BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fordern: 'Unabhängige Beschwerdestelle der Polizei'

Kurzfassung: BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fordern: "Unabhängige Beschwerdestelle der Polizei"Statements des innenpolitischen Sprechers der Landtagsfraktion von BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN, Sebastian Striegel, zum Jahresber ...
[Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Sachsen-Anhalt - 07.11.2012] BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fordern: "Unabhängige Beschwerdestelle der Polizei"

Statements des innenpolitischen Sprechers der Landtagsfraktion von BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN, Sebastian Striegel, zum Jahresbericht der Beschwerdestelle
der Polizei, der heute im Innenausschuss vorgestellt wurde:
"Schon seit Jahren fordern BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eine unabhängige
Beschwerdestelle der Polizei. Mit dem aktuellen Jahresbericht der
Beschwerdestelle haben wir es jetzt schwarz auf weiß: Auch 51 von 69
befragten Beschwerdeführern wünschen sich Unabhängigkeit."
"Knapp 600 Beschwerden und Hinweise, davon rund 330 eingegangen bei der
Zentralen Beschwerdestelle, zeigen, dass eine Beschwerdestelle der Polizei
notwendig ist. Bei 25 Beschwerden ergaben sich Anhaltspunkte, die den
Verdacht strafbaren Handelns durch eine Polizeibeamtin oder einen -beamten
begründeten. In sechs Fällen handelte es sich um den Vorwurf
Körperverletzung im Amt. Dem Jahresbericht zufolge kam es jedoch in keinem
Fall zu einer Verurteilung - Gründe nennt der Bericht keine. Zu vermuten
ist, dass in vielen Fällen die Polizeibeamtinnen oder -beamten nicht
identifiziert werden konnten."
"Dass die CDU-Fraktion die Beschwerdestelle im Ausschuss erneut als
Misstrauensvotum gegenüber der Polizei bezeichnet, zeigt ihr Problem mit
demokratisch notwendiger Kontrolle der Polizei. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN halten
eine unabhängige Beschwerdestelle für notwendig. Sie leistet einen Beitrag
zu einer sich verändernden Polizeikultur, die von Offenheit, Transparenz und
Bürgernähe geprägt ist."
Fakten:
2011 gingen 595 Beschwerden und Hinweise bei der Zentralen Beschwerdestelle
der Polizei sowie anderen Dienststellen ein, die die Landespolizei
Sachsen-Anhalt betrafen. Diese Beschwerden unterteilen sich in
Sachbeschwerden, die sich gegen eine vorgenommene oder unterlassene
polizeiliche Maßnahme richten, und in Verhaltensbeschwerden; die Mehrzahl
bilden die Sachbeschwerden (76,6 Prozent).
Hintergrund:
Die Landespolizei betreibt ein duales Beschwerdesystem. Jede Bürgerin und
jeder Bürger können sich direkt bei jeder Behörde oder Einrichtung
beschweren. Die Einsprüche werden im Regelfall dort sofort bearbeitet.
Darüber hinaus steht mit der Zentralen Beschwerdestelle (ZB) jedoch eine
weitere, außerhalb der Organisation der Landespolizei stehende, Stelle zur
Verfügung. Sie erfüllt folgende Aufgaben:
zentraler Ansprechpartner für Bürgerinnen und Bürger sowie
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei Beschwerden, die die Landespolizei
betreffen,
abschließende Bearbeitung aller Beschwerden, die direkt an die ZB oder das
Ministerium für Inneres und Sport gerichtet sind,
grundsätzliche Bearbeitung von Beschwerden, die sich gegen Leiterinnen und
Leiter der Polizeibehörden und -einrichtungen richten und
Bearbeitung von Beschwerden, die die Beschwerdebearbeitung durch die
Polizeibehörden und -einrichtungen zum Inhalt haben (Folgebeschwerden).

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