27.09.2012 17:38 Uhr in Gesellschaft & Familie von FDP
MÜLLER-SÖNKSEN: Kein 'Wünsch-Dir-Was' im Internet für die ARD
Kurzfassung: MÜLLER-SÖNKSEN: Kein "Wünsch-Dir-Was" im Internet für die ARD BERLIN. Zum heutigen Urteil des Landgerichts Köln über die "Tagesschau-App" erklärt der medienpolitische Sprecher der FDP-Bundestag ...
[FDP - 27.09.2012] MÜLLER-SÖNKSEN: Kein "Wünsch-Dir-Was" im Internet für die ARD
BERLIN. Zum heutigen Urteil des Landgerichts Köln über die "Tagesschau-App" erklärt der medienpolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion Burkhardt MÜLLER-SÖNKSEN:
Das Urteil des Landgerichts Köln stärkt die Medienvielfalt in Deutschland. Es ist ein großer Erfolg für die Zeitungsverleger, die sich zu Recht gegen die presseähnliche Tagesschau-App gewehrt haben. Statt "Wünsch-Dir-Was" im Internet zu spielen, müssen die ARD-Intendanten sich nun einem fairen Wettbewerb stellen.
Der öffentlich-rechtliche Rundfunk braucht klare Grenzen für sein Onlineangebot. Meinungsvielfalt setzt zwingend Medienvielfalt voraus. Das Konvergenzmedium Internet bringt die ehemals getrennten Märkte Verlagswesen, privater Rundfunk und öffentlich-rechtlicher Rundfunk zusammen. Es entstehen neue Märkte, die nicht durch gebührensubventionierte Angebote verzerrt werden dürfen. Die Gebührenzahler erwarten zu Recht, dass ihr Geld für die Grundversorgung mit Rundfunkinhalten eingesetzt wird. Stattdessen werden sie aber in einem Verdrängungswettbewerb gegen Zeitungen und Zeitschriften versenkt.
Anstelle des zahnlosen Bürokratiemonsters "3-Stufen-Test" braucht es klare Vorgaben. Wir fordern die Ministerpräsidenten auf, den Rundfunkstaatsvertrag entsprechend zu konkretisieren. Nur wenn sich der gebührensubventionierte Rundfunk auf die Versorgung mit Audio- und Bewegtbildinhalten beschränkt, kann die bewährte Vielfalt im Internetzeitalter erhalten bleiben.
Kontakt:
FDP
Thomas-Dehler-Haus, Reinhardtstrasse 14
10117 Berlin
Telefon: 030 - 28 49 58 43
Telefax: 030 - 28 49 58 42
Mail: presse@fdp.de
URL: http://www.fdp.de
BERLIN. Zum heutigen Urteil des Landgerichts Köln über die "Tagesschau-App" erklärt der medienpolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion Burkhardt MÜLLER-SÖNKSEN:
Das Urteil des Landgerichts Köln stärkt die Medienvielfalt in Deutschland. Es ist ein großer Erfolg für die Zeitungsverleger, die sich zu Recht gegen die presseähnliche Tagesschau-App gewehrt haben. Statt "Wünsch-Dir-Was" im Internet zu spielen, müssen die ARD-Intendanten sich nun einem fairen Wettbewerb stellen.
Der öffentlich-rechtliche Rundfunk braucht klare Grenzen für sein Onlineangebot. Meinungsvielfalt setzt zwingend Medienvielfalt voraus. Das Konvergenzmedium Internet bringt die ehemals getrennten Märkte Verlagswesen, privater Rundfunk und öffentlich-rechtlicher Rundfunk zusammen. Es entstehen neue Märkte, die nicht durch gebührensubventionierte Angebote verzerrt werden dürfen. Die Gebührenzahler erwarten zu Recht, dass ihr Geld für die Grundversorgung mit Rundfunkinhalten eingesetzt wird. Stattdessen werden sie aber in einem Verdrängungswettbewerb gegen Zeitungen und Zeitschriften versenkt.
Anstelle des zahnlosen Bürokratiemonsters "3-Stufen-Test" braucht es klare Vorgaben. Wir fordern die Ministerpräsidenten auf, den Rundfunkstaatsvertrag entsprechend zu konkretisieren. Nur wenn sich der gebührensubventionierte Rundfunk auf die Versorgung mit Audio- und Bewegtbildinhalten beschränkt, kann die bewährte Vielfalt im Internetzeitalter erhalten bleiben.
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