13.12.2012 16:06 Uhr in Gesellschaft & Familie von Bundesrat
Vermittlungsvorschlag zum Jahressteuergesetz
Kurzfassung: Vermittlungsvorschlag zum JahressteuergesetzDer Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat hat am 12. Dezember 2012 einen umfangreichen Einigungsvorschlag zum Jahressteuergesetz 2013 beschlosse ...
[Bundesrat - 13.12.2012] Vermittlungsvorschlag zum Jahressteuergesetz
Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat hat am 12. Dezember 2012 einen umfangreichen Einigungsvorschlag zum Jahressteuergesetz 2013 beschlossen. Allerdings beruht dieser nicht auf einem echten Kompromiss zwischen Bund und Ländern, sondern auf einem Mehrheitsentscheid des Ausschusses. Dies erklärte der Vorsitzende des Vermittlungsausschusses, MdB Thomas Strobl, nach Ende der Sitzung.
Der Vorschlag, homosexuelle Lebenspartnerschaften mit dem Ehegattensplitting steuerlich gleichzustellen, erfolgte nicht konsensual. Zahlreiche andere Änderungen eher technischer Steuervorschriften, die unter anderem der Entbürokratisierung und Steuergerechtigkeit dienen, waren dagegen einvernehmlich zwischen Bund und Ländern ausgehandelt worden.
Der "unechte Einigungsvorschlag" wird dem Bundestag zur Bestätigung vorgelegt. Dieser muss nun entscheiden, ob er die Änderungen insgesamt beschließt oder das Gesetz unverändert lässt.
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Leipziger Straße 3-4
10117 Berlin
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Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat hat am 12. Dezember 2012 einen umfangreichen Einigungsvorschlag zum Jahressteuergesetz 2013 beschlossen. Allerdings beruht dieser nicht auf einem echten Kompromiss zwischen Bund und Ländern, sondern auf einem Mehrheitsentscheid des Ausschusses. Dies erklärte der Vorsitzende des Vermittlungsausschusses, MdB Thomas Strobl, nach Ende der Sitzung.
Der Vorschlag, homosexuelle Lebenspartnerschaften mit dem Ehegattensplitting steuerlich gleichzustellen, erfolgte nicht konsensual. Zahlreiche andere Änderungen eher technischer Steuervorschriften, die unter anderem der Entbürokratisierung und Steuergerechtigkeit dienen, waren dagegen einvernehmlich zwischen Bund und Ländern ausgehandelt worden.
Der "unechte Einigungsvorschlag" wird dem Bundestag zur Bestätigung vorgelegt. Dieser muss nun entscheiden, ob er die Änderungen insgesamt beschließt oder das Gesetz unverändert lässt.
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