09.11.2012 09:56 Uhr in Gesellschaft & Familie von SPD
Eklatante Sicherheitslücke
Kurzfassung: Eklatante SicherheitslückeAnlässlich der Verabschiedung des Regierungsentwurfs zur Neuregelung der Sicherungsverwahrung erklärt der rechtspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion Burkhard Lis ...
[SPD - 09.11.2012] Eklatante Sicherheitslücke
Anlässlich der Verabschiedung des Regierungsentwurfs zur Neuregelung der Sicherungsverwahrung erklärt der rechtspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion Burkhard Lischka:
Wirklich auf den letzten Drücker hat die Bundesregierung den Entwurf zur vom Bundesverfassungsgericht angemahnten Neuregelung der Sicherungsverwahrung vorgelegt. Die Justizministerin hat sich mit ihrem Vorschlag so viel Zeit gelassen, dass einige Länder die erforderlichen Landesgesetze bereits ohne bundesrechtliche Vorgaben vorgelegt haben. Ein Akt der Notwehr zur Vermeidung eines rechtlichen Vakuums: Wenn die Länder bis zum 31. Mai 2013 keine verfassungsgemäße Grundlage für die Sicherungsverwahrung geschaffen haben, müssen alle in der Sicherungsverwahrung untergebrachten Personen sofort freigelassen werden. Ein Sicherheitsrisiko für die Bevölkerung.
Unverantwortlich ist jedoch nicht nur der Zeitpunkt der Vorlage durch die Bundesjustizministerin, sondern auch eine eklatante Schutzlücke.
Bedauerlicherweise enthält der Regierungsentwurf trotz massiver Kritik aus den Ländern und eindringlicher Warnungen von Fachleuten keine Regelung für eine nachträgliche Therapieunterbringung. Wird der Regierungsentwurf in seiner jetzigen Form verabschiedet, muss ein Gewalt- oder Sexualstraftäter, dessen Gefährlichkeit sich erst innerhalb des Strafvollzugs offenbart, in Zukunft nach Ablauf der Strafhaft entlassen werden.
SPD Bundesgeschäftsstelle
Wilhelmstraße 141
10963 Berlin
Telefon: 030 25991 0
Telefax: 030 28090-507
URL: http://www.spd.de
Anlässlich der Verabschiedung des Regierungsentwurfs zur Neuregelung der Sicherungsverwahrung erklärt der rechtspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion Burkhard Lischka:
Wirklich auf den letzten Drücker hat die Bundesregierung den Entwurf zur vom Bundesverfassungsgericht angemahnten Neuregelung der Sicherungsverwahrung vorgelegt. Die Justizministerin hat sich mit ihrem Vorschlag so viel Zeit gelassen, dass einige Länder die erforderlichen Landesgesetze bereits ohne bundesrechtliche Vorgaben vorgelegt haben. Ein Akt der Notwehr zur Vermeidung eines rechtlichen Vakuums: Wenn die Länder bis zum 31. Mai 2013 keine verfassungsgemäße Grundlage für die Sicherungsverwahrung geschaffen haben, müssen alle in der Sicherungsverwahrung untergebrachten Personen sofort freigelassen werden. Ein Sicherheitsrisiko für die Bevölkerung.
Unverantwortlich ist jedoch nicht nur der Zeitpunkt der Vorlage durch die Bundesjustizministerin, sondern auch eine eklatante Schutzlücke.
Bedauerlicherweise enthält der Regierungsentwurf trotz massiver Kritik aus den Ländern und eindringlicher Warnungen von Fachleuten keine Regelung für eine nachträgliche Therapieunterbringung. Wird der Regierungsentwurf in seiner jetzigen Form verabschiedet, muss ein Gewalt- oder Sexualstraftäter, dessen Gefährlichkeit sich erst innerhalb des Strafvollzugs offenbart, in Zukunft nach Ablauf der Strafhaft entlassen werden.
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