen Demokratie' keine Rede sein kann. Allerdings besteht auch in Deutschland Handlungsbedarf, was Sonderstraftatbestände im Zusammenhang mit Blasphemie angeht", so Raju Sharma, religionspolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE. Sharma weiter:
"Ein Verfahren wie das gegen Pussy Riot wird in Deutschland für unmöglich gehalten. Dabei droht der Paragraph 166 des Strafgesetzbuches mit bis zu drei Jahren Haft oder Geldstrafe für die Beschimpfung von religiösen oder weltanschaulichen Bekenntnissen.
Dieses Sonderrecht ist überflüssig und befördert die Ungleichbehandlung. Die bestehenden Regelungen des Strafgesetzbuches zu Beleidigung und Volksverhetzung bieten religiösen Gruppen schon jetzt ausreichenden Schutz, ohne dass Meinungs- und Kunstfreiheit übermäßig eingeschränkt würden. In einem demokratischen Staat muss es möglich sein, seine Meinung auch in einer Form zum Ausdruck zu bringen, die sich kritisch mit inhaltlichen Standpunkten oder dem Erscheinungsbild von Glaubensgemeinschaften auseinandersetzt.
Zudem werden nicht-christliche Religionsgemeinschaften in der Praxis durch den Gotteslästerungsparagraphen ebenso wenig geschützt wie beispielsweise Gewerkschaften, politische Strömungen oder ethnische Gruppen."
Kontakt:
Die Linke. im Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Telefon: 030 22 75 11 70
Telefax: 030 22776248
Mail: fraktion@linksfraktion.de
URL: http://www.pds-im-bundestag.de
"Das Verfahren gegen die drei Musikerinnen der russischen Band Pussy Riot erhitzt die Gemüter, denn es zeigt, dass angesichts der sich immer weiter verschärfenden Unterdrückung der Opposition in Russland von einer 'lupenreinen Demokratie' keine Rede sein kann. Allerdings besteht auch in Deutschland Handlungsbedarf, was Sonderstraftatbestände im Zusammenhang mit Blasphemie angeht", so Raju Sharma, religionspolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE. Sharma weiter:
"Ein Verfahren wie das gegen Pussy Riot wird in Deutschland für unmöglich gehalten. Dabei droht der Paragraph 166 des Strafgesetzbuches mit bis zu drei Jahren Haft oder Geldstrafe für die Beschimpfung von religiösen oder weltanschaulichen Bekenntnissen.
Dieses Sonderrecht ist überflüssig und befördert die Ungleichbehandlung. Die bestehenden Regelungen des Strafgesetzbuches zu Beleidigung und Volksverhetzung bieten religiösen Gruppen schon jetzt ausreichenden Schutz, ohne dass Meinungs- und Kunstfreiheit übermäßig eingeschränkt würden. In einem demokratischen Staat muss es möglich sein, seine Meinung auch in einer Form zum Ausdruck zu bringen, die sich kritisch mit inhaltlichen Standpunkten oder dem Erscheinungsbild von Glaubensgemeinschaften auseinandersetzt.
Zudem werden nicht-christliche Religionsgemeinschaften in der Praxis durch den Gotteslästerungsparagraphen ebenso wenig geschützt wie beispielsweise Gewerkschaften, politische Strömungen oder ethnische Gruppen."
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, 11011 Berlin, Deutschland
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