03.12.2012 11:58 Uhr in Gesellschaft & Familie von Die Linke. im Bundestag
Bundestag muss Beweismaterial zum NPD-Verbot einsehen dürfen
Kurzfassung: Bundestag muss Beweismaterial zum NPD-Verbot einsehen dürfen"Die Innenminister müssen das Belastungsmaterial für ein mögliches neues Verbotsverfahren gegen die NPD auch den Bundestagsabgeordneten ...
[Die Linke. im Bundestag - 03.12.2012] Bundestag muss Beweismaterial zum NPD-Verbot einsehen dürfen
"Die Innenminister müssen das Belastungsmaterial für ein mögliches neues Verbotsverfahren gegen die NPD auch den Bundestagsabgeordneten vorlegen, damit sich diese selbst ein Bild über die Chancen eines NPD-Verbots bilden können", sagt Ulla Jelpke, innenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, im Vorfeld der am Mittwoch beginnenden Innenministerkonferenz, auf der über ein mögliches erneutes Verbotsverfahren beraten wird. Jelpke weiter:
"Ich habe keinen Zweifel, dass es sich bei der faschistischen NPD um eine verfassungswidrige Partei handelt, deren Verbot die Neonazis von staatlicher Parteienfinanzierung und dem Schutz des Parteienprivilegs abschneiden würde.
Um die Stichhaltigkeit des Belastungsmaterials zu prüfen, muss auch das Parlament einbezogen werden. So müssen sich auch die Abgeordneten davon überzeugen können, dass das Material nicht erneut oder immer noch durch V-Leute in der NPD kontaminiert ist.
Bevor über ein neues Verbotsverfahren entschieden wird, muss sichergestellt sein, dass die vom Bundesverfassungsgericht formulierten Anforderungen beachtet werden. Ein weiteres Scheitern gegen die faschistische Partei wäre nicht zu verantworten und der endgültige GAU für den Verfassungsschutz."
F.d.R. Susanne Müller
Die Linke. im Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Telefon: 030 22 75 11 70
Telefax: 030 22776248
Mail: fraktion@linksfraktion.de
URL: http://www.pds-im-bundestag.de
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"Ich habe keinen Zweifel, dass es sich bei der faschistischen NPD um eine verfassungswidrige Partei handelt, deren Verbot die Neonazis von staatlicher Parteienfinanzierung und dem Schutz des Parteienprivilegs abschneiden würde.
Um die Stichhaltigkeit des Belastungsmaterials zu prüfen, muss auch das Parlament einbezogen werden. So müssen sich auch die Abgeordneten davon überzeugen können, dass das Material nicht erneut oder immer noch durch V-Leute in der NPD kontaminiert ist.
Bevor über ein neues Verbotsverfahren entschieden wird, muss sichergestellt sein, dass die vom Bundesverfassungsgericht formulierten Anforderungen beachtet werden. Ein weiteres Scheitern gegen die faschistische Partei wäre nicht zu verantworten und der endgültige GAU für den Verfassungsschutz."
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, 11011 Berlin , Deutschland
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