16.11.2012 14:40 Uhr in Gesellschaft & Familie von Die Linke. im Bundestag
UN-Kriegsverbrechertribunal misst mit zweierlei Maß
Kurzfassung: UN-Kriegsverbrechertribunal misst mit zweierlei Maß"Das UN-Kriegsverbrechertribunal in Den Haag lässt sich mehr von den internationalen Machtverhältnissen und Interessenkonstellationen leiten, als ...
[Die Linke. im Bundestag - 16.11.2012] UN-Kriegsverbrechertribunal misst mit zweierlei Maß
"Das UN-Kriegsverbrechertribunal in Den Haag lässt sich mehr von den internationalen Machtverhältnissen und Interessenkonstellationen leiten, als vom Völkerrecht", kommentiert Sevim Dagdelen, Sprecherin der Fraktion DIE LINKE für Internationale Beziehungen, das Urteil des Internationalen Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien (ICTY) im Berufungsverfahren gegen die beiden kroatischen Generäle Ante Gotovina und Mladen Markac. Dagdelen weiter:
"Der Internationale Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien in Den Haag besitzt schon lange keine Glaubwürdigkeit mehr. Schon vor einigen Jahren sah das Gericht keinerlei Grund, gegen Verantwortliche in der NATO vorzugehen, die den völkerrechtswidrigen Krieg gegen Jugoslawien 1999 geführt haben. Dass sich auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte für nicht zuständig erklärte, spricht Bände über den Aufklärungswillen dieser Einrichtungen.
Die Begründung des sofort in Kraft tretenden Freispruchs für Gotovina und Markac zeigt, dass bei serbischen und kroatischen Angeklagten mit zweierlei Maß gemessen wird. Die beiden kroatischen Generäle wurden freigesprochen, weil ihnen die Planung der Vertreibung von rund 200.000 Serben am Ende des kroatischen Bürgerkrieges (1991-1995) nicht nachgewiesen werden könne. Bei der Verurteilung serbischer Verantwortlicher spielten stichhaltige Beweise hingegen eine untergeordnete Rolle. Bei ihnen galt nicht das Prinzip 'im Zweifel für den Angeklagten'. Sie wurden trotz erheblicher und begründeter Zweifel an den Beweisen zu drakonischen Strafen verurteilt. Das ist kein Einzelfall, sondern hat offensichtlich Methode: Denn ähnlich verhielt sich der Gerichtshof im Falle bosnisch-muslimischer und Kosovo-albanischer Angeklagter.
Die Freilassung der Angeklagten macht deutlich: Es wird je nach Interessenlage gearbeitet und geurteilt. Dadurch wird nicht nur der Gedanke der internationalen Rechtsstaatlichkeit desavouiert, auch das Gerechtigkeitsempfinden der Opfer wird verhöhnt. So ist eine ehrliche Aufarbeitung des Balkankrieges als Voraussetzung einer Versöhnung nicht möglich."
F.d.R. Christian Posselt
Die Linke. im Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Telefon: 030 22 75 11 70
Telefax: 030 22776248
Mail: fraktion@linksfraktion.de
URL: http://www.pds-im-bundestag.de
"Das UN-Kriegsverbrechertribunal in Den Haag lässt sich mehr von den internationalen Machtverhältnissen und Interessenkonstellationen leiten, als vom Völkerrecht", kommentiert Sevim Dagdelen, Sprecherin der Fraktion DIE LINKE für Internationale Beziehungen, das Urteil des Internationalen Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien (ICTY) im Berufungsverfahren gegen die beiden kroatischen Generäle Ante Gotovina und Mladen Markac. Dagdelen weiter:
"Der Internationale Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien in Den Haag besitzt schon lange keine Glaubwürdigkeit mehr. Schon vor einigen Jahren sah das Gericht keinerlei Grund, gegen Verantwortliche in der NATO vorzugehen, die den völkerrechtswidrigen Krieg gegen Jugoslawien 1999 geführt haben. Dass sich auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte für nicht zuständig erklärte, spricht Bände über den Aufklärungswillen dieser Einrichtungen.
Die Begründung des sofort in Kraft tretenden Freispruchs für Gotovina und Markac zeigt, dass bei serbischen und kroatischen Angeklagten mit zweierlei Maß gemessen wird. Die beiden kroatischen Generäle wurden freigesprochen, weil ihnen die Planung der Vertreibung von rund 200.000 Serben am Ende des kroatischen Bürgerkrieges (1991-1995) nicht nachgewiesen werden könne. Bei der Verurteilung serbischer Verantwortlicher spielten stichhaltige Beweise hingegen eine untergeordnete Rolle. Bei ihnen galt nicht das Prinzip 'im Zweifel für den Angeklagten'. Sie wurden trotz erheblicher und begründeter Zweifel an den Beweisen zu drakonischen Strafen verurteilt. Das ist kein Einzelfall, sondern hat offensichtlich Methode: Denn ähnlich verhielt sich der Gerichtshof im Falle bosnisch-muslimischer und Kosovo-albanischer Angeklagter.
Die Freilassung der Angeklagten macht deutlich: Es wird je nach Interessenlage gearbeitet und geurteilt. Dadurch wird nicht nur der Gedanke der internationalen Rechtsstaatlichkeit desavouiert, auch das Gerechtigkeitsempfinden der Opfer wird verhöhnt. So ist eine ehrliche Aufarbeitung des Balkankrieges als Voraussetzung einer Versöhnung nicht möglich."
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