Bundesinnenminister begrüßt Urteil zum Verbot des rechtsextremistischen Vereins HNG

Kurzfassung: Bundesinnenminister begrüßt Urteil zum Verbot des rechtsextremistischen Vereins HNGBundesinnenminister Dr. Hans-Peter Friedrich hat die heutige Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts begrüßt, ...
[Bundesministerium des Innern (BMI) - 19.12.2012] Bundesinnenminister begrüßt Urteil zum Verbot des rechtsextremistischen Vereins HNG

Bundesinnenminister Dr. Hans-Peter Friedrich hat die heutige Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts begrüßt, mit der das Verbot der "Hilfsorganisation für nationale politische Gefangene und deren Angehörige e.V." (HNG) bestätigt wurde. "Unter dem Deckmantel einer vermeintlich karitativen Betreuung von Strafgefangenen hat die HNG inhaftierte Rechtsextremisten in ihren rassistischen und antisemitischen Überzeugungen gestärkt und den Einsatz von Gewalt als legitimes Mittel im Kampf gegen die bestehende verfassungsmäßige Ordnung befürwortet. Dem wurde durch das Verbot und die heutige Bundesverwaltungsgerichtsentscheidung ein klarer Riegel vorgeschoben", sagte Bundesminister Dr. Friedrich.
Die HNG war am 30. August 2011 vom Bundesinnenministerium verboten worden. Mit rund 600 Mitgliedern stellte die HNG zahlenmäßig die größte neonazistische Vereinigung dar.

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