Neue Vorsitzende Richterin am Bundesgerichtshof

Kurzfassung: Neue Vorsitzende Richterin am BundesgerichtshofDer Bundespräsident hat die Richterin am Bundesgerichtshof Dr. Christina Stresemann zur Vorsitzenden Richterin ernannt. Frau Dr. Stresemann ist 54 Jahre ...
[Pressestelle des Bundesgerichtshofs - 03.09.2012] Neue Vorsitzende Richterin am Bundesgerichtshof

Der Bundespräsident hat die Richterin am Bundesgerichtshof Dr. Christina Stresemann zur Vorsitzenden Richterin ernannt.
Frau Dr. Stresemann ist 54 Jahre alt und in Berlin geboren. Nach Abschluss ihrer juristischen Ausbildung war Frau Dr. Stresemann zunächst als wissenschaftliche Mitarbeiterin an der Freien Universität Berlin tätig, bevor sie im Jahr 1987 in den höheren Justizdienst des Landes Berlin eintrat. Als Proberichterin war sie beim Landgericht Berlin und beim Amtsgericht Berlin-Charlottenburg eingesetzt. 1988 wurde Frau Dr. Stresemann an die Berliner Senatsverwaltung für Justiz und Bundesangelegenheiten abgeordnet, wo sie u.a. die Aufgaben der persönlichen Referentin der Justizsenatorin wahrnahm. Während ihrer Abordnung wurde sie 1990 zur Richterin am Landgericht Berlin ernannt. 1992 kehrte Frau Dr. Stresemann an das Landgericht Berlin zurück. An diese Tätigkeit schloss sich 1995 eine dreijährige Abordnung als wissenschaftliche Mitarbeiterin an das Bundesverfassungsgericht an. 1995 wurde Frau Dr. Stresemann zur Richterin am Kammergericht befördert.
Am 10. Juli 2003 wurde Frau Dr. Stresemann zur Richterin am Bundesgerichtshof ernannt und dem vornehmlich für das Grundstücks-, Nachbar- und Landpachtrecht zuständigen V. Zivilsenat zugewiesen. Ferner gehört sie seit 2007 dem Präsidium und seit 2010 dem Präsidialrat des Bundesgerichtshofs an. Seit 2009 nimmt sie zudem die Aufgaben der Beauftragten für Auslandskontakte wahr.
Das Präsidium des Bundesgerichtshofs hat Frau Dr. Stresemann den Vorsitz im V. Zivilsenat und im Senat für Landwirtschaftssachen übertragen.
Karlsruhe, den 3. September 2012

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Der Bundesgerichtshof (BGH) ist das oberste Gericht der Bundesrepublik Deutschland im Bereich der ordentlichen Gerichtsbarkeit, d.h. der Zivil- und Strafrechtspflege, die in den unteren Instanzen von den zur Zuständigkeit der Länder gehörenden Amts-, Land- und Oberlandesgerichten ausgeübt wird.Im Anschluss an die Konstituierung der Bundesrepublik Deutschland im Jahre 1949 wurde am 1. Oktober 1950 der Bundesgerichtshof in Karlsruhe eingerichtet.Der Bundesgerichtshof ist – bis auf wenige Ausnahmen – Revisionsgericht. Er hat vor allem die Sicherung der Rechtseinheit durch Klärung grundsätzlicher Rechtsfragen und die Fortbildung des Rechts zur Aufgabe.Der Bundesgerichtshof ist in 12 Zivilsenate und fünf Strafsenate mit insgesamt 127 Richterinnen und Richtern aufgegliedert. Hinzu kommen acht Spezialsenate, nämlich die Senate für Landwirtschafts-, Anwalts-, Notar-, Patentanwalts-, Wirtschaftsprüfer-, Steuerberater- und Steuerbevollmächtigtensachen, der Kartellsenat und das Dienstgericht des Bundes.
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