08.11.2012 15:33 Uhr in Gesellschaft & Familie von FDP
THOMAE: Gesetzentwurf der Bundesjustizministerin ist ausgewogen
Kurzfassung: THOMAE: Gesetzentwurf der Bundesjustizministerin ist ausgewogenZur Ankündigung eines alternativen Gesetzentwurfes zur Beschneidung von Jungen erklärt der Berichterstatter der FDP-Bundestagsfraktion ...
[FDP - 08.11.2012] THOMAE: Gesetzentwurf der Bundesjustizministerin ist ausgewogen
Zur Ankündigung eines alternativen Gesetzentwurfes zur Beschneidung von Jungen erklärt der Berichterstatter der FDP-Bundestagsfraktion für das Familienrecht Stephan THOMAE:
Der von Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger vorgelegte Gesetzentwurf ist ausgewogen. In der öffentlichen Diskussion entsteht mitunter der Eindruck, dass nun etwas erlaubt werde, was bislang verboten war. Dies ist aber nicht der Fall. Es ist kein Verfahren in der deutschen Geschichte bekannt, in dem jemand wegen der Vornahme oder der Einwilligung in eine Beschneidung verurteilt wurde. Vielmehr wird durch den Regierungsentwurf das Kindeswohl nun besser geschützt. Beschneidungen sind unzulässig, wenn durch den Eingriff das Kindeswohl gefährdet wird. Eine entsprechende kinderschützende Regelung gibt es bislang im deutschen Recht nicht.
Weiter sieht der Gesetzentwurf des BMJ vor, dass Beschneidungen immer nach den Regeln der ärztlichen Kunst und von einem Arzt bzw. einer entsprechend befähigten Person vorgenommen werden müssen. Auch dadurch werden Kinder geschützt.
Eine Erlaubnis der Beschneidung erst ab dem 14. Lebensjahr verkennt, dass es für die betroffenen Religionen ein konstituierendes Element ist, die Beschneidung bereits im Kindesalter vorzunehmen.
FDP
Thomas-Dehler-Haus, Reinhardtstrasse 14
10117 Berlin
Telefon: 030 - 28 49 58 43
Telefax: 030 - 28 49 58 42
Mail: presse@fdp.de
URL: http://www.fdp.de
Zur Ankündigung eines alternativen Gesetzentwurfes zur Beschneidung von Jungen erklärt der Berichterstatter der FDP-Bundestagsfraktion für das Familienrecht Stephan THOMAE:
Der von Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger vorgelegte Gesetzentwurf ist ausgewogen. In der öffentlichen Diskussion entsteht mitunter der Eindruck, dass nun etwas erlaubt werde, was bislang verboten war. Dies ist aber nicht der Fall. Es ist kein Verfahren in der deutschen Geschichte bekannt, in dem jemand wegen der Vornahme oder der Einwilligung in eine Beschneidung verurteilt wurde. Vielmehr wird durch den Regierungsentwurf das Kindeswohl nun besser geschützt. Beschneidungen sind unzulässig, wenn durch den Eingriff das Kindeswohl gefährdet wird. Eine entsprechende kinderschützende Regelung gibt es bislang im deutschen Recht nicht.
Weiter sieht der Gesetzentwurf des BMJ vor, dass Beschneidungen immer nach den Regeln der ärztlichen Kunst und von einem Arzt bzw. einer entsprechend befähigten Person vorgenommen werden müssen. Auch dadurch werden Kinder geschützt.
Eine Erlaubnis der Beschneidung erst ab dem 14. Lebensjahr verkennt, dass es für die betroffenen Religionen ein konstituierendes Element ist, die Beschneidung bereits im Kindesalter vorzunehmen.
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