15.11.2012 12:45 Uhr in Gesundheit & Wellness von FDP
MOLITOR: Kritik an Rechtsverordnung eigentlich Kritik an Gesetz
Kurzfassung: MOLITOR: Kritik an Rechtsverordnung eigentlich Kritik an GesetzAnlässlich der Kritik an der Rechtsverordnung zur Präimplantationsdiagnostik (PID) erklärt die zuständige Gesundheitsexpertin der FDP ...
[FDP - 15.11.2012] MOLITOR: Kritik an Rechtsverordnung eigentlich Kritik an Gesetz
Anlässlich der Kritik an der Rechtsverordnung zur Präimplantationsdiagnostik (PID) erklärt die zuständige Gesundheitsexpertin der FDP-Bundestagsfraktion Gabriele MOLITOR:
Die Rechtsverordnung zur PID, die gestern das Kabinett passiert hat und nun noch im Bundesrat beschlossen werden muss, setzt im Kern das um, was im Juni 2011 nach langen Diskussionen mit großer Mehrheit im Bundestag beschlossen wurde.
Es ist ein politisches Armutszeugnis, dass die strikten PID-Gegner, die letztes Jahr im Bundestag unterlegen waren, nun jeden Schritt im legislativen Prozess nutzen, um ihre Kritik zu wiederholen. Denn die jetzige Kritik an der Rechtsverordnung ist nichts anderes als Kritik an dem Gesetz als solches.
Wir hoffen auf eine Zustimmung im Bundesrat, damit Paare mit schweren Erbkrankheiten endlich Zugang zu dem Diagnoseverfahren bekommen, falls eine Tot- oder Fehlgeburt oder schwerwiegende Erbschäden drohen.
Zudem entbehren die vorgebrachten Kritikpunkte jeglicher Grundlage: Die Anzahl der zugelassenen Zentren liegt in der Hand der Bundesländer und ein Kommissionshopping wird dadurch unterbunden, dass Paare angeben müssen, wenn sie schon eine andere Kommission angerufen haben.
FDP
Thomas-Dehler-Haus, Reinhardtstrasse 14
10117 Berlin
Telefon: 030 - 28 49 58 43
Telefax: 030 - 28 49 58 42
Mail: presse@fdp.de
URL: http://www.fdp.de
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Die Rechtsverordnung zur PID, die gestern das Kabinett passiert hat und nun noch im Bundesrat beschlossen werden muss, setzt im Kern das um, was im Juni 2011 nach langen Diskussionen mit großer Mehrheit im Bundestag beschlossen wurde.
Es ist ein politisches Armutszeugnis, dass die strikten PID-Gegner, die letztes Jahr im Bundestag unterlegen waren, nun jeden Schritt im legislativen Prozess nutzen, um ihre Kritik zu wiederholen. Denn die jetzige Kritik an der Rechtsverordnung ist nichts anderes als Kritik an dem Gesetz als solches.
Wir hoffen auf eine Zustimmung im Bundesrat, damit Paare mit schweren Erbkrankheiten endlich Zugang zu dem Diagnoseverfahren bekommen, falls eine Tot- oder Fehlgeburt oder schwerwiegende Erbschäden drohen.
Zudem entbehren die vorgebrachten Kritikpunkte jeglicher Grundlage: Die Anzahl der zugelassenen Zentren liegt in der Hand der Bundesländer und ein Kommissionshopping wird dadurch unterbunden, dass Paare angeben müssen, wenn sie schon eine andere Kommission angerufen haben.
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