12.10.2012 15:44 Uhr in Gesellschaft & Familie von SPD
Dittmar: Rehabilitierung ist dringend notwendig!
Kurzfassung: Dittmar: Rehabilitierung ist dringend notwendig!Zur heutigen Entschließung des Bundesrates für Maßnahmen zur Rehabilitierung und Unterstützung der nach 1945 in beiden deutschen Staaten wegen einve ...
[SPD - 12.10.2012] Dittmar: Rehabilitierung ist dringend notwendig!
Zur heutigen Entschließung des Bundesrates für Maßnahmen zur Rehabilitierung und Unterstützung der nach 1945 in beiden deutschen Staaten wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen Verurteilten, erklärt der Bundesvorsitzende der Arbeitsgemeinschaft der Lesben und Schwulen in der SPD (SCHWUSOS), Ansgar Dittmar:
Die heutige Entschließung des Bundesrates für Maßnahmen zur Rehabilitierung und Unterstützung der nach 1945 in beiden deutschen Staaten wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen Verurteilten ist wichtig und richtig. Die Entscheidung des Bundestages im Jahre 2000, dass "durch die nach 1945 weiter bestehende Strafdrohung homosexuelle Bürger in ihrer Menschenwürde verletzt worden sind" reicht nicht aus!
Mit dem Paragraf 175 begleitete das Strafrecht eine gesellschaftliche Entwicklung von Intoleranz und Sünde. Diese Entwicklung wurde schon 1532 mit der Constitutio Criminalis Carolina begründet. Während in Frankreich 1791 diese Entwicklung gestoppt wurde, wurde im Allgemeinen Preußischen Landrecht die Strafbarkeit übernommen, aber auf die Todesstrafe verzichtet. Diese Regelungen fanden sich dann im Strafgesetzbuch von 1872 wieder, was durch die Nazis verschärft wurde.
Zwischen 1946 und 1994 wurden fast 65.000 Männer verurteilt - nur weil sie schwul waren. Dazu kommt eine Dunkelziffer von Menschen, die angeklagt, verdächtigt, verfolgt, deren gesellschaftliche Reputation zerstört wurde und sich zum Teil umgebracht haben. Allein zwischen 1950 und 1969 kam es zu mehr als 100.000 Ermittlungsverfahren. 1957 kam es zu einem der denkwürdigsten, weil verabscheuungswürdigsten Urteile des Bundesverfassungsgerichts, in dem die Rechtmäßigkeit des 175 verteidigt wurde. Hier sprach die Stimme des Mittelalters!
Für die SPD ist klar, dass sexuelle Identität geschützt und verteidigt werden muss - eine Strafbarkeit widerspricht der Menschenwürde. Deswegen ist eine Rehabilitierung zwingend notwendig. Die Bundesregierung muss jetzt schnell handeln, um dieses dunkle Kapitel der Strafrechtsgeschichte endlich abzuschließen.
Kontakt:
SPD Bundesgeschäftsstelle
Wilhelmstraße 141
10963 Berlin
Telefon: 030 25991 0
Telefax: 030 28090-507
URL: http://www.spd.de
Zur heutigen Entschließung des Bundesrates für Maßnahmen zur Rehabilitierung und Unterstützung der nach 1945 in beiden deutschen Staaten wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen Verurteilten, erklärt der Bundesvorsitzende der Arbeitsgemeinschaft der Lesben und Schwulen in der SPD (SCHWUSOS), Ansgar Dittmar:
Die heutige Entschließung des Bundesrates für Maßnahmen zur Rehabilitierung und Unterstützung der nach 1945 in beiden deutschen Staaten wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen Verurteilten ist wichtig und richtig. Die Entscheidung des Bundestages im Jahre 2000, dass "durch die nach 1945 weiter bestehende Strafdrohung homosexuelle Bürger in ihrer Menschenwürde verletzt worden sind" reicht nicht aus!
Mit dem Paragraf 175 begleitete das Strafrecht eine gesellschaftliche Entwicklung von Intoleranz und Sünde. Diese Entwicklung wurde schon 1532 mit der Constitutio Criminalis Carolina begründet. Während in Frankreich 1791 diese Entwicklung gestoppt wurde, wurde im Allgemeinen Preußischen Landrecht die Strafbarkeit übernommen, aber auf die Todesstrafe verzichtet. Diese Regelungen fanden sich dann im Strafgesetzbuch von 1872 wieder, was durch die Nazis verschärft wurde.
Zwischen 1946 und 1994 wurden fast 65.000 Männer verurteilt - nur weil sie schwul waren. Dazu kommt eine Dunkelziffer von Menschen, die angeklagt, verdächtigt, verfolgt, deren gesellschaftliche Reputation zerstört wurde und sich zum Teil umgebracht haben. Allein zwischen 1950 und 1969 kam es zu mehr als 100.000 Ermittlungsverfahren. 1957 kam es zu einem der denkwürdigsten, weil verabscheuungswürdigsten Urteile des Bundesverfassungsgerichts, in dem die Rechtmäßigkeit des 175 verteidigt wurde. Hier sprach die Stimme des Mittelalters!
Für die SPD ist klar, dass sexuelle Identität geschützt und verteidigt werden muss - eine Strafbarkeit widerspricht der Menschenwürde. Deswegen ist eine Rehabilitierung zwingend notwendig. Die Bundesregierung muss jetzt schnell handeln, um dieses dunkle Kapitel der Strafrechtsgeschichte endlich abzuschließen.
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