19.10.2012 12:26 Uhr in Gesellschaft & Familie von Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Sachsen-Anhalt
Schildbürgerstreich der Landesregierung
Kurzfassung: Schildbürgerstreich der LandesregierungStatements des verkehrspolitischen Sprechers der Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Christoph Erdmenger, zu dem Gesetzentwurf der Landesregierung zu ...
[Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Sachsen-Anhalt - 19.10.2012] Schildbürgerstreich der Landesregierung
Statements des verkehrspolitischen Sprechers der Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Christoph Erdmenger, zu dem Gesetzentwurf der Landesregierung zu den Seilbahnen in Sachsen-Anhalt:
"Die Landesregierung erlaubt sich hier einen bürokratischen Schildbürgerstreich. Nicht nur wird für ein Land mit nur wenig Seilbahnen ein eigenes Seilbahngesetz erlassen. Dazu werden in diesem Gesetz auch noch drei Verwaltungsebenen geschaffen: Die obere Seilbahnbehörde im Verkehrsministerium, die mittlere Seilbahnbehörde im Landesverwaltungsamt und die untere Seilbahnbehörde bei den Landkreisen. Überwacht von drei Beamtenapparaten können wir uns bei Seilbahnfahren jetzt also richtig sicher fühlen."
"Alle Seilbahnen sind im Landkreis Harz. So bleibt die Hoffnung, dass die anderen Landkreise und kreisfreien Städte erst dann Behörden schaffen, wenn eine Genehmigung ansteht. Aber was passiert denn beispielsweise, wenn im Zuge einer Gartenschau eine Stadt eine Seilbahn errichten will? Dann muss eine Verwaltung, die von Seilbahnen nichts versteht, ein Genehmigungsverfahren durchführen - also sich in kürzester Zeit den Sachverstand aneignen. Im schlimmsten Fall wird dann einfach improvisiert. Das kann nicht gut für eine verlässliche Prüfung sein."
Kontakt:
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Landtag von Sachsen-Anhalt
Domplatz 6-9
39104 Magdeburg
Telefon: 0391/560-4008
Telefax: 0391/560-4006
Mail: udo.mechenich@gruene.lt.sachsen-anhalt.de
Statements des verkehrspolitischen Sprechers der Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Christoph Erdmenger, zu dem Gesetzentwurf der Landesregierung zu den Seilbahnen in Sachsen-Anhalt:
"Die Landesregierung erlaubt sich hier einen bürokratischen Schildbürgerstreich. Nicht nur wird für ein Land mit nur wenig Seilbahnen ein eigenes Seilbahngesetz erlassen. Dazu werden in diesem Gesetz auch noch drei Verwaltungsebenen geschaffen: Die obere Seilbahnbehörde im Verkehrsministerium, die mittlere Seilbahnbehörde im Landesverwaltungsamt und die untere Seilbahnbehörde bei den Landkreisen. Überwacht von drei Beamtenapparaten können wir uns bei Seilbahnfahren jetzt also richtig sicher fühlen."
"Alle Seilbahnen sind im Landkreis Harz. So bleibt die Hoffnung, dass die anderen Landkreise und kreisfreien Städte erst dann Behörden schaffen, wenn eine Genehmigung ansteht. Aber was passiert denn beispielsweise, wenn im Zuge einer Gartenschau eine Stadt eine Seilbahn errichten will? Dann muss eine Verwaltung, die von Seilbahnen nichts versteht, ein Genehmigungsverfahren durchführen - also sich in kürzester Zeit den Sachverstand aneignen. Im schlimmsten Fall wird dann einfach improvisiert. Das kann nicht gut für eine verlässliche Prüfung sein."
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