17.10.2012 14:45 Uhr in Gesellschaft & Familie von Bundesministerium des Innern (BMI)
"Bundesinnenminister Friedrich fordert Verbesserungen bei Europäischer Datenschutzreform.
Kurzfassung: "Bundesinnenminister Friedrich fordert Verbesserungen bei Europäischer Datenschutzreform."Zum Auftakt einer zweitägigen Internationalen Datenschutzkonferenz in Berlin sprach sich Bundesinnenminister ...
[Bundesministerium des Innern (BMI) - 17.10.2012] "Bundesinnenminister Friedrich fordert Verbesserungen bei Europäischer Datenschutzreform."
Zum Auftakt einer zweitägigen Internationalen Datenschutzkonferenz in Berlin sprach sich Bundesinnenminister Dr. Hans-Peter Friedrich für eine weitere Europäisierung des Datenschutzrechts im Bereich der Wirtschaft aus. "Ein Wirtschaftsraum mit über 500 Millionen Verbrauchern braucht gemeinsame Standards für den Datenschutz. Im Zeitalter des Internets und der Cloud macht das informationelle Selbstbestimmungsrecht nicht an den Ländergrenzen Halt", erklärte der Bundesinnenminister vor rund 250 Experten aus Wissenschaft, Wirtschaft, EU-Mitgliedstaaten und Datenschutzaufsichtsbehörden.
Friedrich forderte strengere Regelungen für Datenverarbeitungen, die eine hohe Relevanz für die Persönlichkeits- und Freiheitsrechte haben. Inhalt und Grenzen von Profilbildungen müssten zentrale Elemente einer Datenschutz-Grundverordnung sein. Als Beispiel nannte er Suchmaschinen. Die Vor-schläge der Kommission böten eine gute Grundlage und müssten gemeinsam mit allen Mitgliedstaaten diskutiert werden. Friedrich plädierte dafür, Verantwortungsbereiche festzulegen und die Nutzer von sozialen Netzwerken nicht mit komplizierten Datenschutzregeln allein zu lassen. "Die Verantwortlichen in der EU und in den Mitgliedstaaten haben hier besondere Schutzpflichten", betonte der Bundesinnenminister.
Friedrich warnte davor, das Datenschutzrecht im Zuge einer Einheitslösung (One-size-fits-all-Modell) auf Sachverhalte zu erstrecken, die gemeinhin nicht als regelungsbedürftig betrachtet werden. "Wir müssen uns auf das konzentrieren, wo die Gefahren für Persönlichkeitsrechte lauern". Er plädierte dafür, klare Verantwortungsbereiche festzulegen und insbesondere zwischen Anbietern und Nutzern zu unterscheiden.
Zugleich lobte Friedrich den hohen Standard des deutschen Datenschutzes in allen Bereichen der öffentlichen Verwaltung von Bund und Ländern: "Die Bürgerinnen und Bürger können vom Staat zu Recht einen besonders sorgfältigen Umgang mit ihren Daten verlangen. Dabei ist und bleibt Deutschland mit seinen Datenschutzbeauftragten Vorbild."
Die Konferenz wird am 18. Oktober fortgesetzt. Hauptredner am ersten Tag war der frühere Bundesverfassungsrichter Dieter Grimm, der sich grundlegend mit den verfassungsrechtlichen Vorgaben eines modernen Datenschutzes befasste.
Die Veranstaltung wird als Livestream unter www.bmi.bund.de übertragen. Dort finden Sie auch weitere Informationen zu der Veranstaltung.
Jenny Krüger
Leitungsstab - Pressestelle
Bundesministerium des Innern
Alt-Moabit 101 D, 10559 Berlin
Tel. (030) 18 681-1089
E-Mail: Jenny.Krueger@bmi.bund.de
Zum Auftakt einer zweitägigen Internationalen Datenschutzkonferenz in Berlin sprach sich Bundesinnenminister Dr. Hans-Peter Friedrich für eine weitere Europäisierung des Datenschutzrechts im Bereich der Wirtschaft aus. "Ein Wirtschaftsraum mit über 500 Millionen Verbrauchern braucht gemeinsame Standards für den Datenschutz. Im Zeitalter des Internets und der Cloud macht das informationelle Selbstbestimmungsrecht nicht an den Ländergrenzen Halt", erklärte der Bundesinnenminister vor rund 250 Experten aus Wissenschaft, Wirtschaft, EU-Mitgliedstaaten und Datenschutzaufsichtsbehörden.
Friedrich forderte strengere Regelungen für Datenverarbeitungen, die eine hohe Relevanz für die Persönlichkeits- und Freiheitsrechte haben. Inhalt und Grenzen von Profilbildungen müssten zentrale Elemente einer Datenschutz-Grundverordnung sein. Als Beispiel nannte er Suchmaschinen. Die Vor-schläge der Kommission böten eine gute Grundlage und müssten gemeinsam mit allen Mitgliedstaaten diskutiert werden. Friedrich plädierte dafür, Verantwortungsbereiche festzulegen und die Nutzer von sozialen Netzwerken nicht mit komplizierten Datenschutzregeln allein zu lassen. "Die Verantwortlichen in der EU und in den Mitgliedstaaten haben hier besondere Schutzpflichten", betonte der Bundesinnenminister.
Friedrich warnte davor, das Datenschutzrecht im Zuge einer Einheitslösung (One-size-fits-all-Modell) auf Sachverhalte zu erstrecken, die gemeinhin nicht als regelungsbedürftig betrachtet werden. "Wir müssen uns auf das konzentrieren, wo die Gefahren für Persönlichkeitsrechte lauern". Er plädierte dafür, klare Verantwortungsbereiche festzulegen und insbesondere zwischen Anbietern und Nutzern zu unterscheiden.
Zugleich lobte Friedrich den hohen Standard des deutschen Datenschutzes in allen Bereichen der öffentlichen Verwaltung von Bund und Ländern: "Die Bürgerinnen und Bürger können vom Staat zu Recht einen besonders sorgfältigen Umgang mit ihren Daten verlangen. Dabei ist und bleibt Deutschland mit seinen Datenschutzbeauftragten Vorbild."
Die Konferenz wird am 18. Oktober fortgesetzt. Hauptredner am ersten Tag war der frühere Bundesverfassungsrichter Dieter Grimm, der sich grundlegend mit den verfassungsrechtlichen Vorgaben eines modernen Datenschutzes befasste.
Die Veranstaltung wird als Livestream unter www.bmi.bund.de übertragen. Dort finden Sie auch weitere Informationen zu der Veranstaltung.
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