29.10.2012 07:07 Uhr in Wirtschaft & Finanzen und in Wirtschaft & Finanzen von GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater
Zum Nachweis der Erbeneigenschaft genügt die Fotokopie eines Testaments
Zum Nachweis der Erbeneigenschaft genügt die Fotokopie eines TestamentsKurzfassung: Die Vorlage eines Testaments im Original soll grundsätzlich den Nachweis der Erbeneigenschaft erbringen können. Das OLG Naumburg entschied nun durch Beschluss vom 29.03.2012 (AZ: 2 Wx 60/11), dass in Einzelfällen jedoch auch eine Fotokopie des Testaments ausreichen könne um die Erbenstellung zu belegen.
[GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater - 29.10.2012] GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Der Beschluss des OLG Naumburg macht deutlich, dass in einigen Fällen auch die Fotokopie eines Originaltestaments ausreichen soll um die Erbeneigenschaft erfolgreich nachzuweisen, wenn das Originaltestament nicht auffindbar sein sollte.
Die Entscheidung des OLG Naumburg ähnelt der bislang entschiedenen Rechtsprechung der Obergerichte, die in der Vergangenheit die Frage der Feststellungslast in solchen Fällen beantwortet haben.
In dem vom Gericht zu überprüfenden Fall waren die Richter von der Richtigkeit der Kopie des Testaments überzeugt. Die Stellung als Erbe konnte daher anhand der Kopie des Testaments und einer eindeutigen Zeugenaussage rechtswirksam festgestellt werden. Das Gericht vertritt die Auffassung, dass in diesen Fällen grundsätzlich wichtig sei, dass das Original des Testaments zweifelsfrei vom Erblasser stamme. Auch müsse feststehen, dass das Originaltestament nicht bewusst durch den Erblasser vernichtet worden sei, da in einer solchen Vernichtung grundsätzlich ein Widerruf des Testaments gesehen werden kann.
Stützt man sich also auf die Entscheidung des OLG Naumburg, kann ein Erbenanspruch, unter Umständen, unter gewissen zusätzlichen Voraussetzungen, auch durch die Vorlage der Kopie eines Originaltestaments erfolgreich nachgewiesen werden.
Bei Fragen hinsichtlich der Verfassung eines Testamentes, sollten Sie rechtlichen Rat einholen, wenn Sie ein Testament aufsetzen wollen. Sie können damit vermeiden, dass ein unwirksames Testament erstellt wird und Streit unter den Erben entsteht. Die spätere Abwicklung kann oftmals leichter fallen, wenn ein Anwalt hinzugezogen wird. Dadurch können klare Verhältnisse geschaffen werden, die Streit unter den Erben vermeiden können.
Bei Fragen zum Erbrecht unterstützt Sie ein erfahrener Anwalt im Bereich Erbschaftsteuer; Testament; gesetzliche Erben; Erbvertrag; Testamentsvollstreckung & Nachlassverwaltung. Ein Rechtsanwalt, geht neben den rechtlichen, erbrechtlichen Fragen, auch immer mit der emotionalen Ausnahmesituation der Familie bei einem Erbfall souverän und einfühlsam um.
http://www.grprainer.com/Erbrecht.html
Die Entscheidung des OLG Naumburg ähnelt der bislang entschiedenen Rechtsprechung der Obergerichte, die in der Vergangenheit die Frage der Feststellungslast in solchen Fällen beantwortet haben.
In dem vom Gericht zu überprüfenden Fall waren die Richter von der Richtigkeit der Kopie des Testaments überzeugt. Die Stellung als Erbe konnte daher anhand der Kopie des Testaments und einer eindeutigen Zeugenaussage rechtswirksam festgestellt werden. Das Gericht vertritt die Auffassung, dass in diesen Fällen grundsätzlich wichtig sei, dass das Original des Testaments zweifelsfrei vom Erblasser stamme. Auch müsse feststehen, dass das Originaltestament nicht bewusst durch den Erblasser vernichtet worden sei, da in einer solchen Vernichtung grundsätzlich ein Widerruf des Testaments gesehen werden kann.
Stützt man sich also auf die Entscheidung des OLG Naumburg, kann ein Erbenanspruch, unter Umständen, unter gewissen zusätzlichen Voraussetzungen, auch durch die Vorlage der Kopie eines Originaltestaments erfolgreich nachgewiesen werden.
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GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Herr M Rainer
Hohenzollernring 21-23, 50672 Köln, Deutschland
Tel.: 0221-2722750; http://www.grprainer.com
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