23.11.2012 15:12 Uhr in Gesellschaft & Familie von Bundesrat
Bundesrat billigt 25 Gesetze
Kurzfassung: Bundesrat billigt 25 GesetzeDer Bundesrat hat heute 25 Gesetzesbeschlüsse aus dem Deutschen Bundestag gebilligt. Sie werden nun dem Bundespräsidenten zur Unterschrift vorgelegt. Akzeptiert haben die ...
[Bundesrat - 23.11.2012] Bundesrat billigt 25 Gesetze
Der Bundesrat hat heute 25 Gesetzesbeschlüsse aus dem Deutschen Bundestag gebilligt. Sie werden nun dem Bundespräsidenten zur Unterschrift vorgelegt.
Akzeptiert haben die Länder unter anderem die neuen Verdienstgrenzen für Minijobs, die Senkung des Beitragssatzes in der gesetzlichen Rentenversicherung und Maßnahmen zur besseren Preistransparenz im Kraftstoff-, Strom- und Gasmarkt. Ebenfalls grünes Licht erhielten Steuererleichterungen für energieintensive Unternehmen, Steuerbefreiungen für Elektrofahrzeuge sowie die Stärkung der Finanzaufsicht.
Die vom Bundestag beschlossenen Änderungen im Kartellrecht - insbesondere zur Missbrauchsaufsicht und zur Fusionskontrolle - verwies der Bundesrat in den Vermittlungsausschuss.
Das Schweizer Steuerabkommen, das Jahressteuergesetz 2013 und Neuregelungen zur Unternehmensbesteuerung fanden keine Zustimmung in der Länderkammer. Bundestag oder Bundesregierung haben nun die Möglichkeit, den Vermittlungsausschuss anzurufen.
Sämtliche Ergebnisse der Tagesordnung unter: www.bundesrat.de/to-903.
Bundesrat
Leipziger Straße 3-4
10117 Berlin
Deutschland
Telefon: 01888/9100-0
Telefax: 01888/9100-198
Mail: internetredaktion@bundesrat.de
URL: http://www.bundesrat.de
Der Bundesrat hat heute 25 Gesetzesbeschlüsse aus dem Deutschen Bundestag gebilligt. Sie werden nun dem Bundespräsidenten zur Unterschrift vorgelegt.
Akzeptiert haben die Länder unter anderem die neuen Verdienstgrenzen für Minijobs, die Senkung des Beitragssatzes in der gesetzlichen Rentenversicherung und Maßnahmen zur besseren Preistransparenz im Kraftstoff-, Strom- und Gasmarkt. Ebenfalls grünes Licht erhielten Steuererleichterungen für energieintensive Unternehmen, Steuerbefreiungen für Elektrofahrzeuge sowie die Stärkung der Finanzaufsicht.
Die vom Bundestag beschlossenen Änderungen im Kartellrecht - insbesondere zur Missbrauchsaufsicht und zur Fusionskontrolle - verwies der Bundesrat in den Vermittlungsausschuss.
Das Schweizer Steuerabkommen, das Jahressteuergesetz 2013 und Neuregelungen zur Unternehmensbesteuerung fanden keine Zustimmung in der Länderkammer. Bundestag oder Bundesregierung haben nun die Möglichkeit, den Vermittlungsausschuss anzurufen.
Sämtliche Ergebnisse der Tagesordnung unter: www.bundesrat.de/to-903.
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