24.10.2012 16:41 Uhr in Gesellschaft & Familie von SPD
Debatte zur Vorratsdatenspeicherung muss weitergeführt werden
Kurzfassung: Debatte zur Vorratsdatenspeicherung muss weitergeführt werdenZum Ende der Zeichnungsfrist für das Mitgliederbegehren zur Vorratsdatenspeicherung erklären Björn Böhning und Lars Klingbeil für den ...
[SPD - 24.10.2012] Debatte zur Vorratsdatenspeicherung muss weitergeführt werden
Zum Ende der Zeichnungsfrist für das Mitgliederbegehren zur Vorratsdatenspeicherung erklären Björn Böhning und Lars Klingbeil für den Gesprächskreis Netzpolitik beim SPD-Parteivorstand:
Am heutigen Mittwoch endet die Frist für die Unterstützung des Mitgliederbegehrens gegen die Vorratsdatenspeicherung. Es zeichnet sich ab, dass das notwendige Quorum leider nicht erreicht werden konnte. Insgesamt haben 4805 SPD-Mitglieder die Initiative unterstützt, wobei sich der überwältigende Teil gegen die Vorratsdatenspeicherung ausgesprochen hat.
Auch wenn das Quorum nicht erreicht werden konnte, ist das Mitgliederbegehren gegen die Vorratsdatenspeicherung dennoch ein Achtungserfolg: Es ist ein wichtiger Beleg für die innerparteiliche Demokratie und für das Ringen um Positionen bei so schwierigen Fragestellungen. Das Thema war Gegenstand in zahlreichen Gesprächen und Diskussionsrunden vor Ort und die Online-Konferenz zum Mitgliederbegehren zur Vorratsdatenspeicherung im September haben 4.500 Bürgerinnen und Bürger im Stream verfolgt und sich zum Teil auch an der Diskussion beteiligt.
Mit dem Ende der Zeichnungsfrist für das Mitgliederbegehren gegen die Vorratsdatenspeicherung ist die Debatte natürlich nicht beendet, im Gegenteil. Die Befürworter haben angekündigt, den Dialog zu suchen, und wir werden uns der Diskussion stellen. Die SPD hat auf ihrem Parteitag eine Speicherfrist von deutlich unter sechs Monaten und eine Differenzierung der Speicherdauer nach Datenarten beschlossen. Es geht um die Frage, welche Daten wirklich notwendig sind, für welche Zeiträume diese gespeichert werden sollen und unter welchen hohen Zugriffshürden zur Verfolgung schwerster Straftaten gegen Leib, Leben oder sexuelle Selbstbestimmung auf diese zugegriffen werden darf. Es muss der Nachweis erbracht werden, in welchen Fällen und bei welchen Datenarten eine solche Speicherung tatsächlich unumgänglich ist, und es müssen alle Alternativen geprüft werden. Zu begrüßen ist auch die Aussage der sozialdemokratischen Abgeordneten im Europaparlament, dass die Richtlinie - sollte sich der Verdacht erhärten, dass eine grundrechtskonforme Umsetzung der Vorgaben nicht machbar sei - aufgehoben werden muss.
Unabhängig von dem Ausgang des Mitgliederbegehrens zur Vorratsdatenspeicherung sind aber auch die hohen Hürden und die praktischen Probleme bei der Umsetzung des Instrumentes deutlich geworden. So können beispielsweise Unterschriften nicht in elektronischer Form abgegeben werden. Darüber hinaus sollte aus unserer Sicht nachgedacht werden, wie es den Initiatoren von entsprechenden Initiativen ermöglicht werden kann, die Basis über ihre Initiativen besser zu informieren. Auch sollten wir darüber nachdenken, ob das Quorum nicht gesenkt werden kann und welche Verfahren vereinfacht werden können, um Mitgliederbegehren zu ermöglichen. Diese Fragen wurden auch bei der Online-Konferenz bereits angesprochen und die Parteiführung hat signalisiert, dass wir die Erfahrungen nach Abschluss des Mitgliederbegehrens auswerten und besprechen werden. Mitgliederbegehren zu wichtigen Themen müssen eine Selbstverständlichkeit der innerparteilichen Partizipation werden.
Sozialdemokratische Partei Deutschlands Parteivorstand
Wilhelmstraße 141, 10963 Berlin
Telefon (030) 25991-300, FAX (030) 25991-507
Herausgeberin: Andrea Nahles
Redaktion: Tobias Dünow
e-mail: pressestelle@spd.de
http://www.spd.de
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Am heutigen Mittwoch endet die Frist für die Unterstützung des Mitgliederbegehrens gegen die Vorratsdatenspeicherung. Es zeichnet sich ab, dass das notwendige Quorum leider nicht erreicht werden konnte. Insgesamt haben 4805 SPD-Mitglieder die Initiative unterstützt, wobei sich der überwältigende Teil gegen die Vorratsdatenspeicherung ausgesprochen hat.
Auch wenn das Quorum nicht erreicht werden konnte, ist das Mitgliederbegehren gegen die Vorratsdatenspeicherung dennoch ein Achtungserfolg: Es ist ein wichtiger Beleg für die innerparteiliche Demokratie und für das Ringen um Positionen bei so schwierigen Fragestellungen. Das Thema war Gegenstand in zahlreichen Gesprächen und Diskussionsrunden vor Ort und die Online-Konferenz zum Mitgliederbegehren zur Vorratsdatenspeicherung im September haben 4.500 Bürgerinnen und Bürger im Stream verfolgt und sich zum Teil auch an der Diskussion beteiligt.
Mit dem Ende der Zeichnungsfrist für das Mitgliederbegehren gegen die Vorratsdatenspeicherung ist die Debatte natürlich nicht beendet, im Gegenteil. Die Befürworter haben angekündigt, den Dialog zu suchen, und wir werden uns der Diskussion stellen. Die SPD hat auf ihrem Parteitag eine Speicherfrist von deutlich unter sechs Monaten und eine Differenzierung der Speicherdauer nach Datenarten beschlossen. Es geht um die Frage, welche Daten wirklich notwendig sind, für welche Zeiträume diese gespeichert werden sollen und unter welchen hohen Zugriffshürden zur Verfolgung schwerster Straftaten gegen Leib, Leben oder sexuelle Selbstbestimmung auf diese zugegriffen werden darf. Es muss der Nachweis erbracht werden, in welchen Fällen und bei welchen Datenarten eine solche Speicherung tatsächlich unumgänglich ist, und es müssen alle Alternativen geprüft werden. Zu begrüßen ist auch die Aussage der sozialdemokratischen Abgeordneten im Europaparlament, dass die Richtlinie - sollte sich der Verdacht erhärten, dass eine grundrechtskonforme Umsetzung der Vorgaben nicht machbar sei - aufgehoben werden muss.
Unabhängig von dem Ausgang des Mitgliederbegehrens zur Vorratsdatenspeicherung sind aber auch die hohen Hürden und die praktischen Probleme bei der Umsetzung des Instrumentes deutlich geworden. So können beispielsweise Unterschriften nicht in elektronischer Form abgegeben werden. Darüber hinaus sollte aus unserer Sicht nachgedacht werden, wie es den Initiatoren von entsprechenden Initiativen ermöglicht werden kann, die Basis über ihre Initiativen besser zu informieren. Auch sollten wir darüber nachdenken, ob das Quorum nicht gesenkt werden kann und welche Verfahren vereinfacht werden können, um Mitgliederbegehren zu ermöglichen. Diese Fragen wurden auch bei der Online-Konferenz bereits angesprochen und die Parteiführung hat signalisiert, dass wir die Erfahrungen nach Abschluss des Mitgliederbegehrens auswerten und besprechen werden. Mitgliederbegehren zu wichtigen Themen müssen eine Selbstverständlichkeit der innerparteilichen Partizipation werden.
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