12.11.2012 14:03 Uhr in Gesellschaft & Familie von FDP
HAPPACH-KASAN: Änderung der Honigrichtlinie schafft Rechtssicherheit
Kurzfassung: HAPPACH-KASAN: Änderung der Honigrichtlinie schafft Rechtssicherheit Zum Bericht über den EU-Kommissionsvorschlag zur Änderung der europäischen Honig-Richtlinie (KOM(2012)530) im Bundestagsausschu ...
[FDP - 12.11.2012] HAPPACH-KASAN: Änderung der Honigrichtlinie schafft Rechtssicherheit
Zum Bericht über den EU-Kommissionsvorschlag zur Änderung der europäischen Honig-Richtlinie (KOM(2012)530) im Bundestagsausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz erklärt die ernährungs- und agrarpolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion Christel HAPPACH-KASAN:
Die FDP unterstützt den Vorschlag der Kommission, die Honig-Richtlinie zu ändern und rechtlich abzusichern. Damit entspricht die rechtliche Festlegung der von der Natur gegebenen Tatsache, dass Pollen von Bienen mit dem Nektar gesammelt wird. Den Gegnern des Kommissionsvorschlags geht es nicht um den Honig. Es geht alleine darum, der grünen Gentechnik durch ein Hintertürchen Steine in den Weg zu legen. Wer solche Winkelzüge braucht, um Gentechnik zu diskreditieren, hat keine Argumente.
Die Änderung der Richtlinie korrigiert das Fehlurteil des EuGH in der Rechtssache C-442/09. Dieser hatte geurteilt, dass Pollen im Honig eine Zutat nach Artikel 6 Absatz 4 der Richtlinie 2000/13/EG sei. Tomaten auf der Pizza sind eine Zutat. Pollen im Honig jedoch nicht. Zur Ausweisung von Sortenhonigen wie Raps- oder Heidehonig wird die Sortenreinheit u. a. durch Bestimmung des Pollenspektrums nachgewiesen. Dies ist nur sinnvoll, weil Pollen ein natürlicher Bestandteil von Honig ist.
Im Übrigen bestimmt die Honigrichtlinie, dass Pollen nicht aus Honigen entfernt werden darf. Der Kommissionsvorschlag beseitigt die vom Urteil ausgelöste rechtliche Unsicherheit. Schon jetzt wird entsprechend dem Kommissionsvorschlag gehandelt. In keinem Land der EU wird Pollen als Zutat bei Honigen aufgeführt. Vom Kommissionsvorschlag unberührt bleibt die Tatsache, dass Honig mit Pollen aus nicht-zugelassenen gv-Pflanzen grundsätzlich weiterhin nicht verkehrsfähig ist.
Deutscher Honig ist ein Premiumprodukt und von höchster Qualität. Diese Qualität hängt nicht davon ab, ob der Pollen von Wildpflanzen, Kulturpflanzen oder gv-Pflanzen stammt. 80 Prozent unseres Honigs wird importiert, vielfach aus Schwellenländern und durch Fairtrade. Die Änderung der Honigrichtlinie ist auch für diese Importhonige eine wertvolle Hilfe. Die Grünen tragen ihre ideologischen Grabenkämpfe auf dem Rücken der Imker und den Schwellenländern aus.
FDP
Thomas-Dehler-Haus, Reinhardtstrasse 14
10117 Berlin
Telefon: 030 - 28 49 58 43
Telefax: 030 - 28 49 58 42
Mail: presse@fdp.de
URL: http://www.fdp.de
Zum Bericht über den EU-Kommissionsvorschlag zur Änderung der europäischen Honig-Richtlinie (KOM(2012)530) im Bundestagsausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz erklärt die ernährungs- und agrarpolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion Christel HAPPACH-KASAN:
Die FDP unterstützt den Vorschlag der Kommission, die Honig-Richtlinie zu ändern und rechtlich abzusichern. Damit entspricht die rechtliche Festlegung der von der Natur gegebenen Tatsache, dass Pollen von Bienen mit dem Nektar gesammelt wird. Den Gegnern des Kommissionsvorschlags geht es nicht um den Honig. Es geht alleine darum, der grünen Gentechnik durch ein Hintertürchen Steine in den Weg zu legen. Wer solche Winkelzüge braucht, um Gentechnik zu diskreditieren, hat keine Argumente.
Die Änderung der Richtlinie korrigiert das Fehlurteil des EuGH in der Rechtssache C-442/09. Dieser hatte geurteilt, dass Pollen im Honig eine Zutat nach Artikel 6 Absatz 4 der Richtlinie 2000/13/EG sei. Tomaten auf der Pizza sind eine Zutat. Pollen im Honig jedoch nicht. Zur Ausweisung von Sortenhonigen wie Raps- oder Heidehonig wird die Sortenreinheit u. a. durch Bestimmung des Pollenspektrums nachgewiesen. Dies ist nur sinnvoll, weil Pollen ein natürlicher Bestandteil von Honig ist.
Im Übrigen bestimmt die Honigrichtlinie, dass Pollen nicht aus Honigen entfernt werden darf. Der Kommissionsvorschlag beseitigt die vom Urteil ausgelöste rechtliche Unsicherheit. Schon jetzt wird entsprechend dem Kommissionsvorschlag gehandelt. In keinem Land der EU wird Pollen als Zutat bei Honigen aufgeführt. Vom Kommissionsvorschlag unberührt bleibt die Tatsache, dass Honig mit Pollen aus nicht-zugelassenen gv-Pflanzen grundsätzlich weiterhin nicht verkehrsfähig ist.
Deutscher Honig ist ein Premiumprodukt und von höchster Qualität. Diese Qualität hängt nicht davon ab, ob der Pollen von Wildpflanzen, Kulturpflanzen oder gv-Pflanzen stammt. 80 Prozent unseres Honigs wird importiert, vielfach aus Schwellenländern und durch Fairtrade. Die Änderung der Honigrichtlinie ist auch für diese Importhonige eine wertvolle Hilfe. Die Grünen tragen ihre ideologischen Grabenkämpfe auf dem Rücken der Imker und den Schwellenländern aus.
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