06.12.2012 16:28 Uhr in Auto & Motorrad von Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Sachsen-Anhalt
Vergabe von Verkehrsverträgen
Kurzfassung: Vergabe von VerkehrsverträgenGrüne legen bei Kommission Beschwerde gegen Mauschelei in Sachsen-Anhalt ein MAGDEBURG/UM - Das Oberlandesgericht Naumburg hat heute die Beschwerde des Eisenbahnunterneh ...
[Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Sachsen-Anhalt - 06.12.2012] Vergabe von Verkehrsverträgen
Grüne legen bei Kommission Beschwerde gegen Mauschelei in Sachsen-Anhalt ein MAGDEBURG/UM - Das Oberlandesgericht Naumburg hat heute die Beschwerde des Eisenbahnunternehmens NBE Regio GmbH gegen die Praxis bei der Direktvergabe des Verkehrsvertrags "Elektronetz Nord" in Sachsen-Anhalt zurückgewiesen. Das Unternehmen hatte Einspruch gegen die Direktvergabe des Vertrags an die DB Regio eingelegt; dieser Einspruch wurde jedoch durch die Vergabekammer des Landes abgelehnt. Diese Ablehnung wurde heute vom Oberlandesgericht bestätigt.
Die Grünen in Sachsen-Anhalt und im Europäischen Parlament haben deshalb entschieden, gemeinsam Beschwerde bei der Europäischen Kommission einzulegen. Dazu erklärt der verkehrspolitische Sprecher der Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Christoph Erdmenger: "Die heutige Entscheidung ist ein Trauerspiel. Die Landesregierung behauptet, völlig legal gehandelt zu haben, will aber nicht durch die Vergabekammer geprüft werden. Die Landesregierung behauptet, mit der DB Regio ein gutes Geschäft gemacht zu haben, hält aber die Daten geheim, mit denen man dies nachvollziehen könnte. All das kostet die Steuerzahler und Fahrgäste viel Geld und hat mit nachvollziehbarer Politik nichts zu tun. Zudem ist ein Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen seinen Namen nicht Wert, wenn fehlender Wettbewerb von Konkurrenten nicht überprüft werden kann. Dass dies mit EU-Recht vereinbar ist, würde mich wundern."
Michael Cramer, verkehrspolitischer Sprecher der Grünen im Europäischen Parlament, ergänzt: "Das europäische Recht verpflichtet die Mitgliedstaaten, Verkehrsverträge zugunsten der Fahrgäste und Steuerzahler anstatt zum Vorteil von nationalen Großunternehmen zu vergeben. Die Mauschelei in Sachsen-Anhalt führt genau zum Gegenteil: Hinterzimmerverträge mit nationalen Großunternehmen sind weiterhin möglich. Wir Grüne legen nun Beschwerde bei der Europäischen Kommission ein. Sie soll prüfen, ob das Vorgehen in Sachsen-Anhalt mit dem europäischen Recht vereinbar ist. Fest steht schon jetzt: Bei der im nächsten Frühjahr beginnenden Arbeit am 4. EU-Eisenbahnpaket müssen alle Schlupflöcher geschlossen und die wettbewerbliche Vergabe die Norm werden. Dafür werde ich mich mit Nachdruck einsetzen! Auch die Deutsche Bahn muss Verträge über attraktive Angebote anstatt über geheime Nebenabsprachen erlangen."
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Landtag von Sachsen-Anhalt
Domplatz 6-9
39104 Magdeburg
Telefon: 0391/560-4008
Telefax: 0391/560-4006
Mail: udo.mechenich@gruene.lt.sachsen-anhalt.de
Grüne legen bei Kommission Beschwerde gegen Mauschelei in Sachsen-Anhalt ein MAGDEBURG/UM - Das Oberlandesgericht Naumburg hat heute die Beschwerde des Eisenbahnunternehmens NBE Regio GmbH gegen die Praxis bei der Direktvergabe des Verkehrsvertrags "Elektronetz Nord" in Sachsen-Anhalt zurückgewiesen. Das Unternehmen hatte Einspruch gegen die Direktvergabe des Vertrags an die DB Regio eingelegt; dieser Einspruch wurde jedoch durch die Vergabekammer des Landes abgelehnt. Diese Ablehnung wurde heute vom Oberlandesgericht bestätigt.
Die Grünen in Sachsen-Anhalt und im Europäischen Parlament haben deshalb entschieden, gemeinsam Beschwerde bei der Europäischen Kommission einzulegen. Dazu erklärt der verkehrspolitische Sprecher der Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Christoph Erdmenger: "Die heutige Entscheidung ist ein Trauerspiel. Die Landesregierung behauptet, völlig legal gehandelt zu haben, will aber nicht durch die Vergabekammer geprüft werden. Die Landesregierung behauptet, mit der DB Regio ein gutes Geschäft gemacht zu haben, hält aber die Daten geheim, mit denen man dies nachvollziehen könnte. All das kostet die Steuerzahler und Fahrgäste viel Geld und hat mit nachvollziehbarer Politik nichts zu tun. Zudem ist ein Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen seinen Namen nicht Wert, wenn fehlender Wettbewerb von Konkurrenten nicht überprüft werden kann. Dass dies mit EU-Recht vereinbar ist, würde mich wundern."
Michael Cramer, verkehrspolitischer Sprecher der Grünen im Europäischen Parlament, ergänzt: "Das europäische Recht verpflichtet die Mitgliedstaaten, Verkehrsverträge zugunsten der Fahrgäste und Steuerzahler anstatt zum Vorteil von nationalen Großunternehmen zu vergeben. Die Mauschelei in Sachsen-Anhalt führt genau zum Gegenteil: Hinterzimmerverträge mit nationalen Großunternehmen sind weiterhin möglich. Wir Grüne legen nun Beschwerde bei der Europäischen Kommission ein. Sie soll prüfen, ob das Vorgehen in Sachsen-Anhalt mit dem europäischen Recht vereinbar ist. Fest steht schon jetzt: Bei der im nächsten Frühjahr beginnenden Arbeit am 4. EU-Eisenbahnpaket müssen alle Schlupflöcher geschlossen und die wettbewerbliche Vergabe die Norm werden. Dafür werde ich mich mit Nachdruck einsetzen! Auch die Deutsche Bahn muss Verträge über attraktive Angebote anstatt über geheime Nebenabsprachen erlangen."
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