07.11.2012 17:11 Uhr in Gesellschaft & Familie von SPD-Bundestagsfraktion
Vorlage der Bundesregierung für FFG-Novelle lässt viele Fragen offen
Kurzfassung: Vorlage der Bundesregierung für FFG-Novelle lässt viele Fragen offenAnlässlich des heutigen Kabinettsbeschlusses zum Entwurf eines Siebten Gesetzes zur Änderung des Filmförderungsgesetzes (FFG) ...
[SPD-Bundestagsfraktion - 07.11.2012] Vorlage der Bundesregierung für FFG-Novelle lässt viele Fragen offen
Anlässlich des heutigen Kabinettsbeschlusses zum Entwurf eines Siebten
Gesetzes zur Änderung des Filmförderungsgesetzes (FFG) erklären der
Sprecher der Arbeitsgruppe Kultur und Medien Siegmund Ehrmann und die
zuständige Berichterstatterin der SPD-Bundestagsfraktion Angelika
Krüger-Leißner:
Die Erwartungen an die FFG-Novelle sind groß. Nichts weniger als die
Wiederherstellung der Solidarität in der Branche soll eine Reform bringen.
Diesem Anspruch wird der jetzt von der Bundesregierung vorgelegte Entwurf
nicht gerecht. Zu begrüßen ist zwar, dass künftig auch
Video-on-Demand-Anbieter, die ihren Sitz im Ausland haben, zur Abgabe
herangezogen werden sollen. Doch die Zugangsanbieter, die Kabel- und
Telekommunikationsunternehmen, die indirekt auch an der Durchleitung von
Filmen verdienen, bleiben weiter außen vor. Die SPD fordert, dass diese
Anbieter ebenfalls ins Abgabensystem des FFG einbezogen werden.
Wir begrüßen ausdrücklich die vorgesehene Förderung der Barrierefreiheit
bei Film und Kino. Dies geht zurück auf unsere gemeinsame Initiative im
Ausschuss für Kultur und Medien. Auch die weitere Flexibilisierung der
Sperrfristen mit Blick auf das veränderte Nutzerverhalten sehen wir als
Fortschritt.
Gut ist es, dass künftig auch die Digitalisierung des Filmerbes zu den
Aufgaben der Filmförderungsanstalt (FFA) gehören soll. Aber es bleibt zu
unkonkret. Die SPD fordert, die Beteiligung der Filmwirtschaft und der Sender
an den Kosten der Digitalisierung im FFG festzuschreiben. Zudem wollen wir,
dass von den aktuellen Filmproduktionen nach einer gewissen Auswertungszeit,
nicht nur eine Kopie, sondern das Ausgangsmaterial hinterlegt werden muss.
Immer wieder sind Verstöße gegen die Einhaltung sozialer Standards bei den
Arbeitsbedingungen der Filmschaffenden am Set zu beklagen. Deshalb fordert
die SPD-Bundestagsfraktion eine ausdrückliche Verknüpfung der Förderung
mit der Einhaltung von tariflichen und sozialen Standards bei der
Filmproduktion.
Alles in allem bleiben im Entwurf viele wichtige Punkte unberücksichtigt.
Die SPD wird diese in die parlamentarischen Beratungen einbringen und um
Zustimmung dafür werben.
SPD-Bundestagsfraktion
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Deutschland
Telefon: 030/227-5 22 82
Telefax: 030/227-5 68 69
Mail: presse@spdfraktion.de
URL: http://www.spdfraktion.de
Anlässlich des heutigen Kabinettsbeschlusses zum Entwurf eines Siebten
Gesetzes zur Änderung des Filmförderungsgesetzes (FFG) erklären der
Sprecher der Arbeitsgruppe Kultur und Medien Siegmund Ehrmann und die
zuständige Berichterstatterin der SPD-Bundestagsfraktion Angelika
Krüger-Leißner:
Die Erwartungen an die FFG-Novelle sind groß. Nichts weniger als die
Wiederherstellung der Solidarität in der Branche soll eine Reform bringen.
Diesem Anspruch wird der jetzt von der Bundesregierung vorgelegte Entwurf
nicht gerecht. Zu begrüßen ist zwar, dass künftig auch
Video-on-Demand-Anbieter, die ihren Sitz im Ausland haben, zur Abgabe
herangezogen werden sollen. Doch die Zugangsanbieter, die Kabel- und
Telekommunikationsunternehmen, die indirekt auch an der Durchleitung von
Filmen verdienen, bleiben weiter außen vor. Die SPD fordert, dass diese
Anbieter ebenfalls ins Abgabensystem des FFG einbezogen werden.
Wir begrüßen ausdrücklich die vorgesehene Förderung der Barrierefreiheit
bei Film und Kino. Dies geht zurück auf unsere gemeinsame Initiative im
Ausschuss für Kultur und Medien. Auch die weitere Flexibilisierung der
Sperrfristen mit Blick auf das veränderte Nutzerverhalten sehen wir als
Fortschritt.
Gut ist es, dass künftig auch die Digitalisierung des Filmerbes zu den
Aufgaben der Filmförderungsanstalt (FFA) gehören soll. Aber es bleibt zu
unkonkret. Die SPD fordert, die Beteiligung der Filmwirtschaft und der Sender
an den Kosten der Digitalisierung im FFG festzuschreiben. Zudem wollen wir,
dass von den aktuellen Filmproduktionen nach einer gewissen Auswertungszeit,
nicht nur eine Kopie, sondern das Ausgangsmaterial hinterlegt werden muss.
Immer wieder sind Verstöße gegen die Einhaltung sozialer Standards bei den
Arbeitsbedingungen der Filmschaffenden am Set zu beklagen. Deshalb fordert
die SPD-Bundestagsfraktion eine ausdrückliche Verknüpfung der Förderung
mit der Einhaltung von tariflichen und sozialen Standards bei der
Filmproduktion.
Alles in allem bleiben im Entwurf viele wichtige Punkte unberücksichtigt.
Die SPD wird diese in die parlamentarischen Beratungen einbringen und um
Zustimmung dafür werben.
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SPD-Bundestagsfraktion,
, 11011 Berlin, Deutschland
Tel.: 030/227-5 22 82; http://www.spdfraktion.de
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