07.09.2012 17:15 Uhr in Gesellschaft & Familie von FDP
SKUDELNY: Grüne blockieren Umweltrechtsbehelfsgesetz
Kurzfassung: SKUDELNY: Grüne blockieren Umweltrechtsbehelfsgesetz BERLIN. Zu dem gestern vom Umweltausschuss des Bundesrates mehrheitlich beschlossenen Antrag, die vorliegende Novelle des Umweltrechtsbehelfsgeset ...
[FDP - 07.09.2012] SKUDELNY: Grüne blockieren Umweltrechtsbehelfsgesetz
BERLIN. Zu dem gestern vom Umweltausschuss des Bundesrates mehrheitlich beschlossenen Antrag, die vorliegende Novelle des Umweltrechtsbehelfsgesetzes abzulehnen, und der Kritik des baden-würtembergischen Umweltministers Untersteller, erklärt die zuständige Berichterstatterin der FDP-Bundestagsfraktion Judith SKUDELNY:
Es ist völliger Unfug, dass der vorliegende Gesetzentwurf zur Novellierung des Umweltrechtsbehelfsgesetzes zu einer Verkürzung des Rechtsschutzes im Umweltbereich führt. Entweder will oder kann der baden-württembergische Umweltminister Franz Untersteller dies nicht verstehen. In beiden Fällen sollte er seine Haltung nochmals überprüfen.
Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf besteht auch weiterhin die Möglichkeit, Verstöße gegen Vorschriften zum Schutz der Umwelt zu ahnden. Eine Blockade von dringend notwendigen Infrastrukturprojekten wie dem Netzausbau und dem Bau von Speicherkraftwerken wird die FDP allerdings nicht zulassen.
Wenn Minister Untersteller von einer Mogelpackung spricht, so kann er nur seine eigene Umweltpolitik meinen. Man kann nicht auf der einen Seite Befürworter der Energiewende sein und gleichzeitig durch ausufernde Klagerechte die hierfür dringend notwendigen Infrastrukturprojekte ausbremsen. Eine solche scheinheilige Politik wird es mit der FDP nicht geben.
Die FDP-Bundestagsfraktion bedauert diesen Beschluss des Umweltausschusses des Bundesrates. Erklären kann man ihn nur mit einer grundsätzlichen Blockade gegen alle Gesetzesvorhaben der Bundesregierung, unabhängig von der Richtigkeit und Wichtigkeit des Gesetzes - und auch davon, ob europäisches Recht eine solche Novelle erforderlich macht.
Anerkannte Umweltvereinigungen können bei Rechtsbehelfen gegen umweltrechtliche Zulassungsentscheidungen nach dem vorliegenden Gesetzentwurf nun Verletzungen aller umweltrechtlichen Vorschriften rügen. Dies schließt künftig auch solche Vorschriften ein, die allein den Interessen der Allgemeinheit dienen und keinen drittschützenden Charakter haben.
Kontakt:
FDP
Thomas-Dehler-Haus, Reinhardtstrasse 14
10117 Berlin
Telefon: 030 - 28 49 58 43
Telefax: 030 - 28 49 58 42
Mail: presse@fdp.de
URL: http://www.fdp.de
BERLIN. Zu dem gestern vom Umweltausschuss des Bundesrates mehrheitlich beschlossenen Antrag, die vorliegende Novelle des Umweltrechtsbehelfsgesetzes abzulehnen, und der Kritik des baden-würtembergischen Umweltministers Untersteller, erklärt die zuständige Berichterstatterin der FDP-Bundestagsfraktion Judith SKUDELNY:
Es ist völliger Unfug, dass der vorliegende Gesetzentwurf zur Novellierung des Umweltrechtsbehelfsgesetzes zu einer Verkürzung des Rechtsschutzes im Umweltbereich führt. Entweder will oder kann der baden-württembergische Umweltminister Franz Untersteller dies nicht verstehen. In beiden Fällen sollte er seine Haltung nochmals überprüfen.
Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf besteht auch weiterhin die Möglichkeit, Verstöße gegen Vorschriften zum Schutz der Umwelt zu ahnden. Eine Blockade von dringend notwendigen Infrastrukturprojekten wie dem Netzausbau und dem Bau von Speicherkraftwerken wird die FDP allerdings nicht zulassen.
Wenn Minister Untersteller von einer Mogelpackung spricht, so kann er nur seine eigene Umweltpolitik meinen. Man kann nicht auf der einen Seite Befürworter der Energiewende sein und gleichzeitig durch ausufernde Klagerechte die hierfür dringend notwendigen Infrastrukturprojekte ausbremsen. Eine solche scheinheilige Politik wird es mit der FDP nicht geben.
Die FDP-Bundestagsfraktion bedauert diesen Beschluss des Umweltausschusses des Bundesrates. Erklären kann man ihn nur mit einer grundsätzlichen Blockade gegen alle Gesetzesvorhaben der Bundesregierung, unabhängig von der Richtigkeit und Wichtigkeit des Gesetzes - und auch davon, ob europäisches Recht eine solche Novelle erforderlich macht.
Anerkannte Umweltvereinigungen können bei Rechtsbehelfen gegen umweltrechtliche Zulassungsentscheidungen nach dem vorliegenden Gesetzentwurf nun Verletzungen aller umweltrechtlichen Vorschriften rügen. Dies schließt künftig auch solche Vorschriften ein, die allein den Interessen der Allgemeinheit dienen und keinen drittschützenden Charakter haben.
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