23.11.2012 14:59 Uhr in Wirtschaft & Finanzen von Bundesrat
Mehr Schutz vor Schrottimmobilien
Kurzfassung: Mehr Schutz vor SchrottimmobilienDer Bundesrat möchte die Verbraucher besser vor dem Erwerb sogenannter Schrottimmobilien schützen. Hierzu hat er heute einen Gesetzentwurf in den Bundestag eingebrac ...
[Bundesrat - 23.11.2012] Mehr Schutz vor Schrottimmobilien
Der Bundesrat möchte die Verbraucher besser vor dem Erwerb sogenannter Schrottimmobilien schützen. Hierzu hat er heute einen Gesetzentwurf in den Bundestag eingebracht.
Beim Verkauf minderwertiger Immobilien kommt es nach Ansicht der Länder unter anderem deshalb immer wieder zu hohen Verlusten für Käufer, weil das notarielle Beurkundungsverfahren Lücken zu Lasten der Verbraucher enthält. Der Entwurf des Bundesrates soll zur Stärkung des Verbraucherschutzes diese Lücken schließen und die Dienstaufsicht über die Notare verbessern. Zudem erweitert er die Amtsenthebungsgründe für Notare.
Der Gesetzentwurf wird zunächst der Bundesregierung übermittelt. Diese leitet ihn innerhalb von sechs Wochen an den Bundestag weiter und legt dabei ihre Auffassung dar.
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Verbraucherschutzes im notariellen Beurkundungsverfahren
Bundesrat
Leipziger Straße 3-4
10117 Berlin
Deutschland
Telefon: 01888/9100-0
Telefax: 01888/9100-198
Mail: internetredaktion@bundesrat.de
URL: http://www.bundesrat.de
Der Bundesrat möchte die Verbraucher besser vor dem Erwerb sogenannter Schrottimmobilien schützen. Hierzu hat er heute einen Gesetzentwurf in den Bundestag eingebracht.
Beim Verkauf minderwertiger Immobilien kommt es nach Ansicht der Länder unter anderem deshalb immer wieder zu hohen Verlusten für Käufer, weil das notarielle Beurkundungsverfahren Lücken zu Lasten der Verbraucher enthält. Der Entwurf des Bundesrates soll zur Stärkung des Verbraucherschutzes diese Lücken schließen und die Dienstaufsicht über die Notare verbessern. Zudem erweitert er die Amtsenthebungsgründe für Notare.
Der Gesetzentwurf wird zunächst der Bundesregierung übermittelt. Diese leitet ihn innerhalb von sechs Wochen an den Bundestag weiter und legt dabei ihre Auffassung dar.
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