11.09.2012 09:59 Uhr in Auto & Motorrad und in Wirtschaft & Finanzen von Kfzversicherungsvergleich.net
Kontrahierungszwang bei KFZ Versicherungen
Der Kontrahierungszwang bei KFZ VersicherungenKurzfassung: Für den Versicherungsabschluss gibt es gewisse Risikogruppen, auch in der KFZ-Versicherung. Dazu gehören Personen über 65 Jahren oder Menschen mit einer schlechten Unfallstatistik
[Kfzversicherungsvergleich.net - 11.09.2012] Jedem Autofahrer dürfte es bekannt sein: Das Führen eines Kraftfahrzeuges ohne Haftpflichtversicherung ist auf deutschen Straßen unzulässig. Damit dies niemals dazu führt, dass ein deutscher Bundesbürger nicht in der Lage ist, ein Kraftfahrzeug zu fahren, ist im Gesetz ein Kontrahierungszwang für KFZ-Versicherungen vorgeschrieben. Dies bedeutet nichts anderes als die Annahmepflicht des Versicherers, wie sie aus der Krankenversicherung bekannt ist. Doch es gibt auch Ausnahmen.
Für den Versicherungsabschluss gibt es gewisse Risikogruppen, auch in der KFZ-Versicherung. Dazu gehören Personen über 65 Jahren oder Menschen mit einer schlechten Unfallstatistik. Ohne Regulierung würde dies dazu führen, dass Versicherer nur Menschen aus niedrigen Risikogruppen akzeptieren würden. Der Kontrahierungszwang verhindert jegliche diesbezüglich begründete Ablehnung von Autofahrern. Natürlich ist der Versicherer dennoch berechtigt, die Versicherungsbeiträge an die Unfall-Statistiken des Fahrer anzupassen.
Liegen bestimmte andere Gründe vor, ist eine Ablehnung hingegen durchaus zulässig. Am häufigsten ist dies der Fall, wenn ein Kunde eine KFZ-Versicherung bei einem Unternehmen beantragt, bei dem er zuvor durch Zahlungsunregelmäßigkeiten aufgefallen ist. Ebenso, wenn es zuvor zu arglistiger Täuschung gekommen ist, etwa weil der Kunde dem Versicherer falsche Angaben zu seiner Person oder dem Fahrzeug, das er führt, gemacht hat. In diesen Fällen ist es durchaus üblich, abgelehnt zu werden. Allerdings kann der Fahrer ohne Probleme eine andere Versicherung kontaktieren, die dann zu der Annahme verpflichtet ist. Versicherungsunternehmen sind ebenso berechtigt, Anträge abzulehnen, wenn es lediglich lokal agiert und der Antragssteller aus einer anderen Region kommt. Natürlich können Sie Ihr Motorrad auch nicht bei einer Oldtimer-Versicherung anmelden, auch hier wäre eine Ablehnung zulässig. Mehr Infos zum Kontrahierungszwang findet man unter www.kfzversicherungsvergleich.net/kontrahierungszwang.php
Um eine Haftpflichtversicherung abzuschließen, reicht ein schriftlicher Antrag bei der Versicherung. Achtung: Dieser muss von dem Unternehmen nicht extra bestätigt werden. Lehnt der Versicherer den Antrag nicht ausdrücklich ab, müssen Sie nur noch auf die Unterlagen für die KFZ-Haftpflicht warten. Zusammengenommen ist es durch den Kontrahierungszwang jedem Besitzer eines Führerscheins möglich, sein Fahrzeug pflichtgemäß zu versichern.
Für den Versicherungsabschluss gibt es gewisse Risikogruppen, auch in der KFZ-Versicherung. Dazu gehören Personen über 65 Jahren oder Menschen mit einer schlechten Unfallstatistik. Ohne Regulierung würde dies dazu führen, dass Versicherer nur Menschen aus niedrigen Risikogruppen akzeptieren würden. Der Kontrahierungszwang verhindert jegliche diesbezüglich begründete Ablehnung von Autofahrern. Natürlich ist der Versicherer dennoch berechtigt, die Versicherungsbeiträge an die Unfall-Statistiken des Fahrer anzupassen.
Liegen bestimmte andere Gründe vor, ist eine Ablehnung hingegen durchaus zulässig. Am häufigsten ist dies der Fall, wenn ein Kunde eine KFZ-Versicherung bei einem Unternehmen beantragt, bei dem er zuvor durch Zahlungsunregelmäßigkeiten aufgefallen ist. Ebenso, wenn es zuvor zu arglistiger Täuschung gekommen ist, etwa weil der Kunde dem Versicherer falsche Angaben zu seiner Person oder dem Fahrzeug, das er führt, gemacht hat. In diesen Fällen ist es durchaus üblich, abgelehnt zu werden. Allerdings kann der Fahrer ohne Probleme eine andere Versicherung kontaktieren, die dann zu der Annahme verpflichtet ist. Versicherungsunternehmen sind ebenso berechtigt, Anträge abzulehnen, wenn es lediglich lokal agiert und der Antragssteller aus einer anderen Region kommt. Natürlich können Sie Ihr Motorrad auch nicht bei einer Oldtimer-Versicherung anmelden, auch hier wäre eine Ablehnung zulässig. Mehr Infos zum Kontrahierungszwang findet man unter www.kfzversicherungsvergleich.net/kontrahierungszwang.php
Um eine Haftpflichtversicherung abzuschließen, reicht ein schriftlicher Antrag bei der Versicherung. Achtung: Dieser muss von dem Unternehmen nicht extra bestätigt werden. Lehnt der Versicherer den Antrag nicht ausdrücklich ab, müssen Sie nur noch auf die Unterlagen für die KFZ-Haftpflicht warten. Zusammengenommen ist es durch den Kontrahierungszwang jedem Besitzer eines Führerscheins möglich, sein Fahrzeug pflichtgemäß zu versichern.
Weitere Informationen
Kfzversicherungsvergleich.net, Herr Andre Finzel
Am Schulacker 2, 64846 Gross-Zimmern, Germany
Tel.: 06071-826438; http://www.kfzversicherungsvergleich.net
Am Schulacker 2, 64846 Gross-Zimmern, Germany
Tel.: 06071-826438; http://www.kfzversicherungsvergleich.net
Weitere Meldungen dieses Unternehmens
15.10.2012 KFZ Versicherungsvergleich mit Unfallskizze
14.10.2012 Nutzen Sie schon den KFZ Bündelnachlass
10.10.2012 KFZ Unfallschaden selber bezahlen
Pressefach abonnieren
via RSS-Feed abonnieren
via E-Mail abonnieren
Pressekontakt
Herr Andre Finzel
Kfzversicherungsvergleich.net
Am Schulacker 2
64846 Gross-Zimmern
Germany
Drucken
Weiterempfehlen
PDF
Schlagworte
Kfzversicherungsvergleich.net
Am Schulacker 2
64846 Gross-Zimmern
Germany
auto
autoversicherung
online
kfz-versicherung
kfz
haftpflichtversicherung
kontrahierungszwang
haftpflich
Permanentlinks
https://www.prmaximus.de/58641https://www.prmaximus.de/pressefach/kfzversicherungsvergleich.net-pressefach.html
Die Pressemeldung "Kontrahierungszwang bei KFZ Versicherungen" unterliegt dem Urheberrecht.
Jegliche Verwendung dieses Textes, auch auszugsweise, erfordert die vorherige schriftliche Erlaubnis des Autors.
Autor der Pressemeldung "Kontrahierungszwang bei KFZ Versicherungen" ist Kfzversicherungsvergleich.net, vertreten durch Andre Finzel.