Überschüsse für Abschaffung aller Zuzahlungen nutzen

Kurzfassung: Überschüsse für Abschaffung aller Zuzahlungen nutzen"Nach der Abschaffung der Praxisgebühr muss nun die Abschaffung der übrigen Zuzahlungen ins Visier genommen werden. Dafür ist genügend Geld v ...
[Die Linke. im Bundestag - 22.11.2012] Überschüsse für Abschaffung aller Zuzahlungen nutzen

"Nach der Abschaffung der Praxisgebühr muss nun die Abschaffung der übrigen Zuzahlungen ins Visier genommen werden. Dafür ist genügend Geld vorhanden; das zeigen die aktuellen Zahlen über die Überschüsse bei den Gesetzlichen Krankenkassen. Durch das Finanzierungssystem der Bundesregierung ist es aber schwierig, diese Reserven zu heben", kommentiert Harald Weinberg, Obmann der Fraktion DIE LINKE im Gesundheitsausschuss, entsprechende Meldungen. Weinberg weiter:
"Die Rede ist nun von 3,7 Milliarden Euro, die von Januar bis September alleine bei den Kassen aufgelaufen sind. Da sind die Milliarden des Gesundheitsfonds noch gar nicht eingerechnet. Etwa 5,5 Milliarden zahlen die Versicherten derzeit Jahr für Jahr zu. Zur Kompensation der Mindereinnahmen durch die Abschaffung der Praxisgebühr werden die Kassen etwa 1,8 Milliarden Euro erhalten. Für die Abschaffung aller übrigen Zuzahlungen wären also genau 3,7 Milliarden Euro notwendig. Die Abschaffung aller Zuzahlungen wäre somit finanzierbar und wäre eine Politik im Sinne der Kranken und der Versicherten. Denn diese Zuzahlungen sind zum großen Teil noch unsinniger als die Praxisgebühr und erfordern einen teilweise noch größeren bürokratischen Aufwand.
Problematisch ist natürlich die bestehende Verteilung der Überschüsse auf die einzelnen Krankenkassen. Manche Kassen müssen immer neue Geldsilos bauen, um ihre Überschüsse unterzubringen, andere sind froh, wenn sie eine schwarze Null erreichen können. Daran ist maßgeblich die ungenaue Zuteilung der Mittel durch den Risikostrukturausgleich schuld. Es existieren aber Vorschläge des wissenschaftlichen Beirates, wie man dieses Problem lösen und den Kassen zielgenauer das Geld, das sie zur Versorgung benötigen, zuteilen kann. Doch Herr Bahr verbietet dem Bundesversicherungsamt, diesen Mechanismus zu verbessern. Das ist letztlich eine Politik gegen die Interessen der Kranken und Versicherten."
F.d.R. Susanne Müller

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