09.10.2012 10:25 Uhr in Gesellschaft & Familie von CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag
Wichtige Botschaft von EU-Kommissar Barnier für die Betriebsrenten
Kurzfassung: Wichtige Botschaft von EU-Kommissar Barnier für die BetriebsrentenAnteil der grenzübergreifenden Fonds soll deutlich erhöht werdenIn einem Gespräch mit Vertretern der Arbeitnehmergruppe und Finanz ...
[CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag - 09.10.2012] Wichtige Botschaft von EU-Kommissar Barnier für die Betriebsrenten
Anteil der grenzübergreifenden Fonds soll deutlich erhöht werden
In einem Gespräch mit Vertretern der Arbeitnehmergruppe und Finanzpolitikern der Unionsfraktion hat sich EU-Binnenmarktkommissar Michel Barnier zur Umsetzung des "Weißbuches Rente" geäußert. Hierzu erklärt der Vorsitzende der Arbeitnehmergruppe der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Peter Weiß:
"Es gibt auf europäischer Ebene keine Pläne, die strengen Kapitaldeckungsvorschriften für Banken und Versicherungen in der Solvency II-Richtlinie unverändert auf die Einrichtungen der betrieblichen Altersvorsorge zu übertragen. Das hat EU-Kommissar Michel Barnier im Gespräch mit Abgeordneten unserer Fraktion ausdrücklich betont.
Wir danken dem zuständigen EU-Kommissar Michel Barnier für diese unmissverständliche Feststellung. Ziel sei es im Sinne eines europäischen Mehrwerts, so Barnier in dem Gespräch, den Anteil der grenzübergreifenden Fonds deutlich zu erhöhen. Dieses Kriterium erfüllten derzeit gerade einmal 80 bis 90 der bestehenden mehreren tausend Fonds. Keinesfalls sollten jedoch funktionierende betriebliche Alterssicherungsmodelle torpediert werden, so Barnier.
Befürchtungen, die für Banken und Versicherungen sinnvollen Kapitaldeckungsvorschriften könnten auch für die betriebliche Altersvorsorge vorgeschrieben werden, hatten ihren Ursprung in Überlegungen im Kontext des Weißbuchs Rente. Eine Übernahme dieser Vorschriften hätte nach der Überzeugung von Experten die betriebliche Altersvorsorge überfordert und zu einer Erosion der zweiten Säule der Alterssicherung geführt. Unter dem Gesichtspunkt, dass bereits Unternehmen und Pensionssicherungsverein für die Einlagen haften, wären solche Anforderungen an die Kapitalrücklagen überdies vollkommen überflüssig gewesen.
Wir freuen uns, dass nunmehr allen Zweifeln der Boden entzogen ist und der Blick wieder ganz auf den Ausbau der vor dem Hintergrund des demografiebedingten langsamen Absinkens des Rentenniveaus in der ersten Säule so wichtigen betrieblichen Altersvorsorge gerichtet werden kann."
CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
fraktion@cducsu.de
http://www.cducsu.de
Anteil der grenzübergreifenden Fonds soll deutlich erhöht werden
In einem Gespräch mit Vertretern der Arbeitnehmergruppe und Finanzpolitikern der Unionsfraktion hat sich EU-Binnenmarktkommissar Michel Barnier zur Umsetzung des "Weißbuches Rente" geäußert. Hierzu erklärt der Vorsitzende der Arbeitnehmergruppe der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Peter Weiß:
"Es gibt auf europäischer Ebene keine Pläne, die strengen Kapitaldeckungsvorschriften für Banken und Versicherungen in der Solvency II-Richtlinie unverändert auf die Einrichtungen der betrieblichen Altersvorsorge zu übertragen. Das hat EU-Kommissar Michel Barnier im Gespräch mit Abgeordneten unserer Fraktion ausdrücklich betont.
Wir danken dem zuständigen EU-Kommissar Michel Barnier für diese unmissverständliche Feststellung. Ziel sei es im Sinne eines europäischen Mehrwerts, so Barnier in dem Gespräch, den Anteil der grenzübergreifenden Fonds deutlich zu erhöhen. Dieses Kriterium erfüllten derzeit gerade einmal 80 bis 90 der bestehenden mehreren tausend Fonds. Keinesfalls sollten jedoch funktionierende betriebliche Alterssicherungsmodelle torpediert werden, so Barnier.
Befürchtungen, die für Banken und Versicherungen sinnvollen Kapitaldeckungsvorschriften könnten auch für die betriebliche Altersvorsorge vorgeschrieben werden, hatten ihren Ursprung in Überlegungen im Kontext des Weißbuchs Rente. Eine Übernahme dieser Vorschriften hätte nach der Überzeugung von Experten die betriebliche Altersvorsorge überfordert und zu einer Erosion der zweiten Säule der Alterssicherung geführt. Unter dem Gesichtspunkt, dass bereits Unternehmen und Pensionssicherungsverein für die Einlagen haften, wären solche Anforderungen an die Kapitalrücklagen überdies vollkommen überflüssig gewesen.
Wir freuen uns, dass nunmehr allen Zweifeln der Boden entzogen ist und der Blick wieder ganz auf den Ausbau der vor dem Hintergrund des demografiebedingten langsamen Absinkens des Rentenniveaus in der ersten Säule so wichtigen betrieblichen Altersvorsorge gerichtet werden kann."
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