02.10.2012 15:51 Uhr in Gesellschaft & Familie von Institut der deutschen Wirtschaft Köln (IW Köln)
Die Zwei-Klassen-Grundsicherung
Kurzfassung: Die Zwei-Klassen-GrundsicherungEine Gruppe junger Abgeordneter aus CDU und FDP hat ein Rentenkonzept vorgelegt, das Riester-Rente und betriebliche Altersvorsorge attraktiver machen soll. Wird der Plan ...
[Institut der deutschen Wirtschaft Köln (IW Köln) - 02.10.2012] Die Zwei-Klassen-Grundsicherung
Eine Gruppe junger Abgeordneter aus CDU und FDP hat ein Rentenkonzept vorgelegt, das Riester-Rente und betriebliche Altersvorsorge attraktiver machen soll. Wird der Plan umgesetzt, wären aber diejenigen gekniffen, die auf anderem Wege fürs Alter sparen.
Wer Zeit seines Arbeitslebens nur wenig in die gesetzliche Rentenkasse eingezahlt hat und im Alter mit seiner Rente unter dem Sozialhilfe-Niveau landet, hat in der Regel Anspruch auf die Grundsicherung im Alter, das heißt der Staat stockt die Rente auf durchschnittlich 688 Euro auf. Ausgenommen vom staatlichen Zuschuss sind diejenigen, die über ausreichend Einkommen etwa aus Vermögen verfügen oder vom Ehepartner versorgt werden.
Bisher ist es bei Rentnern in der Grundsicherung so, dass auch die Zusatzansprüche aus Riester-Rente und betrieblicher Vorsorge mit dem Zuschuss aus Steuermitteln verrechnet werden. Wer also trotz eines kleinen Einkommens privat vorsorgt, hat davon im Alter häufig keinen Vorteil. Nach den Vorstellungen einiger Parlamentarier um Jens Spahn und Philipp Mißfelder (beide CDU) sollen die Ansprüche aus der privaten Vorsorge künftig nicht mehr voll auf die Grundsicherung angerechnet werden. So sollen Geringverdiener einen Anreiz bekommen, zusätzlich für das Alter zu sparen.
Der Vorschlag beruht jedoch auf einem grundlegenden Missverständnis über die Aufgabe der Grundsicherung. Sie soll ein menschenwürdiges Leben im Falle von Bedürftigkeit ermöglichen. Würde das neue Rentenkonzept Realität, gäbe es aber mit einem Mal unterschiedliche Begriffe von Menschenwürde und Bedürftigkeit. Wer zum Beispiel in eine Lebensversicherung eingezahlt hat, muss im Alter trotz geringer Rente erst sein Kapital aufzehren, bevor er Grundsicherung erhält. Wer dagegen in eine geförderte Riester-Rente investiert hat, bekäme sofort die Grundsicherung und hätte zudem noch die Riester-Rente. Je nachdem, welche Art des Sparens jemand wählt, würden also andere Maßstäbe für Bedürftigkeit und Menschenwürde angelegt.
Eine Gruppe junger Abgeordneter aus CDU und FDP hat ein Rentenkonzept vorgelegt, das Riester-Rente und betriebliche Altersvorsorge attraktiver machen soll. Wird der Plan umgesetzt, wären aber diejenigen gekniffen, die auf anderem Wege fürs Alter sparen.
Wer Zeit seines Arbeitslebens nur wenig in die gesetzliche Rentenkasse eingezahlt hat und im Alter mit seiner Rente unter dem Sozialhilfe-Niveau landet, hat in der Regel Anspruch auf die Grundsicherung im Alter, das heißt der Staat stockt die Rente auf durchschnittlich 688 Euro auf. Ausgenommen vom staatlichen Zuschuss sind diejenigen, die über ausreichend Einkommen etwa aus Vermögen verfügen oder vom Ehepartner versorgt werden.
Bisher ist es bei Rentnern in der Grundsicherung so, dass auch die Zusatzansprüche aus Riester-Rente und betrieblicher Vorsorge mit dem Zuschuss aus Steuermitteln verrechnet werden. Wer also trotz eines kleinen Einkommens privat vorsorgt, hat davon im Alter häufig keinen Vorteil. Nach den Vorstellungen einiger Parlamentarier um Jens Spahn und Philipp Mißfelder (beide CDU) sollen die Ansprüche aus der privaten Vorsorge künftig nicht mehr voll auf die Grundsicherung angerechnet werden. So sollen Geringverdiener einen Anreiz bekommen, zusätzlich für das Alter zu sparen.
Der Vorschlag beruht jedoch auf einem grundlegenden Missverständnis über die Aufgabe der Grundsicherung. Sie soll ein menschenwürdiges Leben im Falle von Bedürftigkeit ermöglichen. Würde das neue Rentenkonzept Realität, gäbe es aber mit einem Mal unterschiedliche Begriffe von Menschenwürde und Bedürftigkeit. Wer zum Beispiel in eine Lebensversicherung eingezahlt hat, muss im Alter trotz geringer Rente erst sein Kapital aufzehren, bevor er Grundsicherung erhält. Wer dagegen in eine geförderte Riester-Rente investiert hat, bekäme sofort die Grundsicherung und hätte zudem noch die Riester-Rente. Je nachdem, welche Art des Sparens jemand wählt, würden also andere Maßstäbe für Bedürftigkeit und Menschenwürde angelegt.
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Institut der deutschen Wirtschaft Köln (IW Köln),
, 50968 Köln, Deutschland
Tel.: (02 21) 49 81-510; http://www.iwkoeln.de/
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