23.11.2012 14:26 Uhr in Computer & Internet von Bundesministerium des Innern (BMI)
Rheinland-Pfälzer Kommunen setzen auf den Online-Ausweis
Kurzfassung: Rheinland-Pfälzer Kommunen setzen auf den Online-Ausweis Ab sofort können die Bürgerinnen und Bürger in Rheinland-Pfalz, die einen neuen Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion besitzen, ihre V ...
[Bundesministerium des Innern (BMI) - 23.11.2012] Rheinland-Pfälzer Kommunen setzen auf den Online-Ausweis
Ab sofort können die Bürgerinnen und Bürger in Rheinland-Pfalz, die einen neuen Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion besitzen, ihre Verwaltungsangelegenheiten bequem und schnell am Computer erledigen. Der Gang zum Amt ist vielen Fällen nicht mehr erforderlich. Die IT-Beauftragte der Bundesregierung, Staatssekretärin Cornelia Rogall-Grothe, begrüßt diese wichtige Modernisierung der kommunalen Verwaltungsarbeit in Rheinland-Pfalz: "Dank integrierter Online-Ausweisfunktion können die Kommunen nun Behördenleistungen vollständig elektronisch über das Internet abwickeln. Die Bürgerinnen und Bürger sparen Zeit und Geld und können sich immer darauf verlassen, dass ihre persönlichen Daten auch im Internet sicher sind."
Hintergrund
Seit dem 21. November 2012 bieten die rheinland-pfälzischen Kommunen ihren Bürgerinnen und Bürgern nahezu flächendeckend die Möglichkeit zur vollständigen elektronischen Abwicklung von Verwaltungsleistungen mit der Online-Ausweisfunktion des neuen Personalausweises bzw. des elektronischen Aufenthaltstitels. Nach der Freischaltung können in einer ersten Stufe folgende Prozesse vollständig über das Internet abgewickelt werden:
Antrag auf Ausstellung eines Führungszeugnisses, Antrag auf Übermittlung einer Meldebescheinigung, Antrag auf Übermittlung einer Aufenthaltsbescheinigung, Antrag auf Auskunft aus dem Gewerbezentralregister, Antrag auf Einrichtung einer Übermittlungssperre, Antrag auf Ausstellung einer Geburts-, Heirats-, Lebenspartnerschafts- und Sterbeurkunde, Voranmeldung der Eheschließung beim Standesamt.Im Rahmen der Online-Antragsverfahren werden die erforderlichen persönlichen Daten aus dem Personalausweis des Antragstellenden ausgelesen und direkt in die Antragsmaske übernommen. Das erleichtert nicht nur das Ausfüllen der Anträge, sondern bestätigt der zuständigen Behörde auch die Identität des Antragstellers. Dadurch kann das gesamte Verfahren durchgehend elektronisch abgewickelt werden.
Weitere Informationen zu den Anwendungsmöglichkeiten des neuen Personalausweises finden Sie auf www.personalausweisportal.de.
Bundesministerium des Innern (BMI)
Alt-Moabit 101 D
10559 Berlin
Telefon: 01888 681-0
Telefax: 01888 681-2926
Mail: poststelle@bmi.bund.de
URL: http://www.bmi.bund.de
Ab sofort können die Bürgerinnen und Bürger in Rheinland-Pfalz, die einen neuen Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion besitzen, ihre Verwaltungsangelegenheiten bequem und schnell am Computer erledigen. Der Gang zum Amt ist vielen Fällen nicht mehr erforderlich. Die IT-Beauftragte der Bundesregierung, Staatssekretärin Cornelia Rogall-Grothe, begrüßt diese wichtige Modernisierung der kommunalen Verwaltungsarbeit in Rheinland-Pfalz: "Dank integrierter Online-Ausweisfunktion können die Kommunen nun Behördenleistungen vollständig elektronisch über das Internet abwickeln. Die Bürgerinnen und Bürger sparen Zeit und Geld und können sich immer darauf verlassen, dass ihre persönlichen Daten auch im Internet sicher sind."
Hintergrund
Seit dem 21. November 2012 bieten die rheinland-pfälzischen Kommunen ihren Bürgerinnen und Bürgern nahezu flächendeckend die Möglichkeit zur vollständigen elektronischen Abwicklung von Verwaltungsleistungen mit der Online-Ausweisfunktion des neuen Personalausweises bzw. des elektronischen Aufenthaltstitels. Nach der Freischaltung können in einer ersten Stufe folgende Prozesse vollständig über das Internet abgewickelt werden:
Antrag auf Ausstellung eines Führungszeugnisses, Antrag auf Übermittlung einer Meldebescheinigung, Antrag auf Übermittlung einer Aufenthaltsbescheinigung, Antrag auf Auskunft aus dem Gewerbezentralregister, Antrag auf Einrichtung einer Übermittlungssperre, Antrag auf Ausstellung einer Geburts-, Heirats-, Lebenspartnerschafts- und Sterbeurkunde, Voranmeldung der Eheschließung beim Standesamt.Im Rahmen der Online-Antragsverfahren werden die erforderlichen persönlichen Daten aus dem Personalausweis des Antragstellenden ausgelesen und direkt in die Antragsmaske übernommen. Das erleichtert nicht nur das Ausfüllen der Anträge, sondern bestätigt der zuständigen Behörde auch die Identität des Antragstellers. Dadurch kann das gesamte Verfahren durchgehend elektronisch abgewickelt werden.
Weitere Informationen zu den Anwendungsmöglichkeiten des neuen Personalausweises finden Sie auf www.personalausweisportal.de.
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Weitere Informationen
Bundesministerium des Innern (BMI),
, 10559 Berlin , Deutschland
Tel.: 01888 681-0; http://www.bmi.bund.de
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