20.09.2012 08:05 Uhr in Wirtschaft & Finanzen und in Wirtschaft & Finanzen von GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater
Steuerliche Gleichbehandlung von eingetragenen Lebenspartnern und Ehegatten?
Steuerliche Gleichbehandlung von eingetragenen Lebenspartnern und Ehegatten?Kurzfassung: Das Bundesverfassungsgericht hat am 18.07.2012 entschieden, dass die Privilegierung von Ehegatten gegenüber eingetragenen Lebenspartnern in Hinblick auf die Grunderwerbsteuer bis zum Jahr 2010 gegen das Grundgesetz verstößt (AZ: 1 BvL 16/11). Die von dieser Steuer betroffenen Altfälle seit dem Jahr 2001 müssten demnach nachträglich privilegiert werden.
[GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater - 20.09.2012] GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Die Verfassungsrichter kommen in der Entscheidung zu dem Schluss, dass die im Zusammenhang mit der Grunderwerbsteuer bestehende Benachteiligung von eingetragenen Lebenspartnern gegenüber Ehegatten nicht im Einklang mit der Verfassung steht. Durch eine Neuregelung wurden bei Immobilienübertragungen vor dem Jahr 2010 nur Ehepartner von der Grunderwerbsteuer befreit. Den eingetragenen Lebenspartnern ist diese Privilegierung jedoch verwehrt geblieben. Daher wurde dem Gesetzgeber bis zum 31.12.2012 dazu Gelegenheit gegeben, eine Neuregelung für die Altfälle einzuführen, welche die Gleichheitsverstöße bis 2010 beseitigt.
Bereits seit längerem finden sich in den Medien Berichte über die politische Diskussion im Zusammenhang mit der steuerlichen Gleichstellung von eingetragenen Lebenspartnern und Ehegatten. Seit der genannten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts soll der Druck auf die Bundesregierung, eingetragene Lebenspartnerschaften steuerlich mit der Ehe gleichzustellen, nun zunehmend wachsen.
Bisher können eingetragene Lebenspartner nicht die steuerlichen Vorteile durch das sogenannte "Ehegattensplitting" nutzen. Ehegatten können hierdurch Vorteile bei ihrer Einkommensteuer verbuchen. Diese ergeben sich dadurch, dass das Einkommen der Ehegatten jeweils zusammengerechnet und anschließend halbiert wird.
Der politische Diskurs betrifft insbesondere die Tatsache, dass gleichgeschlechtliche Paare die steuerlichen Vorteile durch das Ehegattensplitting gerade nicht nutzen können. Teilweise wird demgegenüber erwartet, dass das Verfassungsgericht bereits zeitnah die Ungleichbehandlung bei der Einkommensteuer für nicht verfassungskonform erkläre.
Ein im Steuerrecht tätiger Rechtsanwalt behält die Entwicklungen in Rechtsprechung und Gesetzgebung zugunsten seiner Mandanten jederzeit im Auge.
Neben rechtlichen Fragen bezüglich der Einkommensteuer berät ein Rechtsanwalt Sie zum Beispiel im Bilanzrecht, im Umsatzsteuerrecht und Unternehmenssteuerrecht sowie bei der Immobilienbesteuerung.
Außerdem erarbeitet er Steuermodelle für Sie und bietet Betreuung bei Betriebsprüfungen und Außenprüfungen an. Sofern erforderlich, vertritt er Sie bei Auseinandersetzungen mit den Finanzbehörden oder vor den Finanzgerichten.
http://www.grprainer.com/Steuerrecht.html
Bereits seit längerem finden sich in den Medien Berichte über die politische Diskussion im Zusammenhang mit der steuerlichen Gleichstellung von eingetragenen Lebenspartnern und Ehegatten. Seit der genannten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts soll der Druck auf die Bundesregierung, eingetragene Lebenspartnerschaften steuerlich mit der Ehe gleichzustellen, nun zunehmend wachsen.
Bisher können eingetragene Lebenspartner nicht die steuerlichen Vorteile durch das sogenannte "Ehegattensplitting" nutzen. Ehegatten können hierdurch Vorteile bei ihrer Einkommensteuer verbuchen. Diese ergeben sich dadurch, dass das Einkommen der Ehegatten jeweils zusammengerechnet und anschließend halbiert wird.
Der politische Diskurs betrifft insbesondere die Tatsache, dass gleichgeschlechtliche Paare die steuerlichen Vorteile durch das Ehegattensplitting gerade nicht nutzen können. Teilweise wird demgegenüber erwartet, dass das Verfassungsgericht bereits zeitnah die Ungleichbehandlung bei der Einkommensteuer für nicht verfassungskonform erkläre.
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GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Herr M Rainer
Hohenzollernring 21-23, 50672 Köln, Deutschland
Tel.: 0221-2722750; http://www.grprainer.com
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