19.12.2012 13:01 Uhr in Gesellschaft & Familie von Bundesministerium des Innern (BMI)
Bundesregierung beschließt Familienpflegezeit für Bundesbeamte
Kurzfassung: Bundesregierung beschließt Familienpflegezeit für BundesbeamteDie Bundesregierung hat heute den vom Bundesminister des Innern vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Familienpflegezeit und zum flexib ...
[Bundesministerium des Innern (BMI) - 19.12.2012] Bundesregierung beschließt Familienpflegezeit für Bundesbeamte
Die Bundesregierung hat heute den vom Bundesminister des Innern vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Familienpflegezeit und zum flexibleren Eintritt in den Ruhestand für Beamtinnen und Beamte des Bundes beschlossen.
Die Familienpflegezeit fördert die häusliche Pflege naher Angehöriger, indem bis zu zwei Jahre lang ein rückzahlbarer Vorschuss auf die Besoldung gewährt wird. Diese Regelung, die für Tarifbeschäftigte des öffentlichen Dienstes und die Beschäftigten der gewerblichen Wirtschaft bereits gilt, wird mit dem Gesetzentwurf wirkungsgleich auf den Beamtenbereich übertragen. Der Gesetzentwurf sieht für Beamtinnen und Beamte, denen durch familienbedingte Teilzeit oder Beurlaubung Besoldungseinbußen entstehen, die sich auch nachteilig auf die Höhe der Versorgungsbezüge auswirken, außerdem die Möglichkeit vor, Lücken in der Versorgungsbiografie künftig besser ausgleichen zu können, indem sie einen Anspruch auf Verlängerung ihrer Dienstzeit erhalten.
"Genau wie in der Privatwirtschaft gibt es auch im öffentlichen Dienst ein Bedürfnis pflegender Beschäftigter nach einer besseren Vereinbarkeit von Pflege und Beruf. Um als Arbeitgeber Bund dieser gesellschaftspolitischen Entwicklung angemessen Rechnung zu tragen und für unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auch in Zukunft attraktiv zu bleiben, müssen wir unsere Beschäftigten bei der Pflege kranker Angehöriger stärker unterstützen. Das setzen wir mit diesem Gesetz entsprechend den bereits für die Pflegezeit in der Privatwirtschaft geltenden Regeln um", so Bundesinnenminister Dr. Hans-Peter Friedrich.
Der Gesetzentwurf steht vor dem Hintergrund des demografischen Wandels, der perspektivisch auch für den öffentlichen Dienst eine Vielzahl unterschiedlicher Handlungsinstrumente erfordert. Die Bundesregierung hat hierzu im April 2012 eine Demografiestrategie vorgelegt und deren Umsetzung insgesamt neun Arbeitsgruppen übertragen. Ziel der Demografiepolitik für den öffentlichen Dienst ist es, den Bund als attraktiven und modernen Arbeitgeber demografiefest zu gestalten.
Bundesministerium des Innern (BMI)
Alt-Moabit 101 D
10559 Berlin
Telefon: 01888 681-0
Telefax: 01888 681-2926
Mail: poststelle@bmi.bund.de
URL: http://www.bmi.bund.de
Die Bundesregierung hat heute den vom Bundesminister des Innern vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Familienpflegezeit und zum flexibleren Eintritt in den Ruhestand für Beamtinnen und Beamte des Bundes beschlossen.
Die Familienpflegezeit fördert die häusliche Pflege naher Angehöriger, indem bis zu zwei Jahre lang ein rückzahlbarer Vorschuss auf die Besoldung gewährt wird. Diese Regelung, die für Tarifbeschäftigte des öffentlichen Dienstes und die Beschäftigten der gewerblichen Wirtschaft bereits gilt, wird mit dem Gesetzentwurf wirkungsgleich auf den Beamtenbereich übertragen. Der Gesetzentwurf sieht für Beamtinnen und Beamte, denen durch familienbedingte Teilzeit oder Beurlaubung Besoldungseinbußen entstehen, die sich auch nachteilig auf die Höhe der Versorgungsbezüge auswirken, außerdem die Möglichkeit vor, Lücken in der Versorgungsbiografie künftig besser ausgleichen zu können, indem sie einen Anspruch auf Verlängerung ihrer Dienstzeit erhalten.
"Genau wie in der Privatwirtschaft gibt es auch im öffentlichen Dienst ein Bedürfnis pflegender Beschäftigter nach einer besseren Vereinbarkeit von Pflege und Beruf. Um als Arbeitgeber Bund dieser gesellschaftspolitischen Entwicklung angemessen Rechnung zu tragen und für unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auch in Zukunft attraktiv zu bleiben, müssen wir unsere Beschäftigten bei der Pflege kranker Angehöriger stärker unterstützen. Das setzen wir mit diesem Gesetz entsprechend den bereits für die Pflegezeit in der Privatwirtschaft geltenden Regeln um", so Bundesinnenminister Dr. Hans-Peter Friedrich.
Der Gesetzentwurf steht vor dem Hintergrund des demografischen Wandels, der perspektivisch auch für den öffentlichen Dienst eine Vielzahl unterschiedlicher Handlungsinstrumente erfordert. Die Bundesregierung hat hierzu im April 2012 eine Demografiestrategie vorgelegt und deren Umsetzung insgesamt neun Arbeitsgruppen übertragen. Ziel der Demografiepolitik für den öffentlichen Dienst ist es, den Bund als attraktiven und modernen Arbeitgeber demografiefest zu gestalten.
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