09.11.2012 17:39 Uhr in Gesellschaft & Familie von SPD
Keine GEZ-Gebühren für Kleingartenlauben
Kurzfassung: Keine GEZ-Gebühren für KleingartenlaubenZur Klarstellung der ARD vom 2. November 12 über die GEZ-Befreiung von Gartenlauben erklärt der zuständige Berichterstatter der SPD-Bundestagsfraktion Hans ...
[SPD - 09.11.2012] Keine GEZ-Gebühren für Kleingartenlauben
Zur Klarstellung der ARD vom 2. November 12 über die GEZ-Befreiung von Gartenlauben erklärt der zuständige Berichterstatter der SPD-Bundestagsfraktion Hans-Joachim Hacker:
Die SPD-Bundestagsfraktion war erfolgreich und hat nach monatelangen Bemühungen erreicht, dass Unklarheiten im 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag durch die ARD jetzt klargestellt wurden.
Ostdeutsche Großlauben in Bundeskleingartenanlagen werden bei der anstehenden Neuregelung der GEZ-Gebühren nicht schlechter behandelt. Zu begrüßen ist auch die Absicht der ARD, für Lauben außerhalb von Kleingartenanlagen eine saisonale Gebührenbefreiung einzuführen, wenn kommunale Satzungen eine Wohnnutzung gravierend einschränken.
Unverständlich ist jedoch, dass der Verband Deutscher Grundstücksnutzer
(VDGN) nun versucht, die von der SPD-Bundestagsfraktion erreichte Klarstellung im Sinne der Kleingärtner als eigenen Erfolg zu verkaufen. Der erneute Versuch des VDGN, über die GEZ-Frage eine Gleichstellung von sogenannten "Datschen" mit den Kleingartenlauben nach dem Bundeskleingartengesetz zu erreichen, legt zudem die Axt an die gesellschaftspolitisch gewollte Sonderstellung der Kleingartenanlagen in Deutschland.
Nach wie vor gilt: nach dem Bundeskleingartengesetz erfüllen die Kleingartenanlagen schutzwürdige Funktionen in den Kommunen. Sie sichern öffentliches Grün, in ihnen gibt es Gemeinschaftseinrichtungen, sie fördern den sozialen Zusammenhalt zwischen den Menschen und geben auch Bürgerinnen und Bürgern mit geringem Einkommen die Möglichkeit der Freizeitgestaltung im Grünen.
Diese Funktionen erfordern weiterhin den uneingeschränkten Rechtsschutz, gerade im Bereich von Pachten und Gebühren. Dafür wird sich die SPD-Bundestagsfraktion auch künftig einsetzen.
SPD Bundesgeschäftsstelle
Wilhelmstraße 141
10963 Berlin
Telefon: 030 25991 0
Telefax: 030 28090-507
URL: http://www.spd.de
Zur Klarstellung der ARD vom 2. November 12 über die GEZ-Befreiung von Gartenlauben erklärt der zuständige Berichterstatter der SPD-Bundestagsfraktion Hans-Joachim Hacker:
Die SPD-Bundestagsfraktion war erfolgreich und hat nach monatelangen Bemühungen erreicht, dass Unklarheiten im 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag durch die ARD jetzt klargestellt wurden.
Ostdeutsche Großlauben in Bundeskleingartenanlagen werden bei der anstehenden Neuregelung der GEZ-Gebühren nicht schlechter behandelt. Zu begrüßen ist auch die Absicht der ARD, für Lauben außerhalb von Kleingartenanlagen eine saisonale Gebührenbefreiung einzuführen, wenn kommunale Satzungen eine Wohnnutzung gravierend einschränken.
Unverständlich ist jedoch, dass der Verband Deutscher Grundstücksnutzer
(VDGN) nun versucht, die von der SPD-Bundestagsfraktion erreichte Klarstellung im Sinne der Kleingärtner als eigenen Erfolg zu verkaufen. Der erneute Versuch des VDGN, über die GEZ-Frage eine Gleichstellung von sogenannten "Datschen" mit den Kleingartenlauben nach dem Bundeskleingartengesetz zu erreichen, legt zudem die Axt an die gesellschaftspolitisch gewollte Sonderstellung der Kleingartenanlagen in Deutschland.
Nach wie vor gilt: nach dem Bundeskleingartengesetz erfüllen die Kleingartenanlagen schutzwürdige Funktionen in den Kommunen. Sie sichern öffentliches Grün, in ihnen gibt es Gemeinschaftseinrichtungen, sie fördern den sozialen Zusammenhalt zwischen den Menschen und geben auch Bürgerinnen und Bürgern mit geringem Einkommen die Möglichkeit der Freizeitgestaltung im Grünen.
Diese Funktionen erfordern weiterhin den uneingeschränkten Rechtsschutz, gerade im Bereich von Pachten und Gebühren. Dafür wird sich die SPD-Bundestagsfraktion auch künftig einsetzen.
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