09.11.2012 13:40 Uhr in Gesellschaft & Familie von SPD
Schluss mit dem einseitigen Wettbewerb auf dem Rücken der Beschäftigten
Kurzfassung: Schluss mit dem einseitigen Wettbewerb auf dem Rücken der BeschäftigtenZur Ankündigung des Bundeskartellamts, gegen die Deutsche Post AG ein Missbrauchsverfahren einzuleiten, erklärt der stellvert ...
[SPD - 09.11.2012] Schluss mit dem einseitigen Wettbewerb auf dem Rücken der Beschäftigten
Zur Ankündigung des Bundeskartellamts, gegen die Deutsche Post AG ein Missbrauchsverfahren einzuleiten, erklärt der stellvertretende wirtschaftspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion Klaus Barthel:
Während das Bundeskartellamt möglicherweise missbräuchlichen Dumpingpreisen der Deutschen Post nachgeht, weigert sich die Bundesnetzagentur seit Jahren, ihren gesetzlichen Auftrag zu erfüllen, Dumpinglöhne zu verhindern. Lohndumping der Wettbewerber werden erlaubt, Preisdumping der Post AG wird schärfstens kontrolliert: Eine rechtswidrige wirtschaftliche und soziale Schieflage zulasten des fairen Wettbewerbs und Guter Arbeit.
Das Bundeskartellamt ermittelt gegen die Deutsche Post, weil die Preise, die die Post von Großkunden für die Versendung von Briefen verlangt, möglicherweise nicht kostendeckend sind. Es soll geklärt werden, ob hier eine marktbeherrschende Stellung missbraucht wird, um Wettbewerber aus dem Markt zu drängen. Zuvor hat bereits die Bundesnetzagentur die Praxis der Deutschen Post aufgrund von Beschwerden der Wettbewerber überprüft und dabei lediglich den Versand von Rechnungen als Infopost beanstandet.
Während also mögliche Dumpingpreise sogar doppelt von Bundesnetzagentur und jetzt vom Bundeskartellamt überprüft werden, weigert sich die Bundesnetzagentur seit Jahren beharrlich, ihren ebenfalls im Postgesetz festgeschriebenen gesetzlichen Auftrag zu erfüllen, Dumpinglöhne zu verhindern. Lizenzen für die Erbringung von Briefdienstleistungen dürften überhaupt nur erteilt werden, wenn die in der Branche üblichen Löhne nicht erheblich unterschritten werden. Diese Regelung wurde bei der Postreform ins Gesetz aufgenommen, um einen Wettbewerb über Dumpinglöhne zu verhindern.
Tatsächlich hat die Bundesnetzagentur aber bisher noch nie auch nur vollständig ermittelt, wie hoch die Löhne bei Lizenznehmern und insbesondere bei den Subunternehmern sind. Tatsächlich hat sie noch nie deshalb eine einzige Lizenz verweigert, obwohl bereits die nur unvollständigen Daten eindeutig belegen, dass gerade die Wettbewerber der Deutschen Post massiv mit Niedrig- und Dumpinglöhnen arbeiten. Die letzte "Voll"-Erhebung der Bundesnetzagentur aus dem Jahr 2009 hat ergeben, dass der durchschnittliche Stundenlohn bei der Post 12,92 Euro beträgt, bei den Wettbewerbern aber nur 8,64 Euro, in Sachsen sogar nur 6,47 Euro, in Mecklenburg-Vorpommern 7,06 Euro und in Sachsen-Anhalt 7,32 Euro.
Wohlgemerkt: Die Subunternehmer sind dabei noch gar nicht erfasst worden.
Bevor sich die Wettbewerber über "mörderische Preise" der Post beschweren, die eine kostendeckende Zustellung zum Beispiel von Katalogen nicht mehr zulassen, müssen die "mörderischen Löhne", die keinen kostendeckenden Lebensunterhalt mehr zulassen zum Thema gemacht werden.
Es muss Schluss sein mit einem Wettbewerb, der ausschließlich über Niedriglöhne und damit auf dem Rücken der Beschäftigten ausgetragen wird.
Ein neues Postgesetz mit zusätzlichem Schutz für Lohndrücker brauchen wir nicht. Vielmehr steht die Bundesregierung in der Verantwortung, die Bundesnetzagentur endlich auf ihren gesetzlichen Auftrag zu verpflichten.
Außerdem brauchen wir einen branchenspezifischen Mindestlohn von mindestens 9,80 Euro.
SPD Bundesgeschäftsstelle
Wilhelmstraße 141
10963 Berlin
Telefon: 030 25991 0
Telefax: 030 28090-507
URL: http://www.spd.de
Zur Ankündigung des Bundeskartellamts, gegen die Deutsche Post AG ein Missbrauchsverfahren einzuleiten, erklärt der stellvertretende wirtschaftspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion Klaus Barthel:
Während das Bundeskartellamt möglicherweise missbräuchlichen Dumpingpreisen der Deutschen Post nachgeht, weigert sich die Bundesnetzagentur seit Jahren, ihren gesetzlichen Auftrag zu erfüllen, Dumpinglöhne zu verhindern. Lohndumping der Wettbewerber werden erlaubt, Preisdumping der Post AG wird schärfstens kontrolliert: Eine rechtswidrige wirtschaftliche und soziale Schieflage zulasten des fairen Wettbewerbs und Guter Arbeit.
Das Bundeskartellamt ermittelt gegen die Deutsche Post, weil die Preise, die die Post von Großkunden für die Versendung von Briefen verlangt, möglicherweise nicht kostendeckend sind. Es soll geklärt werden, ob hier eine marktbeherrschende Stellung missbraucht wird, um Wettbewerber aus dem Markt zu drängen. Zuvor hat bereits die Bundesnetzagentur die Praxis der Deutschen Post aufgrund von Beschwerden der Wettbewerber überprüft und dabei lediglich den Versand von Rechnungen als Infopost beanstandet.
Während also mögliche Dumpingpreise sogar doppelt von Bundesnetzagentur und jetzt vom Bundeskartellamt überprüft werden, weigert sich die Bundesnetzagentur seit Jahren beharrlich, ihren ebenfalls im Postgesetz festgeschriebenen gesetzlichen Auftrag zu erfüllen, Dumpinglöhne zu verhindern. Lizenzen für die Erbringung von Briefdienstleistungen dürften überhaupt nur erteilt werden, wenn die in der Branche üblichen Löhne nicht erheblich unterschritten werden. Diese Regelung wurde bei der Postreform ins Gesetz aufgenommen, um einen Wettbewerb über Dumpinglöhne zu verhindern.
Tatsächlich hat die Bundesnetzagentur aber bisher noch nie auch nur vollständig ermittelt, wie hoch die Löhne bei Lizenznehmern und insbesondere bei den Subunternehmern sind. Tatsächlich hat sie noch nie deshalb eine einzige Lizenz verweigert, obwohl bereits die nur unvollständigen Daten eindeutig belegen, dass gerade die Wettbewerber der Deutschen Post massiv mit Niedrig- und Dumpinglöhnen arbeiten. Die letzte "Voll"-Erhebung der Bundesnetzagentur aus dem Jahr 2009 hat ergeben, dass der durchschnittliche Stundenlohn bei der Post 12,92 Euro beträgt, bei den Wettbewerbern aber nur 8,64 Euro, in Sachsen sogar nur 6,47 Euro, in Mecklenburg-Vorpommern 7,06 Euro und in Sachsen-Anhalt 7,32 Euro.
Wohlgemerkt: Die Subunternehmer sind dabei noch gar nicht erfasst worden.
Bevor sich die Wettbewerber über "mörderische Preise" der Post beschweren, die eine kostendeckende Zustellung zum Beispiel von Katalogen nicht mehr zulassen, müssen die "mörderischen Löhne", die keinen kostendeckenden Lebensunterhalt mehr zulassen zum Thema gemacht werden.
Es muss Schluss sein mit einem Wettbewerb, der ausschließlich über Niedriglöhne und damit auf dem Rücken der Beschäftigten ausgetragen wird.
Ein neues Postgesetz mit zusätzlichem Schutz für Lohndrücker brauchen wir nicht. Vielmehr steht die Bundesregierung in der Verantwortung, die Bundesnetzagentur endlich auf ihren gesetzlichen Auftrag zu verpflichten.
Außerdem brauchen wir einen branchenspezifischen Mindestlohn von mindestens 9,80 Euro.
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