29.11.2012 12:50 Uhr in Wirtschaft & Finanzen von SPD
Baugesetzbuch: Ramsauers spätes Stiefkind
Kurzfassung: Baugesetzbuch: Ramsauers spätes StiefkindZur ersten Lesung der Novellierung des Baugesetzbuches und der Baunutzungsverordnung in der Nacht von Donnerstag auf Freitag im Deutschen Bundestag erklärt d ...
[SPD - 29.11.2012] Baugesetzbuch: Ramsauers spätes Stiefkind
Zur ersten Lesung der Novellierung des Baugesetzbuches und der Baunutzungsverordnung in der Nacht von Donnerstag auf Freitag im Deutschen Bundestag erklärt der zuständige Berichterstatter der SPD-Bundestagsfraktion Hans-Joachim Hacker:
Die wichtige Weiterentwicklung des Bauplanungsrechts, mit der die Innenentwicklung der Städte und Gemeinden vor dem Hintergrund der demographischen Entwicklung und der Energiewende politisch zukunftsfest gestaltet werden soll, ist vollends zu einem ungeliebten Stiefkind der schwarz-gelben Bundesregierung mutiert.
Nachdem die Novelle zunächst wegen eines Endlosstreites zwischen Bauminister Ramsauer und Landwirtschaftsministerin Aigner um die Privilegierung Intensivtierhaltung schon mehr als ein halbes Jahr in Verzug geriet, hat ein unionsinternes Gerangel um Regelungen zur Rassegeflügelzucht zu weiteren Verzögerungen geführt. Das im Dezember 2011 als Referentenentwurf vorgelegte Gesetz wird nun erst fast ein Jahr später in erster Lesung beraten - von der Koalition im Plenum angesetzt in der Geisterstunde nach Mitternacht. Deutlicher kann Schwarz-Gelb seinen kommunalpolitischen Gestaltungsunwillen nicht dokumentieren.
Städte und Gemeinden warten aber händeringend auf die im Gesetz enthaltenen baurechtlichen Regelungen für ihre durch Zuzug und Wohnungsmangel geprägten Innenstädte. Verbesserte Durchgriffsmöglichkeiten im Umgang mit Schrottimmobilien, Regelungen zur Einschränkung der Flächeninanspruchnahme und zum Schutz des Außenbereichs sowie die baurechtliche Zulässigkeit von Kinderbetreuungseinrichtungen in Wohngebieten sind hierbei wichtige Anliegen.
Die SPD könnte daher den im Vorfeld mit den kommunalpolitischen Akteuren weitgehend abgestimmten Gesetzentwurf mittragen, wenn die Bundesregierung ihre offenkundige Geringschätzung des Themas endlich ändert und den Entwurf in entscheidenden Punkten nachbessert.
Ohne Änderungen bei der nur halbherzig vorgenommenen Einschränkung der baurechtlichen Privilegierung der Intensivtierhaltung, die sich auf die Mega-Ställe der gesamten Landwirtschaft beziehen muss und nicht unterlaufen werden darf, ist eine Zustimmung nicht möglich. Auch die im Entwurf enthaltenen Instrumente für Kommunen, gegen Schrottimmobilien vorzugehen, sind in der vorliegenden Form ebenso ein stumpfes Schwert wie die im Baugesetzbuch vorgesehenen Änderungen zum Schutz des Außenbereichs.
Die kommenden Ausschussberatungen werden zeigen, wie ernst es der Bundesregierung mit der Stärkung der Innenentwicklung der Städte und Gemeinden wirklich ist.
SPD Bundesgeschäftsstelle
Wilhelmstraße 141
10963 Berlin
Telefon: 030 25991 0
Telefax: 030 28090-507
URL: http://www.spd.de
Zur ersten Lesung der Novellierung des Baugesetzbuches und der Baunutzungsverordnung in der Nacht von Donnerstag auf Freitag im Deutschen Bundestag erklärt der zuständige Berichterstatter der SPD-Bundestagsfraktion Hans-Joachim Hacker:
Die wichtige Weiterentwicklung des Bauplanungsrechts, mit der die Innenentwicklung der Städte und Gemeinden vor dem Hintergrund der demographischen Entwicklung und der Energiewende politisch zukunftsfest gestaltet werden soll, ist vollends zu einem ungeliebten Stiefkind der schwarz-gelben Bundesregierung mutiert.
Nachdem die Novelle zunächst wegen eines Endlosstreites zwischen Bauminister Ramsauer und Landwirtschaftsministerin Aigner um die Privilegierung Intensivtierhaltung schon mehr als ein halbes Jahr in Verzug geriet, hat ein unionsinternes Gerangel um Regelungen zur Rassegeflügelzucht zu weiteren Verzögerungen geführt. Das im Dezember 2011 als Referentenentwurf vorgelegte Gesetz wird nun erst fast ein Jahr später in erster Lesung beraten - von der Koalition im Plenum angesetzt in der Geisterstunde nach Mitternacht. Deutlicher kann Schwarz-Gelb seinen kommunalpolitischen Gestaltungsunwillen nicht dokumentieren.
Städte und Gemeinden warten aber händeringend auf die im Gesetz enthaltenen baurechtlichen Regelungen für ihre durch Zuzug und Wohnungsmangel geprägten Innenstädte. Verbesserte Durchgriffsmöglichkeiten im Umgang mit Schrottimmobilien, Regelungen zur Einschränkung der Flächeninanspruchnahme und zum Schutz des Außenbereichs sowie die baurechtliche Zulässigkeit von Kinderbetreuungseinrichtungen in Wohngebieten sind hierbei wichtige Anliegen.
Die SPD könnte daher den im Vorfeld mit den kommunalpolitischen Akteuren weitgehend abgestimmten Gesetzentwurf mittragen, wenn die Bundesregierung ihre offenkundige Geringschätzung des Themas endlich ändert und den Entwurf in entscheidenden Punkten nachbessert.
Ohne Änderungen bei der nur halbherzig vorgenommenen Einschränkung der baurechtlichen Privilegierung der Intensivtierhaltung, die sich auf die Mega-Ställe der gesamten Landwirtschaft beziehen muss und nicht unterlaufen werden darf, ist eine Zustimmung nicht möglich. Auch die im Entwurf enthaltenen Instrumente für Kommunen, gegen Schrottimmobilien vorzugehen, sind in der vorliegenden Form ebenso ein stumpfes Schwert wie die im Baugesetzbuch vorgesehenen Änderungen zum Schutz des Außenbereichs.
Die kommenden Ausschussberatungen werden zeigen, wie ernst es der Bundesregierung mit der Stärkung der Innenentwicklung der Städte und Gemeinden wirklich ist.
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