12.11.2012 14:14 Uhr in Gesellschaft & Familie von SPD

Die SPD-Rentenpolitik: Arbeit muss sich lohnen!

Kurzfassung: Die SPD-Rentenpolitik: Arbeit muss sich lohnen!Der SPD-Parteivorstand hat auf seiner heutigen Sitzung folgenden Beschluss gefasst, der als Antrag des Parteivorstandes auf dem Parteikonvent am 24. Nove ...
[SPD - 12.11.2012] Die SPD-Rentenpolitik: Arbeit muss sich lohnen!

Der SPD-Parteivorstand hat auf seiner heutigen Sitzung folgenden Beschluss gefasst, der als Antrag des Parteivorstandes auf dem Parteikonvent am 24. November 2012 eingebracht wird:
Die SPD hat in ihrer Regierungszeit zwischen 1998 und 2009 dafür gesorgt, dass die gesetzliche Rentenversicherung die zentrale Säule der Altersvorsorge in Deutschland bleibt. Sie hat in dieser Zeit alle Angriffe von CDU und FDP zur Abschaffung der umlagefinanzierten gesetzlichen Rentenversicherung und zum völligen Umstieg auf eine privat finanzierte und kapitalgedeckte Altersvorsorge abgewehrt. Angesichts der enormen Verluste vieler derartiger kapitalgedeckter Altersvorsorgesysteme während der Finanzkrise zeigt sich, wie wichtig es für die soziale Sicherheit vieler Rentnerinnen und Rentner war, dass die SPD an der gesetzlichen Rentenversicherung festgehalten hat.
Zugleich hat die SPD die gesetzliche Rentenversicherung zukunftsfest für den demografischen Wandel gemacht. In wenigen Jahren wird die Zahl der sozialversicherten Beschäftigten drastisch abnehmen, während die Rentenzugänge steigen. Die Generation der "Babyboomer" nähert sich dem Rentenalter, die Generation "Pillenknick" muss die sozialen Sicherungssysteme finanzieren. Die von der SPD mitgetragenen Rentenreformen und der Ausbau privater Altersvorsorge als Ergänzung (und nicht als Ersatz wie von CDU und FDP gefordert) hatten vor allem das Ziel, die nachhaltige Finanzierung der gesetzlichen Rentenversicherung zu sichern und die Belastung junger Generationen nicht zu groß werden zu lassen. Beide Ziele wurden erreicht. Deshalb stellt die SPD diese Rentenreformen nicht in Frage.
Allerdings hat vor allem die Entwicklung am Arbeitsmarkt Folgen für die Entwicklung der Renten:
Das Fehlen eines gesetzlichen Mindestlohns, die Benachteiligung von Frauen bei der Bezahlung und durch die fehlenden Angebote zur Vereinbarkeit von Kindererziehung und Beruf sowie die Zunahme von unsicheren und schlecht bezahlten Leih- und Zeitarbeitsplätzen haben zu einem deutlichen Anstieg der Erwerbsarmut geführt. Die Folge von Erwerbsarmut aber ist Altersarmut.
Die Leistungsanforderungen und Belastungen sind für viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in den letzten Jahren gestiegen. Vor allem schwere körperliche Arbeit und Schichtarbeit zwingen schon heute Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer dazu, vor dem 65. Lebensjahr auszuscheiden und entsprechende Abschläge bei der Rente hinzunehmen. Für sie bedeutet die Heraufsetzung des Rentenalters auf 67 nichts anderes als eine weitere Kürzung ihrer Rente trotz jahrzehntelanger harter Arbeit.
Den von dieser Entwicklung betroffenen Menschen will die SPD helfen!
Dazu schlagen wir vor:
I. Bessere Löhne: Erwerbsarmut bekämpfen.
Wer über Altersarmut redet, darf über Erwerbsarmut nicht schweigen, denn ohne die Bekämpfung der Erwerbsarmut kann der Altersarmut nicht wirksam begegnet werden. Das Rentensystem kann nicht dauerhaft die während des Arbeitslebens entstandenen sozialen Ungerechtigkeiten am Ende des Arbeitslebens korrigieren.
Wir werden uns deshalb vor allem an den konkreten Maßnahmen zur Bekämpfung Erwerbsarmut und prekärer Beschäftigung messen lassen.
Am Anfang steht eine deutlich veränderte Arbeitsmarktpolitik mit einem gesetzlichen Mindestlohn von 8,50 € und die Stärkung der Tarifbindung (Allgemeinverbindlichkeit) mit höheren Löhnen und Gehältern in Deutschland. Dazu gehört auch die Durchsetzung des Prinzips "gleicher Lohn für gleiche Arbeit", sowohl zwischen Leih- und Zeitarbeitnehmern und fest Angestellten, als auch zwischen Frauen und Männern. Außerdem die Regulierung der ausufernden Werkverträge und die Rückführung der Leih- und Zeitarbeit auf ihren originären Sinn als flexibles Instrument bei Auftragsspitzen eines Unternehmens und nicht - wie seit Jahren - zur Vernichtung regulärer Arbeitsplätze. Dafür müssen wir die sachgrundlose Befristung abschaffen und die Mitbestimmung von Betriebs- und Personalräten einführen.
Die Bekämpfung der Erwerbsarmut gelingt aber nicht allein durch die Lohnpolitik, sondern darüber hinaus muss es gelingen, die soziale und kulturelle Spaltung zu überwinden, um allen Menschen die Chance auf ein Arbeit und Einkommen zu ermöglichen. Dazu gehört vor allem:
Wirtschaftliches Wachstum sowie Erhalt und Ausbau von Industrie und produzierendem Gewerbe.
Die Erhöhung der Ausbildungsbereitschaft der deutschen Unternehmen (nur noch 25 Prozent der Betriebe bildet aus!).
Bessere Bildung u.a. durch frühe Förderung und den Ausbau von Ganztagsschulen.
Erhöhung der Frauenerwerbsquote und der Vollzeitbeschäftigung durch den flächendeckenden Ausbau von Kindertagesstätten.
Bessere Einstiegs- und Aufstiegschancen in Ausbildung und Beruf für diejenigen, die aus den unterschiedlichsten Gründen bislang keine qualifizierte Berufsausbildung besitzen.
II. Arbeit muss sich lohnen: Altersarmut verhindern.
Die Erwerbsarmut der Zukunft bekämpfen hilft allerdings denen nicht, die in den letzten Jahren und Jahrzehnten unverschuldet lange Zeit arbeitslos waren oder in schlecht bezahlter Arbeit beschäftigt waren. Aber auch hier muss sich Arbeit im Alter lohnen und langjährige Beitragszahlung in die gesetzliche Rentenversicherung muss zu einer Rente deutlich oberhalb der Grundsicherung führen, die alle Menschen im Alter erhalten können.
Deshalb führt die SPD nach einer Regierungsübernahme 2013 parallel zu einem gesetzlichen Mindestlohn eine "Solidarrente" ein. Sie sorgt dafür, dass für langjährig Versicherte (30 Beitragsjahre / 40 Versicherungsjahre) die Rente nicht unter 850 € liegt.
Ihre Finanzierung erfolgt aus Steuermitteln. Wer diese Solidarrente in Höhe von mindestens 850 € durch die Höherwertung der Zeiten der Arbeitslosigkeit und der Beschäftigungszeiten im Niedriglohnsektor innerhalb der gesetzlichen Rentenversicherung nicht erreicht, erhält diesen Betrag innerhalb einer zweiten Säule der Grundsicherung, bei der eine Bedürftigkeitsprüfung erfolgt.
Zur Solidarrente zählt auch, familienbedingte Erwerbsverläufe in der Alterssicherung besser abzubilden. Wir wollen in angemessenem Umfang Berücksichtigungszeiten auch auf Eltern ausdehnen, deren Kinder vor 1992 geboren wurden und so gezielt Rentenansprüche für Eltern verbessern, die wegen fehlender Betreuungsinfrastruktur nicht Vollzeit arbeiten konnten. Pflege von Angehörigen soll sich wie Kindererziehungszeiten auf die Rentenhöhe auswirken. Zeiten von Erziehung und Pflege wollen wir in Ost und West gleich hoch bewerten.
Wir wollen zudem prüfen, ob in diesem Zusammenhang die Regeln zu den Hinzuverdienstgrenzen sowie der Vermögensanrechnung aus dem SGB II auf das SGB XII übertragen werden können.
Um bei den sogenannten "Solo-Selbstständigen" die Gefährdung durch Altersarmut zu verringern, streben wir ein spezielles Tarif- und Beitragsrecht innerhalb der gesetzlichen Rentenversicherung für sie an. Sofern sie nicht bereits über ein anderes der etablierten obligatorischen Alterssicherungssysteme abgesichert sind, sollen sie in den Versichertenkreis der GRV aufgenommen werden.
III. Brücken ins Rentenalter bauen.
In einer immer differenzierteren Arbeitswelt ist es schwieriger geworden, für alle Arbeitnehmer/innen-Gruppen gleiche Formen des Eintritts ins Rentenalter zu schaffen. Nicht jeder Rentenzugang passt für alle, aber für alle muss es einen passenden Rentenzugang geben.
Vor allem für diejenigen Berufsgruppen und Beschäftigten, die bereits heute aufgrund der Arbeitsbelastung oder aufgrund von Invalidität nicht bis zum 65. Lebensjahr arbeiten können, wollen wir den Übergang ins Rentenalter ohne große Einkommensverluste ermöglichen. Insbesondere für Beschäftigte, die unter hohen Belastungen arbeiten müssen, wollen wir flexible Übergangsmöglichkeiten in die Rente schaffen. Diese Gruppe von Beschäftigten benötigt bereits vor dem Renteneintritt Angebote, um ihre Arbeitszeit zu reduzieren oder aus dem Betrieb auszuscheiden, ohne Erwerbsminderungsrente in Anspruch nehmen zu müssen.
Deshalb schlagen wir differenzierte Angebote für den Übergang vom Erwerbsleben in die Rente vor:
durch den abschlagsfreien Zugang zur Erwerbsminderungsrente;
eine Verlängerung der Zurechnungszeit und eine bessere Bewertung der letzten Jahre;
durch den abschlagsfreien Zugang zur Rente nach 45 Versicherungsjahren. Das bisherige frühest mögliche gesetzliche Renteneintrittsalter bleibt davon unberührt.
erleichterte Möglichkeiten für Zusatzbeiträge an die Rentenversicherung;
durch die Einführung der Teilrente ab dem 60. Lebensjahr oder vergleichbare flexible Übergangsmodelle, bei denen auf der Grundlage gesetzlicher Regelungen Tarifverträge abgeschlossen werden können;
Die Finanzierung erfolgt durch die Beitragsentwicklung in der Gesetzlichen Rentenversicherung durch einen Verzicht auf die bislang vorgesehene kurzfristige Absenkung der Beitragssätze und eine stetige Steigerung bis auf das im geltenden Rentenrecht vorgesehene Niveau von 22 Prozent (ähnlich dem Modell des DGB).
Die Arbeitswelt hat einen erheblichen Anteil an der Verursachung von Erwerbsminderung. Für die finanziellen Folgen für die gesetzliche Rentenversicherung bedarf es daher in Zukunft eines größeren Anteils der Arbeitgeber.
Deshalb wollen wir prüfen, ob für die Beiträge der Arbeitgeber in Anlehnung an die Beiträge der Berufsgenossenschaften (Gesetzliche Unfallversicherung) ein Bonus-Malus-System entwickelt werden kann, das Anreize für alters- und altengerechte Arbeitsplätze und die Erhöhung der Beschäftigungsquote älterer Arbeitnehmer/innen schafft. Arbeitgeber, die in ausreichender Zahl altersgerechte Arbeitsplätze zur Verfügung stellen und in ausreichendem Maß alternsgerechte Arbeitsbedingungen schaffen, sollen dabei entlastet werden gegenüber Arbeitgebern, die dies nicht tun.
IV. Lebensstandard sichern - Betriebliche Altersversorgung ausbauen.
Die Rente der gesetzlichen Rentenversicherung hat bereits zu früheren Zeiten nicht immer ausgereicht, den im Arbeitsleben erreichten Lebensstandard zu sichern. Insbesondere betriebliche Altersversorgungen auf der Basis von Tarifverträgen haben in vielen Wirtschaftsbranchen zusätzliche Sicherheit im Alter ermöglicht. Eine Stärkung und größere Verbreitung der betrieblichen Altersvorsorge ist eine wünschenswerte Ergänzung der gesetzlichen Rentenversicherung unter Wahrung des Besitzstandes bestehender Verträge. Um den jüngeren Berufsgenerationen keine zu großen Belastungen zuzumuten und die Arbeitskosten vor allem für kleine und mittlere Unternehmen nicht drastisch erhöhen zu müssen, wird die gesetzliche Rentenversicherung auch in Zukunft ergänzt werden müssen, um den Lebensstandard zu sichern.
Die SPD will diesen Beitrag zur Altersversorgung auf neue Füße stellen:
Wir werden über das gesamte Spektrum aller Riester-Produkte für eine deutliche Verbesserung der Kostentransparenz und der Effizienz sorgen. Den von der Bundesregierung angekündigten Gesetzentwurf werden wir sorgfältig prüfen. Wir wollen, dass für Riester-Produkte von den Anbietern auch Verträge ohne Abschlusskosten angeboten werden. Bei der Leistungshöhe setzen wir auf Sicherheit statt auf Risiko: Notwendig sind die Verwendung verbindlicher Sterbetafeln und eine Mindestverzinsung wie bei
ungeförderten Lebensversicherungen.
Die betriebliche und tarifvertraglich abgesicherte Altersversorgung ist aus unserer Sicht die beste Form der privaten und zugleich kollektiven Altersversorgung. Wir wollen sie stärken und durch die Erleichterung der Allgemeinverbindlichkeit auch in den Regionen und Branchen in Deutschland durchsetzen, in denen sie derzeit aufgrund der geringen Tarifbindung in zu geringem Umfang genutzt wird. Zugleich muss die betriebliche Altersversorgung in Anlageformen erfolgen, die gegen Totalverlust und zu
geringen Renditen an den Finanzmärkten geschützt sind. Deshalb sind verbindliche gesetzliche Regelungen nötig, die Sicherheit der Vermögen und Attraktivität der BAV gleichermaßen berücksichtigt.
Bereits heute muss jedem Arbeitnehmer bzw. jeder Arbeitnehmerin auf Nachfrage ein Angebot zur betrieblichen Entgeltumwandlung gemacht werden. Wir wollen, dass in Zukunft jeder Arbeitgeber und jede Arbeitgeberin für jede/n Beschäftigten eine Entgeltumwandlung zum Aufbau einer betrieblichen Altersversorgung anbieten muss, sofern der Arbeitnehmer bzw. die Arbeitnehmerin nicht selbst darauf verzichtet (Arbeitgeber-Obligatorium mit einer "Opt-Out-Regel" für den/die Arbeitnehmer/in). Für
Arbeitgeber, die ein solches BAV Angebot nicht unterbreiten können, sollte eine wertgleiche Alternativoption über Zusatzbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung oder in bestehende Versorgungssysteme eröffnet werden.
Wir werden nach der Übernahme der Bundesregierung im Herbst 2013 Gespräche mit den Sozialpartnern über eine angemessene Beteiligung der Arbeitgeber an den Kosten der betrieblichen Altersversorgung aufnehmen. Zugleich werden wir in Gesprächen mit den Sozialpartnern entscheiden, ob es bei der bisherigen Förderung der betrieblichen Altersversorgung bleibt (Sozialabgabenfreiheit der Entgeltumwandlung) oder ob sie auf eine neue steuerliche Förderung umgestellt werden soll.
V. Rentenniveau und Beitragsentwicklung.
Die Entscheidungen zur nachhaltigen Stabilisierung der gesetzlichen Rentenversicherung haben zur Folge, dass das derzeitige Rentenniveau (gemessen am Einkommen nach Abzug der Sozialabgaben und vor Steuern) absinken kann.
Wir werden das derzeitige Sicherungsniveau bis zum Ende des Jahrzehnts aufrechterhalten. 2020 gilt es neu zu bewerten, wie über die Wirkungen der Reformen auf dem Arbeitsmarkt im Hinblick auf Beschäftigung, Einkommen und Produktivität, die Ankoppelung der Renten an die Erwerbseinkommen vorzunehmen ist. In diese Überprüfung sind auch die vorgeschlagenen Änderungen in der gesetzlichen Rentenversicherung einzubeziehen. So werden realitätsnahe Festlegungen für den notwendigen Ausgleich zwischen einem maximal tolerierbaren Beitragssatz und einem lebensstandardsichernden Rentenniveau möglich.
Das Gesetz (SGB VI, 154) schreibt ohnehin für das Jahr 2020 eine Überprüfung und geeignete Maßnahmen vor, wenn Beitragssatz und Sicherungsniveau von der geplanten Entwicklung abweichen und die durch die Förderung der freiwilligen zusätzlichen Altersvorsorge erwartete ausreichende Verbreitung nicht erreicht wird.
Durch die eingebauten Dämpfungsfaktoren werden die Rentenanpassungen teilweise von der Nettolohnentwicklung abgekoppelt. Der darin enthaltene Dämpfungsfaktor unterstellt, dass alle Arbeitnehmer in vollem Umfang für die zusätzliche Altersvorsorge Aufwendungen haben. Dies ist nachweislich nicht der Fall. Neben anderen denkbaren Instrumenten könnte die Veränderung oder Streichung des Dämpfungsfaktors ("Altersvorsorgeanteil/Riestertreppe") ein denkbarer Weg sein, um das Rentenniveau zu sichern.
VI. Rente mit 67.
Es bleibt bei unserem Parteitagsbeschluss - der für das Jahr 2012 vorgesehene Einstieg in die Erhöhung der Regelaltersgrenze auf 67 Jahre ist auszusetzen. Die Anhebung des Renteneintrittsalters ist erst dann möglich, wenn die rentennahen Jahrgänge, also die 60- bis 64-jährigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, mindestens zu 50 Prozent sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind.
VII. Bundeseinheitliches Rentenbemessungssystem in Ost und West
Wir werden in der kommenden Legislaturperiode ein einheitliches Rentensystem in Ost und West durchsetzen.
Es geht darum, eine Lösung zu erarbeiten, die die Interessen der Beitragszahler und Rentner in West und Ost gleichermaßen wahrt. Die SPD mit ihren Grundwerten Gerechtigkeit und Solidarität muss der Motor einer öffentlichen Gerechtigkeitsdebatte sein, in der sowohl materielle Verhältnisse, als auch die emotionale Seite der Betroffenen berücksichtigt werden.
VIII. Finanzierung
Wir lehnen die von CDU/CSU und FDP beabsichtigte Senkung der Rentenbeiträge ab! Stattdessen empfehlen wir in Anlehnung an das vom DGB vorgeschlagene Modell den Aufbau einer Nachhaltigkeitsreserve, um daraus die abschlagsfreie Erwerbsminderungsrente, den abschlagsfreien Rentenzugang nach 45 Versicherungsjahren sowie die Stabilisierung des Rentenniveaus zu finanzieren.

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SPD (Da unsere Organisationseinheiten auf verschiedene Gebäude verteilt sind, müssen Sie ggf. die genaue Adresse bei der Organisationseinheit erfragen.) Zukunftsgerecht in EuropaGerechtigkeit und ein fairer Wettbewerb in einem sozialen Rechtsstaat zeichnen das Zusammenleben in der Europäischen Union aus. Das macht das europäische Sozialstaatsmodell so einzigartig. Es fußt in der europäischen Aufklärung und speist sich aus der europäischen Arbeiterbewegung. Denn im Kern geht es diesem europäische Sozialstaat immer auch um Teilhabe und Mitbestimmung.Soziale Bürgerrechte, Zugang zu Bildung und gerechte Teilhabe am Wohlstand - dieses Europa ist grundlegend geprägt von der sozialdemokratischen Idee. Diese Grundidee des Sozialstaatmodells wollen wir im Europa der Zukunft beibehalten. Das ist auch der Grundgedanke der Agenda 2010.....
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