02.11.2012 13:44 Uhr in Gesellschaft & Familie von Bundesrat
Rechtssicherheit bei religiösen Beschneidungen
Kurzfassung: Rechtssicherheit bei religiösen Beschneidungen Der Bundesrat unterstützt die Bundesregierung in ihrem Bemühen, Rechtssicherheit im Zusammenhang mit religiösen Beschneidungen zu schaffen. In seiner ...
[Bundesrat - 02.11.2012] Rechtssicherheit bei religiösen Beschneidungen
Der Bundesrat unterstützt die Bundesregierung in ihrem Bemühen, Rechtssicherheit im Zusammenhang mit religiösen Beschneidungen zu schaffen. In seiner heutigen Plenarsitzung erhob er gegen den vorgelegten Gesetzentwurf keine Einwendungen.
Hintergrund des Entwurfs ist ein Urteil des Landgerichts Köln vom Mai 2012, nach dem die Beschneidung eines minderjährigen Jungen eine rechtswidrige Körperverletzung darstellt. Vorgesehen ist nunmehr, dass die Eltern grundsätzlich in die Beschneidung ihres Jungen einwilligen können, wenn diese nach den Regeln der ärztlichen Kunst vorgenommen wird. Dazu gehört allerdings eine wirkungsvolle Schmerzbehandlung. Auch von Religionsgemeinschaften vorgesehene Beschneider sollen in den ersten sechs Monaten nach der Geburt die Eingriffe vornehmen dürfen.
Drucksache 597/12 (Beschluss)
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Deutschland
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Telefax: 01888/9100-198
Mail: internetredaktion@bundesrat.de
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Der Bundesrat unterstützt die Bundesregierung in ihrem Bemühen, Rechtssicherheit im Zusammenhang mit religiösen Beschneidungen zu schaffen. In seiner heutigen Plenarsitzung erhob er gegen den vorgelegten Gesetzentwurf keine Einwendungen.
Hintergrund des Entwurfs ist ein Urteil des Landgerichts Köln vom Mai 2012, nach dem die Beschneidung eines minderjährigen Jungen eine rechtswidrige Körperverletzung darstellt. Vorgesehen ist nunmehr, dass die Eltern grundsätzlich in die Beschneidung ihres Jungen einwilligen können, wenn diese nach den Regeln der ärztlichen Kunst vorgenommen wird. Dazu gehört allerdings eine wirkungsvolle Schmerzbehandlung. Auch von Religionsgemeinschaften vorgesehene Beschneider sollen in den ersten sechs Monaten nach der Geburt die Eingriffe vornehmen dürfen.
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