21.09.2012 17:24 Uhr in Gesellschaft & Familie von Bundesrat
Bundesrat schickt Melderecht ins Vermittlungsverfahren
Kurzfassung: Bundesrat schickt Melderecht ins VermittlungsverfahrenDie Länder haben in ihrer heutigen Plenarsitzung das Gesetz zur Fortentwicklung des Meldewesens einstimmig in den Vermittlungsausschuss verwiesen ...
[Bundesrat - 21.09.2012] Bundesrat schickt Melderecht ins Vermittlungsverfahren
Die Länder haben in ihrer heutigen Plenarsitzung das Gesetz zur Fortentwicklung des Meldewesens einstimmig in den Vermittlungsausschuss verwiesen. Es trage dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung der Bürger nicht hinreichend Rechnung. Ziel des Vermittlungsverfahrens ist es, datenschutzrechtliche Verbesserungen zu erreichen.
Das neue Melderecht war bereits in der parlamentarischen Sommerpause heftig in die Kritik geraten, weil es den Einwohnermeldeämtern künftig erlauben würde, persönliche Daten wie Namen und Adressen an Privatunternehmen zu verkaufen, wenn die Bürger nicht ausdrücklich widersprechen. Diese Regelung möchte der Bundesrat im Vermittlungsausschuss durch eine Einwilligungslösung ersetzen lassen.
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Fax: 030 18 9100-198
E-Mail: internetredaktion@bundesrat.de
Die Länder haben in ihrer heutigen Plenarsitzung das Gesetz zur Fortentwicklung des Meldewesens einstimmig in den Vermittlungsausschuss verwiesen. Es trage dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung der Bürger nicht hinreichend Rechnung. Ziel des Vermittlungsverfahrens ist es, datenschutzrechtliche Verbesserungen zu erreichen.
Das neue Melderecht war bereits in der parlamentarischen Sommerpause heftig in die Kritik geraten, weil es den Einwohnermeldeämtern künftig erlauben würde, persönliche Daten wie Namen und Adressen an Privatunternehmen zu verkaufen, wenn die Bürger nicht ausdrücklich widersprechen. Diese Regelung möchte der Bundesrat im Vermittlungsausschuss durch eine Einwilligungslösung ersetzen lassen.
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