21.09.2012 17:23 Uhr in Gesellschaft & Familie von Bundesrat
Länder möchten Verbraucherschutz im Luftverkehr weiter erhöhen
Kurzfassung: Länder möchten Verbraucherschutz im Luftverkehr weiter erhöhenDer Bundesrat hat heute umfangreich zu einem Gesetzentwurf Stellung genommen, der dafür sorgen soll, dass sich Flugpassagiere bei Ause ...
[Bundesrat - 21.09.2012] Länder möchten Verbraucherschutz im Luftverkehr weiter erhöhen
Der Bundesrat hat heute umfangreich zu einem Gesetzentwurf Stellung genommen, der dafür sorgen soll, dass sich Flugpassagiere bei Auseinandersetzungen mit Fluglinien über Verspätungen, Annullierungen oder Gepäckschäden künftig an verschiedene Schlichtungsstellen wenden können. Hierzu schlägt der Entwurf die Einführung einer behördlichen sowie gegebenenfalls mehrerer privater Schlichtungsstellen vor.
Die Länder möchten den Verbraucherschutz weiter erhöhen. Sie regen deshalb an, die Zahl der privaten Schlichtungsstellen auf eine zu begrenzen. Die Vorschläge der Bundesregierung würden ansonsten zu einer unübersichtlichen Aufsplitterung der Zuständigkeiten führen. Dies sei mit Nachteilen für die Verbraucher verbunden und gefährde die Effektivität der Verfahren. Zudem monierte der Bundesrat die Verfahrensbegrenzung auf Zahlungsansprüche bis 5.000 Euro. Diese Grenze sei zu streichen.
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Der Bundesrat hat heute umfangreich zu einem Gesetzentwurf Stellung genommen, der dafür sorgen soll, dass sich Flugpassagiere bei Auseinandersetzungen mit Fluglinien über Verspätungen, Annullierungen oder Gepäckschäden künftig an verschiedene Schlichtungsstellen wenden können. Hierzu schlägt der Entwurf die Einführung einer behördlichen sowie gegebenenfalls mehrerer privater Schlichtungsstellen vor.
Die Länder möchten den Verbraucherschutz weiter erhöhen. Sie regen deshalb an, die Zahl der privaten Schlichtungsstellen auf eine zu begrenzen. Die Vorschläge der Bundesregierung würden ansonsten zu einer unübersichtlichen Aufsplitterung der Zuständigkeiten führen. Dies sei mit Nachteilen für die Verbraucher verbunden und gefährde die Effektivität der Verfahren. Zudem monierte der Bundesrat die Verfahrensbegrenzung auf Zahlungsansprüche bis 5.000 Euro. Diese Grenze sei zu streichen.
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